Übersicht Schulen des Gemeinsamen Lernens in NRW | Open Data

1) Auf der Seite https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Open_MSB/Open_Data/index.html befinden sich keine Daten zum Thema „Gemeinsamen Lernen (früher Gemeinsamer Unterricht)“.

Bitte senden Sie mir Daten je Schule und Schuljahr zu und stellen Sie diese im Open Government Bereich auf für andere interessierte Bürger bereit.
In den Daten sollten mindestens folgende Informationen enthalten sein:
- Schulnummer
- Beginn des Gemeinsamen Lernens (Schuljahr)
- Ende des Gemeinsamen Lernens (Schuljahr), falls die Schule kein Gemeinsames Lernen mehr anbietet
- Anzahl Schüler mit Förderbedarf
- Förderschwerpunkte
- Anzahl der Sonderpädagogen
- Förderschwerpunkte der Sonderpädagogen

pro Jahr, beginnend ab 2012 wie in den Eckdaten der Schulen, gerne auch über die letzten 10 Jahre.

3) Bitte teilen Sie mir mit welchen Daten pro Schule generell erfasst werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. März 2019
  • Frist
    3. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
Frank Rakow
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Frank Rakow
Betreff
Übersicht Schulen des Gemeinsamen Lernens in NRW | Open Data [#63233]
Datum
31. März 2019 12:51
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Auf der Seite https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Open_MSB/Open_Data/index.html befinden sich keine Daten zum Thema „Gemeinsamen Lernen (früher Gemeinsamer Unterricht)“. Bitte senden Sie mir Daten je Schule und Schuljahr zu und stellen Sie diese im Open Government Bereich auf für andere interessierte Bürger bereit. In den Daten sollten mindestens folgende Informationen enthalten sein: - Schulnummer - Beginn des Gemeinsamen Lernens (Schuljahr) - Ende des Gemeinsamen Lernens (Schuljahr), falls die Schule kein Gemeinsames Lernen mehr anbietet - Anzahl Schüler mit Förderbedarf - Förderschwerpunkte - Anzahl der Sonderpädagogen - Förderschwerpunkte der Sonderpädagogen pro Jahr, beginnend ab 2012 wie in den Eckdaten der Schulen, gerne auch über die letzten 10 Jahre. 3) Bitte teilen Sie mir mit welchen Daten pro Schule generell erfasst werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frank Rakow <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Frank Rakow
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
31. März 2019 12:58
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Rakow, zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 31.03.2019 teile…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Übersicht Schulen des Gemeinsamen Lernens in NRW | Open Data [#63233]
Datum
23. April 2019 08:58
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Rakow, zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 31.03.2019 teile ich Ihnen folgendes mit: Datenverfügbarkeit Die von Ihnen erbetenen Informationen liegen im Ministerium für Schule und Bildung NRW nur teilweise und nicht in Form einer veröffentlichungsfähigen Schulliste vor. Auf Grundlage der vorliegenden Informationen können wir Ihnen für die Schuljahre 2009/10 bis 2018/19 eine Schulliste mit den Merkmalen Schulnummer, Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die jeweiligen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte, die Zahl der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen und die jeweiligen sonderpädagogischen Fachrichtungen erstellen. Bezüglich der erbetenen Informationen zu den Schulen mit Genehmigung zum Gemeinsamen Lernen wenden Sie sich bitte an die einzelnen Bezirksregierungen. Dem Ministerium für Schule und Bildung NRW liegen hierzu keine statistischen Daten vor. Bezüglich der erbetenen Information zu den pro Schule erfassten Daten darf ich Sie auf die vom Ministerium für Schule und Bildung NRW unter der URL https://www.svws.nrw.de/download/asdpc32 veröffentlichten Schlüsseltabellen und Eintragungshilfen aufmerksam machen. Diesen Dokumenten lassen sich die Erhebungsinhalte der Amtlichen Schuldaten entnehmen. Verwaltungsgebühren Gemäß § 11 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) in Verbindung mit der Tarifstelle 1.2 des