Sehr geehrter Herr Semsrott,
für Ihren Antrag vom 07. April 2015 auf Aktenauskunft nach dem lnformationsfreiheitsgesetz danke ich Ihnen. Sie bitte dabei um eine Übersicht aller Meinungsumfragen, die das Bundesministerium des lnnern von 2009 bis 2015 in Auftrag gegeben hat und um die Verträge mit Demoskopie-Instituten, die diesen Umfragen zugrunde liegen. Hierzu verweise ich auch auf die Antwort auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Volker Beck vom 19. August 2014 (Bt-Drucksache 1812417).
Für das BMI ergibt sich folgendes:
Für die Geschäfts- und Koordiniarungsstelle 115 wurden in dem genannten Zeitraum drei Meinungsumfragen durchgeführt:
• Kundenbefragung zur Bekanntheil und Nutzung der einheitlichen Behördennummer 115 nach Start in den Pilotbetrieb (September/Oktober 2009)
• Kundenbefragung zur Bekanntheil und Nutzung der einheitlichen Behördennummer 115 zum Ende des Pilotbetriebs (Januar/Februar 2011)
• Evaluation der Bekanntheil der einheitlichen Behördennummer 115 im Rahmen einer sog . .,Omnibusumfrage" (November 2012)
Die in 2009 und 2011 durchgeführten Umfragen wurden nicht durch das BMI, sondern durch das Beschaffungsamt des BMI beauftragt. Nähere Informationen hierzu können beim Beschaffungsamt erfragt werden.
Im Jahr 2011 wurde eine Befragung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der öffentlichen
Verwaltung zum Stand der Umsetzung von Anwendungen mit der eiD des Personalausweises und De-Mail durchgeführt. Konkret ging es um den Bekanntheitsgrad dieser Technologien. Zur eiD des Personalausweises wurde darüber hinaus um eine Bewertung des bestehenden lnfonnationsangebots, um Mitteilung von Mehrwerten, Hürden und initiierten oder umgesetzten Vorhaben gebeten. Die Umfrage wurde durch den BMI durchgeführt und unter
www.personalausweisportal.de veröffentlicht.
Da Sie bei Ihrer Antragstellung angegeben haben, dass es sich um eine einfache Auskunft handeln müsste (nach der IFG-Gebührenverordnung bedeutet dies einen Bearbeitungsaufwand von ca. 30 Minuten) habe ich mich bemüht, die Beantwortung Ihrer Anfrage in diesem Rahmen zu halten. Dieser Bescheid ergeht daher bis hierhin kostenfrei.
Für die Prüfung der zugrundeliegenden Vertragsunterlagen mit den DemoskopieInstituten
und des durchzuführenden Drittbeteiligungsverfahrens ist mit einem Arbeitsaufwand von ca. zwei Stunden zu rechnen. Damit waren Gebühren in Höhe von ca. 120 € zu veranschlagen.
Nach § 10 Informationsfreiheitsgesetz werden für Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (lnformationsgebührenverordnung IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen (Personal-, Sach- und Zeitaufwand), der sich folglich erst nach Abschluss der Prüfung ergeben kann. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich nach§ 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben und gegebenenfalls um Mitteilung, sofern Sie weitere Auskünfte wünschen.
Mit freundlichen Grüßen