Übersicht Ihrer Facebook-Kampagnen

Eine Übersicht Ihrer Facebook-Kampagnen und deren Zweck, für die Sie von Dezember 2013 bis Februar 2018 3,34 Millionen Euro an Facebook gezahlt haben, wie berichtet unter http://m.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/facebook-bundesregierung-gibt-indirekt-millionen-fuer-werbung-aus-a-1202812.html

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. April 2018
  • Frist
    18. Mai 2018
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht I…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht Ihrer Facebook-Kampagnen [#28915]
Datum
14. April 2018 16:39
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht Ihrer Facebook-Kampagnen und deren Zweck, für die Sie von Dezember 2013 bis Februar 2018 3,34 Millionen Euro an Facebook gezahlt haben, wie berichtet unter http://m.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/facebook-bundesregierung-gibt-indirekt-millionen-fuer-werbung-aus-a-1202812.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz und kann Ihne…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG-Anfrage: Übersicht Ihrer Facebook-Kampagnen [#28915]
Datum
8. Mai 2018 13:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz und kann Ihnen Folgendes mitteilen: Das Bundesministerium der Verteidigung steuert Werbung durch verschiedene Maßnahmen und über unterschiedliche Kanäle. Die Kampagnen in dem Zeitraum von Dezember 2013 bis Februar 2018 wurden öffentlichkeitswirksam durch Außenwerbung (Out-of-Home), Print- und Online-Maßnahmen gesteuert. Die Maßnahmen im Bereich Social Media wie Facebook und Instagram verlängern lediglich die Ihnen bekannten personalwerblichen Kampagnen. Mit freundlichen Grüßen