Gebührentarifs zur Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW (VerwGebO IFG NRW) ist für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand eine Gebühr in Höhe von 10,00 bis 500,00 Euro festzusetzen. Das Ministerium des Inneren empfiehlt in seinem Runderlass „Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren“ vom 30.04.2018 (Az.: 14-36.08.06) für die Berechnung des Verwaltungsaufwandes für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) einen Stundensatz in Höhe von 70 Euro. Unter Berücksichtigung dieser Empfehlung und unter Beachtung der o. a. Gebührenspanne setze ich aufgrund des mit der Verknüpfung der in verschiedenen Datenbeständen vorliegenden Informationen, Durchführung statistischer Sonderauswertungen auf Einzelschulebene sowie Anfertigung und Prüfung von Ergebnistabellen verbundenen Verwaltungsaufwands von einem Arbeitstag eines Mitarbeiters in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 500,00 Euro fest. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Konditionen aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
Frank Rakow
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben mitgeteilt, dass die erbetenen Info…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Frank Rakow
Betreff
AW: Übersicht Schulen des Gemeinsamen Lernens in NRW | Open Data [#63233]
Datum
3. Mai 2019 23:19
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben mitgeteilt, dass die erbetenen Informationen im Ministerium für Schule und Bildung NRW nur teilweise und nicht in Form einer veröffentlichungsfähigen Schulliste vorliegen. Sie können aber auf Grundlage der vorliegenden Informationen eine entsprechende Schulliste daraus erstellen. Zur Vermeidung eines zusätzlichen Arbeitsaufwandes ihrerseits, bitte ich um Bereitstellung der nur "teilweise und nicht in Form einer veröffentlichungsfähigen Schulliste vorliegenden" Rohdaten, damit ich mir die Liste selber generieren kann. Diese Rohdaten sollten gebührenfrei bereitgestellt werden können, da diese schon vorliegen und nicht extra aufbereitet werden müssen. Gerne stelle ich dann im Anschluss dem Ministerium für Schule und Bildung NRW die erzeugte Liste zur Verfügung, damit diese im Open Government Bereich bereit gestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen Frank Rakow Anfragenr: 63233 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Frank Rakow << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Rakow, zur Generierung der von Ihnen beschriebenen Schulliste müssen Informationen aus in ve…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Übersicht Schulen des Gemeinsamen Lernens in NRW | Open Data [#63233]
Datum
8. Mai 2019 13:28
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Rakow, zur Generierung der von Ihnen beschriebenen Schulliste müssen Informationen aus in verschiedenen Datentabellen enthaltenen Schulgrund-, Lehrer- und Klassendaten herangezogen und miteinander verknüpft werden. Die Schulgrunddaten sind bereits im Bildungsportal als offene Verwaltungsdaten veröffentlicht und können unter https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Open_MSB/Open_Data/index.html abgerufen werden. Die Lehrerdaten und die Klassendaten enthalten personenbezogene Informationen und dürfen daher nicht als Rohdaten weitergegeben oder veröffentlicht werden. Maßgeblich hierfür ist, dass ein Antrag auf Informationszugang gemäß § 9 Abs. 1 IFG NRW abzulehnen ist, sobald durch das Bekanntwerden der Information personenbezogene Daten offenbart werden. Im vorliegenden Fall kommt erschwerend hinzu, dass die Lehrer- und Klassendaten die datenschutzrechtlich sensiblen Merkmale Religionszugehörigkeit, Staatsangehörigkeit, sonderpädagogischer Förderbedarf, zieldifferentes/zielgleiches Lernen sowie Schwerstbehinderung beinhalten. Diese gehören gemäß DSG NRW und DSGVO zu den „besonderen Kategorien personenbezogener Daten“, für die weitergehende Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Personen vorzusehen sind. Eine Bereitstellung der Lehrer- und Klassendaten als Rohdaten ist daher leider nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen