Übersicht über bisher erstellte Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages Brandenburg

Anfrage an: Landtag Brandenburg

eine vollständige Übersicht/Liste über bisher erstellte Gutachten (veröffentlichte und unveröffentlichte bzw. öffentlich zugängliche und bisher nicht zugängliche Gutachten) des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages Brandenburg inkl jeweiliger,konkreter Auftraggeber

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2014
  • Frist
    25. Februar 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Landtag Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht über bisher erstellte Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages Brandenburg [#5441]
Datum
22. Januar 2014 22:55
An
Landtag Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
eine vollständige Übersicht/Liste über bisher erstellte Gutachten (veröffentlichte und unveröffentlichte bzw. öffentlich zugängliche und bisher nicht zugängliche Gutachten) des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages Brandenburg inkl jeweiliger,konkreter Auftraggeber
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag Brandenburg
Ihre Mail vom 22. Januar 2014/Anfrage zu Gutachten des PBD Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,   vielen Dank fr …
Von
Landtag Brandenburg
Betreff
Ihre Mail vom 22. Januar 2014/Anfrage zu Gutachten des PBD
Datum
27. Januar 2014 16:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,   vielen Dank fr Ihr Interesse an der Arbeit des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages Brandenburg. Die von Ihnen gewnschte Information   ,,eine vollstndige bersicht/Liste ber bisher erstellte Gutachten (verffentlichte und unverffentlichte bzw. ffentlich zugngliche und bisher nicht zugngliche Gutachten) des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages Brandenburg"   steht Ihnen auf der Homepage des Landtags ber die elektronische Parlamentsdokumentation kostenfrei zur Verfgung. Sowohl die ffentlich zugnglichen als auch die nicht ffentlich zugnglichen Gutachten sind darin erfasst:   Bitte fhren Sie hierzu auf der Seite der Parlamentsdokumentation (http://www.parldok.brandenburg.de/starweb/LTBB/start.html) folgende Suche aus:   Suchbegriffe: Gutachten (PBD)   Sie werden dann die gewnschte bersicht erhalten.   Sie haben auerdem nach den konkreten Auftraggebern der jeweiligen Gutachten gefragt: Der ,,Richtlinie ber die Aufgaben, Organisation und Arbeitsweise des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages Brandenburg" knnen Sie entnehmen, wer berechtigt ist, dem Parlamentarischen Beratungsdienst einen Gutachtenauftrag zu erteilen. Die Richtlinie finden Sie unter folgendem Link:   http://www.landtag.brandenburg.de/de/parlament/parlamentspapiere/parlamentarischer_beratungsdienst/473517 <http://www.landtag.brandenburg.de/de/parlament/parlamentspapiere/parlamentarischer_beratungsdienst/473517>   Die jeweils konkreten Auftraggeber werden in den Gutachten aufgrund einer entsprechenden parlamentarischen Verstndigung grundstzlich nicht genannt. Die Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes und damit die Frage, wer sie in Auftrag gegeben hat, unterfallen im brigen nicht dem Anwendungsbereich des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG). Hierunter fallen nur Verwaltungsaufgaben der Landtagsverwaltung ( 2 Abs. 2 Satz 1 AIG in Verbindung mit 1 Abs. 3 Nr. 1 des Landesorganisationsgesetzes). Parlamentarische Aufgaben und die hierzu erstellten Unterlagen bleiben hingegen ausgenommen. Auch das Verbraucherinformationsgesetz sowie das Umweltinformationsgesetz sind fr die Frage nach dem jeweiligen Auftraggeber nicht einschlgig.   Ich kann Ihnen deshalb zu den jeweiligen Auftraggebern der Gutachten keine weiteren Ausknfte erteilen.   Ich hoffe, Ihnen mit diesen Hinweisen und Ausknften dennoch insgesamt weitergeholfen zu haben. Sollten Sie hinsichtlich des letzten Punktes auf einen rechtmittelfhigen Bescheid Wert legen, bitte ich Sie, mir Ihre postalische Adresse zu bermitteln, da ich einen solchen Bescheid gem 6 Abs. 1 Satz 8 AIG schriftlich begrnden msste. Eine bersendung per E-mail entsprche nicht dem gesetzlichen Schriftformerfordernis.   Mit freundlichen Gren     i. A. Dr. iur. Julia Platter   Landtag Brandenburg Parlamentarischer Beratungsdienst Alter Markt 1, 14467 Potsdam Postfach 60 10 64, 14410 Potsdam   Telefon: 0331-9661181 Fax : 0331-9661185   <<E-Mail-Adresse>>          

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AW: Ihre Mail vom 22. Januar 2014/Anfrage zu Gutachten des PBD [#5441] Sehr geehrte Frau Dr. Platter, Ich möchte…
An Landtag Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail vom 22. Januar 2014/Anfrage zu Gutachten des PBD [#5441]
Datum
27. Januar 2014 19:20
An
Landtag Brandenburg
Status
Sehr geehrte Frau Dr. Platter, Ich möchte Ihnen gerne meine postalische Adresse zukommen lassen - zur Erstellung eines Bescheides Mit freundlichen Grüßen