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Übersicht über erlassene Bescheide der LDI NRW gem. Art. 58 Abs. 2 lit. d DSGVO-EU gegen Behörden in NRW, auf anlasslose Abfrage personenbezogener Daten nach IFG NRW zu verzichten

Übersicht über erlassene Bescheide und Anweisungen der LDI NRW gem. Art. 58 Abs. 2 lit. d DSGVO-EU gegen Behörden in NRW, auf anlasslose Abfrage personenbezogener Daten nach IFG NRW zu verzichten

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht über erlassene Bescheide der LDI NRW gem. Art. 58 Abs. 2 lit. d DSGVO-EU gegen Behörden in NRW, auf anlasslose Abfrage personenbezogener Daten nach IFG NRW zu verzichten [#195567]
Datum
19. August 2020 15:02
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über erlassene Bescheide und Anweisungen der LDI NRW gem. Art. 58 Abs. 2 lit. d DSGVO-EU gegen Behörden in NRW, auf anlasslose Abfrage personenbezogener Daten nach IFG NRW zu verzichten
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 195567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195567/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.08.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Inform…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Übersicht über erlassene Bescheide der LDI NRW gem. Art. 58 Abs. 2 lit. d DSGVO-EU gegen Behörden in NRW, auf anlasslose Abfrage personenbezogener Daten nach IFG NRW zu verzichten [#195567]
Datum
20. August 2020 06:23
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.08.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 19.8.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag auf Inf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 19.8.2020
Datum
3. September 2020 16:00
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag auf Informationszugang vom 19.8.2020 Aktenzeichen: 209.2.7-7571/20 ________________________________ Sehr geehrte<Information-entfernt> für den o.g. Antrag bedanke ich mich. Die von Ihnen beantragte Information ist hier nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.