Übersicht über den Erwerb/Verkauf der Adressdatenbank-der OG-Datei vom Oberlandesgericht Stuttgart - IuK Fachzentrum Justiz -und Einnahmen seitens des Justizministerium Baden-Württemberg und Einbindung für andere Zwecke

Übersicht über den Erwerb/Verkauf der Adressdatenbank-der OG-Datei vom Oberlandesgericht Stuttgart - IuK Fachzentrum Justiz -und Einnahmen seitens des Justizministerium Baden-Württemberg und Einbindung für andere Zwecke, für welche Zwecke die Datei angefordert oder veröffentlicht wurde

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2018
  • Frist
    12. Februar 2018
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht über den Erwerb/Verkauf der Adressdatenbank-der OG-Datei vom Oberlandesgericht Stuttgart - IuK Fachzentrum Justiz -und Einnahmen seitens des Justizministerium Baden-Württemberg und Einbindung für andere Zwecke [#26125]
Datum
13. Januar 2018 16:34
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über den Erwerb/Verkauf der Adressdatenbank-der OG-Datei vom Oberlandesgericht Stuttgart - IuK Fachzentrum Justiz -und Einnahmen seitens des Justizministerium Baden-Württemberg und Einbindung für andere Zwecke, für welche Zwecke die Datei angefordert oder veröffentlicht wurde
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Ihr Auskunftsersuchen zur Orts- und Gerichtsdatei vom 13. Januar 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Auskunf…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen zur Orts- und Gerichtsdatei vom 13. Januar 2018
Datum
13. Februar 2018 13:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Auskunftsersuchen zur Orts- und Gerichtsdatei vom 13. Januar 2018 beantworten wir sehr gerne. Die Orts- und Gerichtsdatei wurde zu Beginn der 1980-er Jahre zum Einsatz im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren entwickelt und ist dort noch im Einsatz. Sie dient der maschinellen Bearbeitung der Mahnsachen, um - die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts, - die Integrität der angegebenen Adressen und - die Richtigkeit des angegebenen Prozessgerichts zu prüfen. Dazu brauchte es besondere Routinen, - um Ortsnamen zu prüfen, die infolge Gemeinde- und Gebietsreformen untergegangen, im Rechtsverkehr aber noch verwendet werden, - Zuständigkeiten auch in solchen Fällen zuverlässig zu ermitteln, in denen Postleitzahlen- und Zuständigkeitsgebiete nicht kongruent sind (Bsp.: Stuttgart, Hamburg, Berlin, München, u.v.m.) und um - Zugriffe in komplex zusammengesetzten Ortsnamen zuverlässig zu handhaben (Beispiele für Ortszusätze: Neu-, Klein-, Bad, Goethestadt, Lutherstadt,u.v.m.) Die Orts- und Gerichtsdatei wurde insgesamt 209 mal an Dritte überlassen. In 46 von 209 Fällen wurde der Bezug seither wieder gekündigt. Eine kostenlose Überlassung an Dienststellen des Bundes, der Länder und der Kommunen zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben erfolgte in 33 von 209 Fällen. Für den Erwerb der Datei werden je nach Umfang des Erwerbs derzeit folgende Beträge erhoben: 1. Einfache Lizenz zur eigenen Verwendung 1.655,00 EUR 2. Lizenz zur beschränkten Weitergabe im Rahmen eines Softwareprodukts 2.075,00 EUR 3. Unbeschränkte Lizenz 2.615,00 EUR Insgesamt wurden seit dem Jahr 2008 aus Verkäufen 107.420,00 EUR eingenommen. Der Bezug von Updates wird drei Jahre nach Erstbezug kostenpflichtig mit 84,00 EUR je Quartal. Werden monatliche Updates verlangt, beträgt der Jahrespreis 455,00 EUR. Die Einnahmen für kostenpflichtige Updates seit 2008 betrugen 82.498,00 EUR. Die eingenommenen Beträge werden unter allen 16 Ländern verteilt, indem die Einnahmen auf die Betriebskosten des gemeinsamen Justizportals der Länder www.justiz.de<http://www.justiz.de/> angerechnet werden. Mit freundlichen Grüßen