Übersicht Reinigungs- & Beleuchtungsplan den Straßen von Ubstadt und Umgebung - 76698 Ubstadt

Zu welchen Zeiten wird in der Gemeinde Ubstadt eine Reinigung der bestehenden Straßen, öffentl. Parkplätzen &, Von der Stadt selbst angelegten Baumanlagen, vor allem in den Nebenstraßen durchgeführt?

Bitte mit folgenden Angaben:
Zeit, Datum, Mitarbeiter, detaillierte Ortsangabe

Zusätzlich beantrage ich eine Übersicht der Straßenbeleuchtung der Gemeinde, in der hervorgeht, welche Straßenbeleuchtung nicht durchgehend leuchtet und den Grund hierfür.

Bitte mit Beleuchtungsplan inkl. Straßenangaben.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Mai 2019
  • Frist
    7. Juni 2019
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zu welchen Zeiten…
An Gemeinde Ubstadt-Weiher Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht Reinigungs- & Beleuchtungsplan den Straßen von Ubstadt und Umgebung - << Adresse entfernt >> [#138459]
Datum
8. Mai 2019 12:05
An
Gemeinde Ubstadt-Weiher
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zu welchen Zeiten wird in der Gemeinde Ubstadt eine Reinigung der bestehenden Straßen, öffentl. Parkplätzen &, Von der Stadt selbst angelegten Baumanlagen, vor allem in den Nebenstraßen durchgeführt? Bitte mit folgenden Angaben: Zeit, Datum, Mitarbeiter, detaillierte Ortsangabe Zusätzlich beantrage ich eine Übersicht der Straßenbeleuchtung der Gemeinde, in der hervorgeht, welche Straßenbeleuchtung nicht durchgehend leuchtet und den Grund hierfür. Bitte mit Beleuchtungsplan inkl. Straßenangaben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gemeinde Ubstadt-Weiher
Ihre Anfrage vom 8.5.19 Sehr geehrteAntragsteller/in Da die von Ihnen gewünschte Zusammenstellung einerseits Zeit-…
Von
Gemeinde Ubstadt-Weiher
Betreff
Ihre Anfrage vom 8.5.19
Datum
14. Mai 2019 14:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Da die von Ihnen gewünschte Zusammenstellung einerseits Zeit- und Bearbeitungsaufwand aber auch Scan- und Kopiervorgänge verursacht wird eine Gebühr nach unserer Gebührensatzung fällig. Dies wäre gemäß Satzung: Kopien A4: 0,05 – 0,15 €/Seite Kopien sonstige: 0,25 – 1,00 €/Seite Schreibdienst: 6,50 € je angefangene ¼-tel Stunde Auskünfte aus Akten/Einsicht: 1,50 € - 50 € Gehen Sie bitte davon aus, dass die Gebühr unter 50 € bleiben wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 8.5.19 [#138459] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich b…
An Gemeinde Ubstadt-Weiher Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 8.5.19 [#138459]
Datum
16. Mai 2019 10:07
An
Gemeinde Ubstadt-Weiher
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich bin mit den Kosten ansich einverstanden, jedoch ist mir folgendes nicht klar: Kopien A4 und Sonstige: Ich bitte um einen Festpreis, wieso sollten Kopien unterschiedlich viel kosten? Es sind sowieso nur Schwarz/Weiß Kopien. Schreibdienst - entfällt In der heutigen Zeit, muss nichts mehr abgeschrieben werden! Wären somit 6,50€ pro Stunde nicht auch unter dem Mindestlohn? Auskünfte aus Akten/Einsicht: Auf welcher Preisgrundlage wurde dieses ermittelt? PS: 2019 sollte man zusätzlich eine kostenlose digitale Version anbieten können! Ich bitte um Antwort. Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 138459 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gemeinde Ubstadt-Weiher
Anfrage vom 8.5.2019 Mit freundlichen Grüßen
Von
Gemeinde Ubstadt-Weiher
Betreff
Anfrage vom 8.5.2019
Datum
6. Juni 2019 10:48
Status
Warte auf Antwort