Übersicht über Gutachten (u.ä.) Dokumente des Wissenschaftlichen Dienstes

Anfrage an: Deutscher Bundestag

1) Übersicht über alle Gutachten (Thema/Titel/Zeitpunkt), die der wiss. Dienst bereits erstellt hat

2) Übersicht über alle Gutachten, an denen der wiss. Dienst aktuell arbeitet (Thema/Titel/ vorr. Zeitpunkt der Fertigstellung)

Nach Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes vom Dezember 2011 haben alle Bürger das Recht, auch zu Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu stellen. Um meine Rechte in dieser Hinsicht auch nutzen zu können, ist es für mich notwendig zu wissen, welche Gutachten der wissenschaftliche Dienst bereits erstellt hat und an welchen er gerade arbeitet.

Ich beschäftige mich auch beruflich und ehrenamtlich mit der Transparenz in Politik und Verwaltung (siehe www.opengov.me), bin politisch engagiert und habe daher einen spezifischen Bedarf an diesen Informationen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. April 2013
  • Frist
    22. Mai 2013
  • 5 Follower:innen
Anke Domscheit-Berg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Übersicht übe…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Anke Domscheit-Berg
Betreff
Übersicht über Gutachten (u.ä.) Dokumente des Wissenschaftlichen Dienstes
Datum
19. April 2013 18:09
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Übersicht über alle Gutachten (Thema/Titel/Zeitpunkt), die der wiss. Dienst bereits erstellt hat 2) Übersicht über alle Gutachten, an denen der wiss. Dienst aktuell arbeitet (Thema/Titel/ vorr. Zeitpunkt der Fertigstellung) Nach Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes vom Dezember 2011 haben alle Bürger das Recht, auch zu Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu stellen. Um meine Rechte in dieser Hinsicht auch nutzen zu können, ist es für mich notwendig zu wissen, welche Gutachten der wissenschaftliche Dienst bereits erstellt hat und an welchen er gerade arbeitet. Ich beschäftige mich auch beruflich und ehrenamtlich mit der Transparenz in Politik und Verwaltung (siehe www.opengov.me), bin politisch engagiert und habe daher einen spezifischen Bedarf an diesen Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anke Domscheit-Berg Postanschrift Anke Domscheit-Berg << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anke Domscheit-Berg
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
25. April 2013
Status
Anfrage abgelehnt

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Anke Domscheit-Berg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Anke Domscheit-Berg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Übersicht über Gutachten (u.ä.) Dokumente des Wissenschaftlichen Dienstes"
Datum
29. April 2013 20:25
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/4003 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil der Deutsche Bundestag ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes ignoriert, aus dem hervorgeht, dass der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages nicht direkt der parlamentarischen Arbeit zuzurechnen ist und damit dem IFG Geltungsbereich unterliegt. Der Umstand, dass der Deutsche Bundestag gegen dieses Urteil in Berufung gegangen ist, sollte nicht das Recht der Bürger auf Informationszugang beschränken. Ich bin der Auffassung, so lange kein anderes (höheres) Gericht etwas neues entschieden hat, ist entsprechend dem Berliner Gerichtsurteil zu handeln. Andernfalls ist hier eventuell noch auf Jahre mit einer Verweigerung der Auskunft zu rechnen. Auf die Arbeit eines Parlaments, in dem immer wieder die Bedeutung von Transparenz, Informationsfreiheit und Bürgernähe von allen Parteien betont wird, wirft das ein seltsames Licht. Doppelt unverständlich ist die Antwort auch deshalb, weil ich nicht einmal die Inhalte der Gutachten selbst abgefragt habe, sondern nur eine Übersicht über die vorhandenen Gutachten. Welchen Grund es geben soll, schon diese Übersicht selbst zu verweigern, erschließt sich mir nicht. Eine Tabelle mit Titeln der Papiere stellt ganz bestimmt keinen Eingriff in die parlamentarische Arbeit dar, weil sie keine Information über die wertenden Inhalte der Gutachten enthalten dürfte. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie vermittelnd tätig werden können, damit ich mein Recht als Bürgerin auf Informationszugang wahrnehmen kann. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anke Domscheit-Berg