Sehr
geehrtAntragsteller/in
Ihr Auskunftsersuchen zur Orts- und Gerichtsdatei vom 13. Januar 2018 beantworten wir sehr gerne.
Die Orts- und Gerichtsdatei wurde zu Beginn der 1980-er Jahre zum Einsatz im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren entwickelt und ist dort noch im Einsatz. Sie dient der maschinellen Bearbeitung der Mahnsachen, um
- die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts,
- die Integrität der angegebenen Adressen und
- die Richtigkeit des angegebenen Prozessgerichts zu prüfen.
Dazu brauchte es besondere Routinen,
- um Ortsnamen zu prüfen, die infolge Gemeinde- und Gebietsreformen untergegangen, im Rechtsverkehr aber noch verwendet werden,
- Zuständigkeiten auch in solchen Fällen zuverlässig zu ermitteln, in denen Postleitzahlen- und Zuständigkeitsgebiete nicht kongruent sind (Bsp.: Stuttgart, Hamburg, Berlin, München, u.v.m.) und um
- Zugriffe in komplex zusammengesetzten Ortsnamen zuverlässig zu handhaben (Beispiele für Ortszusätze: Neu-, Klein-, Bad, Goethestadt, Lutherstadt,u.v.m.)
Die Orts- und Gerichtsdatei wurde insgesamt 209 mal an Dritte überlassen.
In 46 von 209 Fällen wurde der Bezug seither wieder gekündigt.
Eine kostenlose Überlassung an Dienststellen des Bundes, der Länder und der Kommunen zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben erfolgte in 33 von 209 Fällen.
Für den Erwerb der Datei werden je nach Umfang des Erwerbs derzeit folgende Beträge erhoben:
1. Einfache Lizenz zur eigenen Verwendung 1.655,00 EUR
2. Lizenz zur beschränkten Weitergabe im Rahmen eines
Softwareprodukts 2.075,00 EUR
3. Unbeschränkte Lizenz 2.615,00 EUR
Insgesamt wurden seit dem Jahr 2008 aus Verkäufen 107.420,00 EUR eingenommen.
Der Bezug von Updates wird drei Jahre nach Erstbezug kostenpflichtig mit 84,00 EUR je Quartal. Werden monatliche Updates verlangt, beträgt der Jahrespreis 455,00 EUR. Die Einnahmen für kostenpflichtige Updates seit 2008 betrugen 82.498,00 EUR.
Die eingenommenen Beträge werden unter allen 16 Ländern verteilt, indem die Einnahmen auf die Betriebskosten des gemeinsamen Justizportals der Länder
www.justiz.de<
http://www.justiz.de/> angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen