Übersicht über Dokumente der Spahn/Scheuer-Taskforce

eine Übersicht über alle bei Ihnen vorliegenden Dokumente zur sog. Spahn/Scheuer-Taskforce (TF für Organisation einer Teststrategie).

Begründung:
Ich beabsichtige, in Zukunft zu einigen dieser Dokumente weitere Auskunftsanfragen zu stellen und bitte daher um Mithilfe nach § 25 (2) VwVfG.

Es sollte sich um eine einfache Anfrage handeln, für die keine Kosten anfallen. Jedenfalls besteht aber ein überwiegendes öffentliches Interesse an den Informationen, welche eine Kostenfreiheit begründen sollten (§ 2 IFGGebV). Sollten wider Erwarten Kosten für die Anfrage anfallen, bitte ich vorab um eine Aufschlüsselung dieser und die Möglichkeit, meine Anfrage zurückzuziehen oder einzuschränken.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    22. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
  • Kosten dieser Information:
    97,50 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Übersicht über alle b…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht über Dokumente der Spahn/Scheuer-Taskforce [#216287]
Datum
22. März 2021 17:30
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht über alle bei Ihnen vorliegenden Dokumente zur sog. Spahn/Scheuer-Taskforce (TF für Organisation einer Teststrategie). Begründung: Ich beabsichtige, in Zukunft zu einigen dieser Dokumente weitere Auskunftsanfragen zu stellen und bitte daher um Mithilfe nach § 25 (2) VwVfG. Es sollte sich um eine einfache Anfrage handeln, für die keine Kosten anfallen. Jedenfalls besteht aber ein überwiegendes öffentliches Interesse an den Informationen, welche eine Kostenfreiheit begründen sollten (§ 2 IFGGebV). Sollten wider Erwarten Kosten für die Anfrage anfallen, bitte ich vorab um eine Aufschlüsselung dieser und die Möglichkeit, meine Anfrage zurückzuziehen oder einzuschränken.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216287/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermi…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Übersicht über Dokumente der Spahn/Scheuer-Taskforce [#216287]
Datum
25. März 2021 13:01
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
1,6 KB


Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern der Informationszu…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Übersicht über Dokumente der Spahn/Scheuer-Taskforce [#216287]
Datum
21. April 2021 13:51
Status
Warte auf Antwort
image003.jpg
1,6 KB


Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sei. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 €, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 € und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 €. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf 0,5 Stunden und für Angehörige des gehobenen Dienstes auf 1,5 Stunden. Es würde somit eine Gebühr über mindestens 97,50 Euro entstehen. Die Höhe des Aufwands und die damit verbundene tatsächliche Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss der Zusammenstellung der Unterlagen vorliegen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an dem Antrag festhalten. Darüber hinaus berührt der von Ihnen geltend gemachte Auskunftsanspruch die Belange Dritter, mithin (Name Unternehmen/Beteiligter) berührt, deren schutzwürdige Interessen betroffen sein könnten. Wie sind hier gem. § 8 Absatz 1 IFG verpflichtet, den Dritten schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie Ihren Antrag begründen (§ 7 Absatz 1 Satz 3 IFG), damit eine Interessenabwägung vorgenommen werden kann. Ich bitte Sie, mir diese Begründung zukommen zu lassen Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die Aufschlüsselung der Kosten. Dazu habe ich …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übersicht über Dokumente der Spahn/Scheuer-Taskforce [#216287]
Datum
21. April 2021 14:53
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die Aufschlüsselung der Kosten. Dazu habe ich einzelne Nachfragen, von der ich meine Entscheidung abhängig machen würde. Mit meiner Anfrage bitte ich nur um eine Auflistung von Dokumententiteln, noch nicht um den eigentlichen Zugang zu den Dokumenten. Daher ist für mich nicht klar ersichtlich, wieso schutzwürdige Interessen -- insbesondere Privater -- entgegenstehen können. Im Übrigen dürfen, soweit ich weiß, bei der Kostenberechnung ja auch nur solche Kosten anfallen, die nicht "in der Verantwortung der Behörde" liegen. Der Zeitaufwand für eine Auflistung der Dokumententitel sollte daher ja minimal sein, da die Liste bei, natürlich unterstellter, guter Aktenführung entweder schon vorhanden oder auf Knopfdruck abrufbar sein sollte. Inwiefern dann ein großer Verwaltungsaufwand entstehen sollte, ist für mich nicht vollständig ersichtlich, da ja höchstens noch eine Durchsicht der Titel nach schützenswerten Informationen erfolgen müsste. Im Sinne der Reduzierung des Verwaltungsaufwands wäre ich auch bereit, es hinzunehmen, wenn Titel schon dann (teil-)geschwärzt werden, wenn schon die Wahrscheinlichkeit eines schützwürdigen Interesses besteht (ohne, dass dieses genauer geprüft werden muss). Im Übrigen bin ich weiterhin der Meinung, dass bei den voraussichtlichen Inhalten ein besonderes öffentliches Interesse besteht, denn die Corona-Politik der Bundesregierung und ihre Entwicklung einer Teststrategie ist in der öffentlichen Meinungsbildung zurzeit besonders präsentes Thema; zumal da die vermeintlich späte Entwicklung einer Teststrategie viel kritisiert wird, sind die im Rahmen der in meiner Anfrage relevanten Informationen daher besonders relevant für den allgemeinen Diskurs. Daher kommt mMn eine Gebührenreduktion/-erlass nach § 2 IFGGebV in Betracht. Ich bedanke mich erneut für Ihre Mühe und bitte um eine Rückmeldung zu den obigen Punkten, so dass ich eine informierte Entscheidung hinsichtlich der Tragung der Gebühren treffen kann. Vorbehaltlich dieser bin ich -- im Grundsatz -- nicht bereit, an meinem Antrag festzuhalten. Mit freundlichen Grüßen - und bleiben Sie gesund - Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216287/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gegenstand eines IFG-Antrags können nur „amtliche Informa…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Übersicht über Dokumente der Spahn/Scheuer-Taskforce [#216287]
Datum
26. April 2021 15:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gegenstand eines IFG-Antrags können nur „amtliche Informationen“ sein und Anspruch besteht nur auf die Informationen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Behörde tatsächlich vorhandenen sind. Die von Ihnen gewünschte Auflistung der Dokumententitel zur sog. Spahn/Scheuer-Taskforce liegt im BMG nicht vor. Eine Erstellung einer solchen Übersicht ist nicht durch das IFG abgedeckt, so dass alle vorliegenden Informationen gesichtet und hinsichtlich schützenswerter Informationen bewertet werden müssten. Dies entspricht wie bereits mitgeteilt einem höheren Verwaltungsaufwand und würde Gebühren nach sich ziehen. Inwieweit eine Gebührenreduktion in Betracht käme, wäre mit Erteilung eines Bescheides juristisch zu überprüfen, so dass hierzu derzeit keinerlei Aussagen getroffen werden können. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung. Angesichts der potentiellen Kosten möchte…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Übersicht über Dokumente der Spahn/Scheuer-Taskforce [#216287]
Datum
28. April 2021 13:05
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung. Angesichts der potentiellen Kosten möchte ich meine Anfrage zurückziehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216287/