Übersicht über Corona-Infektionen in Schulen und Kindergärten in Bayern

Aktuelle Übersicht aller Corona Fälle in Bildungseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen mit folgenden Detail-Informationen bis einschließlich Kalenderwoche 39 (gerne auch aktuellere Kalenderwochen entsprechend dem Datum, an dem Sie diese Anfrage bearbeiten):

1) Ort
2) Name der Einrichtung
3) Erstinfizierter in Bildungseinrichtung: Kita-Kind/Schüler/Lehrer/Mitarbeiter/sonstige/unbekannt?
4) Datum des positiven Coronatests (Sars-Cov-2) des Erstinfizierten
5) Anzahl weiterer Infizierter der Bildungseinrichtung aufgeschlüsselt nach obiger Kategorie (Kita-Kind/Schüler/Lehrer/Mitarbeiter/sonstige/unbekannt)
6) Quarantänemaßnahmen erfolgt für: Einzelperson(en)/Lerngruppe/Klasse/Jahrgangsstufe/Schule/sonstige),
7) Schulschließung erfolgt: ja/nein

Wünschenswert wäre eine Veröffentlichung über die Homepage des Bundeslandes.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktuelle Übersicht aller C…
An Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht über Corona-Infektionen in Schulen und Kindergärten in Bayern [#197915]
Datum
27. September 2020 21:35
An
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktuelle Übersicht aller Corona Fälle in Bildungseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen mit folgenden Detail-Informationen bis einschließlich Kalenderwoche 39 (gerne auch aktuellere Kalenderwochen entsprechend dem Datum, an dem Sie diese Anfrage bearbeiten): 1) Ort 2) Name der Einrichtung 3) Erstinfizierter in Bildungseinrichtung: Kita-Kind/Schüler/Lehrer/Mitarbeiter/sonstige/unbekannt? 4) Datum des positiven Coronatests (Sars-Cov-2) des Erstinfizierten 5) Anzahl weiterer Infizierter der Bildungseinrichtung aufgeschlüsselt nach obiger Kategorie (Kita-Kind/Schüler/Lehrer/Mitarbeiter/sonstige/unbekannt) 6) Quarantänemaßnahmen erfolgt für: Einzelperson(en)/Lerngruppe/Klasse/Jahrgangsstufe/Schule/sonstige), 7) Schulschließung erfolgt: ja/nein Wünschenswert wäre eine Veröffentlichung über die Homepage des Bundeslandes.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 197915 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 27. September 2020 und kann Ihnen dazu Folgend…
Von
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Betreff
Frag-den-Staat, Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Übersicht über Corona-Infektionen in Schulen und Kindergärten in Bayern [#197915]
Datum
13. Oktober 2020 10:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 27. September 2020 und kann Ihnen dazu Folgendes mitteilen.: Die von Ihnen beantragten Informationen über SARS-CoV-2 Infektionen in Bildungseinrichtungen des Landes Bayern unterfallen weder dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) noch dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG), da es sich nicht um Informationen gemäß § 2 Abs. 1 VIG bzw. Umweltinformationen gemäß Art. 2 Abs. 2 BayUIG handelt. Da von Ihnen ferner kein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt wird, weshalb Sie Zugang zu Informationen über SARS-CoV-2 Infektionen in sämtlichen Bildungseinrichtungen des Landes Bayern begehren, ergibt sich auch kein Anspruch aus Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG). Ihre Anfrage wird daher als allgemeine Bürgeranfrage behandelt. Zu Ihrer Anfrage liegen dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) jedoch keine flächendeckenden Daten vor. Darüber hinaus ist zum Schutz der Persönlichkeitsrechte erkrankter Personen grundsätzlich nur Zugang zu aggregierten anonymisierten Daten über das Infektionsgeschehen der COVID-19-Pandemie möglich. Personenbezogene Angaben über einzelne Erkrankungen unterliegen als Gesundheitsdaten gemäß Art. 30 Abs. 1 Satz 3 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG) einem Verarbeitungsverbot. Dazu zählt insbesondere eine Übermittlung personenbezogener Gesundheitsinformationen an eine nicht öffentliche Stelle. Durch eine Zusammenführung der von Ihnen begehrten Informationen zu einzelnen Bildungseinrichtungen kann jedoch regelmäßig die Identität erkrankter Personen rekonstruiert werden. Eine Auskunft wäre uns daher auch aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt. Mit freundlichen Grüßen