Sehr geehrter Herr
Antragsteller/in,
vielen Dank fr Ihr Interesse an der Arbeit des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages Brandenburg. Die von Ihnen gewnschte Information
,,eine vollstndige bersicht/Liste ber bisher erstellte Gutachten (verffentlichte und unverffentlichte bzw. ffentlich zugngliche und bisher nicht zugngliche Gutachten) des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages Brandenburg"
steht Ihnen auf der Homepage des Landtags ber die elektronische Parlamentsdokumentation kostenfrei zur Verfgung. Sowohl die ffentlich zugnglichen als auch die nicht ffentlich zugnglichen Gutachten sind darin erfasst:
Bitte fhren Sie hierzu auf der Seite der Parlamentsdokumentation (
http://www.parldok.brandenburg.de/starweb/LTBB/start.html) folgende Suche aus:
Suchbegriffe: Gutachten (PBD)
Sie werden dann die gewnschte bersicht erhalten.
Sie haben auerdem nach den konkreten Auftraggebern der jeweiligen Gutachten gefragt:
Der ,,Richtlinie ber die Aufgaben, Organisation und Arbeitsweise des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages Brandenburg" knnen Sie entnehmen, wer berechtigt ist, dem Parlamentarischen Beratungsdienst einen Gutachtenauftrag zu erteilen. Die Richtlinie finden Sie unter folgendem Link:
http://www.landtag.brandenburg.de/de/parlament/parlamentspapiere/parlamentarischer_beratungsdienst/473517 <
http://www.landtag.brandenburg.de/de/parlament/parlamentspapiere/parlamentarischer_beratungsdienst/473517>
Die jeweils konkreten Auftraggeber werden in den Gutachten aufgrund einer entsprechenden parlamentarischen Verstndigung grundstzlich nicht genannt.
Die Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes und damit die Frage, wer sie in Auftrag gegeben hat, unterfallen im brigen nicht dem Anwendungsbereich des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG). Hierunter fallen nur Verwaltungsaufgaben der Landtagsverwaltung ( 2 Abs. 2 Satz 1 AIG in Verbindung mit 1 Abs. 3 Nr. 1 des Landesorganisationsgesetzes). Parlamentarische Aufgaben und die hierzu erstellten Unterlagen bleiben hingegen ausgenommen. Auch das Verbraucherinformationsgesetz sowie das Umweltinformationsgesetz sind fr die Frage nach dem jeweiligen Auftraggeber nicht einschlgig.
Ich kann Ihnen deshalb zu den jeweiligen Auftraggebern der Gutachten keine weiteren Ausknfte erteilen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Hinweisen und Ausknften dennoch insgesamt weitergeholfen zu haben. Sollten Sie hinsichtlich des letzten Punktes auf einen rechtmittelfhigen Bescheid Wert legen, bitte ich Sie, mir Ihre postalische Adresse zu bermitteln, da ich einen solchen Bescheid gem 6 Abs. 1 Satz 8 AIG schriftlich begrnden msste. Eine bersendung per E-mail entsprche nicht dem gesetzlichen Schriftformerfordernis.
Mit freundlichen Gren
i. A. Dr. iur. Julia Platter
Landtag Brandenburg
Parlamentarischer Beratungsdienst
Alter Markt 1, 14467 Potsdam
Postfach 60 10 64, 14410 Potsdam
Telefon: 0331-9661181
Fax : 0331-9661185
<<E-Mail-Adresse>>