Übersicht Lobbykontakte Mietendeckel

Eine Übersicht der Treffen, die Bürgermeister Müller mit Interessenvertretern in Bezug auf den Mietendeckel im Jahr 2019 durchgeführt hat

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Oktober 2019
  • Frist
    3. Dezember 2019
  • 3 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Übersicht Lobbykontakte Mietendeckel [#169468]
Datum
29. Oktober 2019 15:53
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Treffen, die Bürgermeister Müller mit Interessenvertretern in Bezug auf den Mietendeckel im Jahr 2019 durchgeführt hat
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen angeforderte Übersicht hier nicht vo…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Übersicht Lobbykontakte Mietendeckel [#169468]
Datum
5. November 2019 13:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen angeforderte Übersicht hier nicht vorliegt, da eine solche Liste in der Senatskanzlei nicht geführt wird. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Antwort. Der Senatskanzlei liegen die Informationen natü…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Übersicht Lobbykontakte Mietendeckel [#169468]
Datum
5. November 2019 17:17
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Antwort. Der Senatskanzlei liegen die Informationen natürlich vor. Sie müssen daher herausgegeben werden. Dass eine Übersicht erst erstellt werden müsste, ist unerheblich. Aus dem IFG resultiert nämlich eine Pflicht zur Informationsaufbereitung vorhandener Informationen (vgl. Schoch, 2016, IFG, § 1, Rn. 40). Sollten Sie dies anders sehen, bitte ich Sie um einen ordentlichen Bescheid, damit die Frage vor Gericht geklärt werden kann. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 169468 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169468 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die von Ihnen zitierte Kommentarstelle bezieht sich …
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Übersicht Lobbykontakte Mietendeckel [#169468]
Datum
12. November 2019 12:40
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die von Ihnen zitierte Kommentarstelle bezieht sich auf das IFG des Bundes, das den Zugang zu amtlichen Informationen regelt (§ 1 Abs. 1 IFG). Bezugspunkt im Berliner Landesrecht sind demgegenüber die von der öffentlichen Stelle geführten Akten (§ 3 Abs. 1 Satz 1 IFG Berlin). Der Gesetzgeber hatte hier allein die der materiellen Verwaltungstätigkeit zuzuordnenden Verfahren und Vorgänge im Blick, wie sie in den Verwaltungsvorgängen dokumentiert sind (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.12.2006 - OVG 7 B 9.05 - juris, Rn. 14). Zumindest nach dem Berliner Landesrecht besteht damit keine Pflicht zur Erstellung nicht vorhandener Listen. Benötigen Sie gleichwohl einen Bescheid? Um einen solchen erlassen zu können, brauche ich von Ihnen noch die Auskunft, ob Sie im eigenen Namen oder als Vertreter des Vereins OKF auftreten. Ist letzteres der Fall, erbitte ich eine gemäß den Vorgaben der Satzung, d.h. durch zwei Vorstandsmitglieder unterzeichnete, auf den konkreten Fall bezogene Vollmacht. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> ja, bitte senden Sie den Bescheid an untenstehende Adresse. Die Anfrage habe …
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Übersicht Lobbykontakte Mietendeckel [#169468]
Datum
12. November 2019 12:57
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ja, bitte senden Sie den Bescheid an untenstehende Adresse. Die Anfrage habe ich in meinem eigenen Namen gestellt. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 169468 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169468 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Semsrott, auf…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
28. November 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren per E-Mail über das Portal fragdenstaat.de gestellten Antrag erlasse ich folgenden Bescheid: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Begründung: I. Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Mit E-Mail vom 29. Oktober 2019 beantragten Sie, Ihnen eine Übersicht der Treffen zuzusenden, die der Regierende Bürgermeister mit Interessenvertretern in Bezug auf den Mietendeekel im Jahr 2019 durchgeführt hat. Mit E-Mail vom 5. November 2019 wurde Ihnen mitgeteilt, dass die von Ihnen angeforderte Liste in der Senatskanzlei nicht geführt wird und damit auch nicht vorliegt. Sie bestanden daraufhin, zuletzt mit E-Mail vom 12. November 2019, auf Zusendung eines Bescheids. II. Der Antrag war abzulehnen, da die von Ihnen gewünschte Liste nicht existiert und auch keine Pflicht besteht, eine solche für Sie herzustellen. Bezugspunkt des Informationsfreiheitsrechts im Berliner Landesrecht sind die von öffentlichen Stellen geführten Akten(§ 3 Abs. 1 Satz 1 IFG Berlin). Der Gesetzgeber hatte hier allein die der materiellen Verwaltungstätigkeit zuzuordnenden Verfahren und Vorgänge im Blick, wie sie in den Verwaltungsvorgängen dokumentiert sind (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.12.2006 - OVG 7 B 9.05 - juris, Rn. 14 ). Zumindest nach dem Berliner Landesrecht besteht damit keine Pflicht zur Erstellung nicht vorhandener Listen. Wenngleich ich Ihren Unmut darüber verstehe, dass Ihrem Wunsch nicht nachgekommen wird, bitte ich hierfür um Ihr Verständnis. Würde die Senatskanzlei oder eine andere Behörde aufgrund Ihrer bzw. vergleichbarer Anfragen Unterlagen herstellen (müssen), dann bestünde die Gefahr, dass der Staat seine Aufgaben nicht mehr vollumfänglich wahrnehmen kann. Die Beschränkung des IFG-Rechts auf vorhandene Akten erscheint vor diesem Hintergrund auch sachgerecht. III. Die Entscheidung über die Gebühren beruht auf§ 16 IFG i.V.m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge und § 1 Abs. 1 sowie § 6 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsgebührenordnung i.V.m. Anmerkung Abs. 1 zur Tarifstelle 1004 des Gebührenverzeichnisses. Rechtsbehelfsbelehrung