Übersicht über Akten bzgl. der Zusammenarbeit mit Palantir

eine Übersicht (sprich: eine Auflistung) mit den Akten, die der Untersuchungsausschuss bzgl. der Zusammenarbeit mit Palantir von Ihrem Ministerium erhalten hat (http://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/hessen-palantir-ausschuss-kommt-in-gang-a-1563672)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. September 2018
  • Frist
    26. Oktober 2018
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Johannes Filter
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Übersich…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Übersicht über Akten bzgl. der Zusammenarbeit mit Palantir [#33679]
Datum
22. September 2018 15:55
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht (sprich: eine Auflistung) mit den Akten, die der Untersuchungsausschuss bzgl. der Zusammenarbeit mit Palantir von Ihrem Ministerium erhalten hat (http://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/hessen-palantir-ausschuss-kommt-in-gang-a-1563672)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr geehrter Herr Filter, mit E-Mail vom 22.09.2018 begehren sie eine Übersicht mit den Akten, die der Untersu…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
Ihr Antrag vom 22.09.2018 / Übersicht über Akten bzgl. der Zusammenarbeit mit Palantir
Datum
1. November 2018 07:52
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Filter, mit E-Mail vom 22.09.2018 begehren sie eine Übersicht mit den Akten, die der Untersuchungsausschuss bzgl. der Zusammenarbeit vom Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport erhalten hat. Darin liegt ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 80 HDSIG. Ihr Antrag wird abgelehnt, da Sie Informationen begehren, die in die Zuständigkeit des Landespolizeipräsidiums fallen. Dieses ist als Polizeibehörde gem. § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG vom Anwendungsbereich des Hessischen Informationsfreiheitsgesetzes ausgenommen. Überdies betreffen die Informationen Datei- und Aktenbestandteile, die sich in Akten anderer öffentlichen Stellen befinden, § 81 Abs. 3 HDSIG, welche selbst vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen sind. Denn nach § 81 Abs. 1 Nr. 1 HDSIG ist ein an den Landtag gerichtetes Informationsbegehren soweit ausgeschlossen, wie keine öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben desselben betroffen sind. Bei einem Untersuchungsausschuss handelt es sich aber um ein Organ des Landtages, welcher keine materiellen Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Mit freundlichen Grüßen