Übersicht über Allgemeinverfügungen gegen Waffen und "gefährliche Gegenstände" im Jahr 2018

Eine Übersicht über die 2018 erlassenen Allgemeinverfügungen im Bundesgebiet, welche das Mitführen von Waffen oder "gefährlichen Gegenständen" in und auf Bahnanlagen sowie Zügen untersagt haben.
Bitte geben Sie dabei die zuständige Stelle und das Akteneichen an.

Wie aus der Presse ersichtlich ist, handelt es sich mindestens um 14 Allgemeinverfügungen:
https://www.bento.de/politik/berlin-das-neue-waffenverbot-in-der-s-bahn-verbietet-sogar-schraubenzieher-a-69272ab7-d67d-4088-8647-7795cf0b7009

Bereits bekannt sind mir die folgenden Allgemeinverfügungen:
* Bundespolizeidirektion Berlin, AZ 14-180403-0040-0012 vom 13.06.2018
* Bundespolizeidirektion Berlin, AZ 14-180403-0040-0012 vom 16.10.2018
* Bundespolizeidirektion Koblenz, AZ SB 14- 180403 vom 30.08.2018
* Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, AZ 14-180403 vom 25.06.2018
* Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, AZ 14-180403 vom 16.07.2018
* Bundespolizeidirektion Pirna, AZ SB 14-180403 vom 19.07.2018
* Bundespolizeidirektion Hannover, AZ 180403 vom 22.05.2018

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2019
  • Frist
    16. Februar 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht ü…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht über Allgemeinverfügungen gegen Waffen und "gefährliche Gegenstände" im Jahr 2018 [#35778]
Datum
13. Januar 2019 17:08
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht über die 2018 erlassenen Allgemeinverfügungen im Bundesgebiet, welche das Mitführen von Waffen oder "gefährlichen Gegenständen" in und auf Bahnanlagen sowie Zügen untersagt haben. Bitte geben Sie dabei die zuständige Stelle und das Akteneichen an. Wie aus der Presse ersichtlich ist, handelt es sich mindestens um 14 Allgemeinverfügungen: https://www.bento.de/politik/berlin-das-neue-waffenverbot-in-der-s-bahn-verbietet-sogar-schraubenzieher-a-69272ab7-d67d-4088-8647-7795cf0b7009 Bereits bekannt sind mir die folgenden Allgemeinverfügungen: * Bundespolizeidirektion Berlin, AZ 14-180403-0040-0012 vom 13.06.2018 * Bundespolizeidirektion Berlin, AZ 14-180403-0040-0012 vom 16.10.2018 * Bundespolizeidirektion Koblenz, AZ SB 14- 180403 vom 30.08.2018 * Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, AZ 14-180403 vom 25.06.2018 * Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, AZ 14-180403 vom 16.07.2018 * Bundespolizeidirektion Pirna, AZ SB 14-180403 vom 19.07.2018 * Bundespolizeidirektion Hannover, AZ 180403 vom 22.05.2018
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
Ihre IFG-Anfrage vom 13.01.2019 71 - 10 00 11 - 0003 - Band 19-03 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige …
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 13.01.2019
Datum
17. Januar 2019 15:21
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 19-03 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages vom 13.01.2019 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Ich bitte noch um Angabe einer zustellfähigen Adresse. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 13.01.2019 [#35778] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. …
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 13.01.2019 [#35778]
Datum
19. Januar 2019 15:09
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Meine Postanschrift finden Sie unten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundespolizeipräsidium
Informationsfreiheitsgesetz - Ihr Antrag vom 13. Januar 2019 Sehr geehrte/r <Antragsteller/in>, mit Antrag …
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz - Ihr Antrag vom 13. Januar 2019
Datum
29. Januar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
331,1 KB
Sehr geehrte/r <Antragsteller/in>, mit Antrag vom 13. Januar 2019 bitten Sie um die Übersendung einer Übersicht über die im Jahr 2018 erlassenen Allgemeinverfügungen im Bundesgebiet, welche das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen in und auf Bahnanlagen sowie Zügen untersagt haben. Sie bitten ferne in dieser Übersicht die jeweilige Stelle und das entsprechende Aktenzeichen anzugeben. Einige der entsprechenden Allgemeinverfügungen sind Ihnen bereits bekannt und werden in Ihrem Antrag bereits aufgelistet. Ergänzend zu den bereits aufgeführten Allgemeinverfügungen hat die Bundespolizei 2018 folgende Allgemeinverfügungen zum Mitführverbot von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen erlassen: - Bundespolizeidirektion Koblenz, Az. SB14 - 18 04 03 vom 13. Juni 2018 - Bundespolizeidirektion München, Az. SB14 - 18 04 03 vom 06. Juni 2018 - Bundespolizeidirektion Koblenz, Az. SB14 - 18 04 03 vom 19. Juni 2018 - Bundespolizeidirektion Koblenz, Az. SB14 - 18 04 03 vom 25. Juni 2018 - Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Az. 14-180403 vom 3. September 2018 - Bundespolizeidirektion Koblenz, Az., SB14 - 18 04 03 vom 19. Dezember 2018 - Bundespolizeidirektion Koblenz, Az., SB14 - 18 04 03 vom 20. Dezember 2018 - Bundespolizeidirektion Koblenz, Az., SB14 - 18 04 03 vom 15. August 2018 - Bundespolizeidirektion Pirna, Az., 180403 vom 4. Juli 2018 Diese Auskunft ergeht kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen