Übersicht Meinungsumfragen seit 2009 sowie Verträge dazu

1) Eine Übersicht aller Meinungsumfragen, die das BMI von 2009 bis 2015 in Auftrag gegeben hat
2) Die Verträge mit Demoskopie-Instituten, die diesen Umfragen zugrunde liegen.
Sollte einer Übersendung der Verträge ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis entgegen stehen, können Sie die betreffende Stelle schwärzen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. April 2015
  • Frist
    9. Mai 2015
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Eine Übersich…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Übersicht Meinungsumfragen seit 2009 sowie Verträge dazu [#9100]
Datum
7. April 2015 16:15
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Eine Übersicht aller Meinungsumfragen, die das BMI von 2009 bis 2015 in Auftrag gegeben hat 2) Die Verträge mit Demoskopie-Instituten, die diesen Umfragen zugrunde liegen. Sollte einer Übersendung der Verträge ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis entgegen stehen, können Sie die betreffende Stelle schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Übersicht Meinungsumfragen, Verträge mit Demoskopie-Instituten Sehr geehrter Herr Semsrott, für Ihren Antrag vom 0…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Übersicht Meinungsumfragen, Verträge mit Demoskopie-Instituten
Datum
2. Juni 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, für Ihren Antrag vom 07. April 2015 auf Aktenauskunft nach dem lnformationsfreiheitsgesetz danke ich Ihnen. Sie bitte dabei um eine Übersicht aller Meinungsumfragen, die das Bundesministerium des lnnern von 2009 bis 2015 in Auftrag gegeben hat und um die Verträge mit Demoskopie-Instituten, die diesen Umfragen zugrunde liegen. Hierzu verweise ich auch auf die Antwort auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Volker Beck vom 19. August 2014 (Bt-Drucksache 1812417). Für das BMI ergibt sich folgendes: Für die Geschäfts- und Koordiniarungsstelle 115 wurden in dem genannten Zeitraum drei Meinungsumfragen durchgeführt: • Kundenbefragung zur Bekanntheil und Nutzung der einheitlichen Behördennummer 115 nach Start in den Pilotbetrieb (September/Oktober 2009) • Kundenbefragung zur Bekanntheil und Nutzung der einheitlichen Behördennummer 115 zum Ende des Pilotbetriebs (Januar/Februar 2011) • Evaluation der Bekanntheil der einheitlichen Behördennummer 115 im Rahmen einer sog . .,Omnibusumfrage" (November 2012) Die in 2009 und 2011 durchgeführten Umfragen wurden nicht durch das BMI, sondern durch das Beschaffungsamt des BMI beauftragt. Nähere Informationen hierzu können beim Beschaffungsamt erfragt werden. Im Jahr 2011 wurde eine Befragung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der öffentlichen Verwaltung zum Stand der Umsetzung von Anwendungen mit der eiD des Personalausweises und De-Mail durchgeführt. Konkret ging es um den Bekanntheitsgrad dieser Technologien. Zur eiD des Personalausweises wurde darüber hinaus um eine Bewertung des bestehenden lnfonnationsangebots, um Mitteilung von Mehrwerten, Hürden und initiierten oder umgesetzten Vorhaben gebeten. Die Umfrage wurde durch den BMI durchgeführt und unter www.personalausweisportal.de veröffentlicht. Da Sie bei Ihrer Antragstellung angegeben haben, dass es sich um eine einfache Auskunft handeln müsste (nach der IFG-Gebührenverordnung bedeutet dies einen Bearbeitungsaufwand von ca. 30 Minuten) habe ich mich bemüht, die Beantwortung Ihrer Anfrage in diesem Rahmen zu halten. Dieser Bescheid ergeht daher bis hierhin kostenfrei. Für die Prüfung der zugrundeliegenden Vertragsunterlagen mit den DemoskopieInstituten und des durchzuführenden Drittbeteiligungsverfahrens ist mit einem Arbeitsaufwand von ca. zwei Stunden zu rechnen. Damit waren Gebühren in Höhe von ca. 120 € zu veranschlagen. Nach § 10 Informationsfreiheitsgesetz werden für Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (lnformationsgebührenverordnung IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen (Personal-, Sach- und Zeitaufwand), der sich folglich erst nach Abschluss der Prüfung ergeben kann. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich nach§ 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben und gegebenenfalls um Mitteilung, sofern Sie weitere Auskünfte wünschen. Mit freundlichen Grüßen

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Übersicht Meinungsumfragen seit 2009 sowi…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Übersicht Meinungsumfragen seit 2009 sowie Verträge dazu [#9100]
Datum
27. Juni 2015 23:49
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Übersicht Meinungsumfragen seit 2009 sowie Verträge dazu" vom 07.04.2015 (#9100) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit Dank und freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Anfragenr: 9100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>