Übersicht über offene Vermittlungsanfragen bezüglich der Anwendung des IFG an die BfDI - Stand: Dezember 2017

Übersicht über offene Vermittlungsanfragen bezüglich der Anwendung des IFG an die BfDI - Stand: Dezember 2017

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Dezember 2017
  • Frist
    12. Januar 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über o…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Übersicht über offene Vermittlungsanfragen bezüglich der Anwendung des IFG an die BfDI - Stand: Dezember 2017 [#25673]
Datum
11. Dezember 2017 22:34
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über offene Vermittlungsanfragen bezüglich der Anwendung des IFG an die BfDI - Stand: Dezember 2017
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht über offene Vermittlungsanfragen bez…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Übersicht über offene Vermittlungsanfragen bezüglich der Anwendung des IFG an die BfDI - Stand: Dezember 2017 [#25673]
Datum
26. Januar 2018 01:34
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht über offene Vermittlungsanfragen bezüglich der Anwendung des IFG an die BfDI - Stand: Dezember 2017“ vom 11.12.2017 (#25673) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr Antrag auf Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-780/010 II#0103 Sehr geehrtAntragstel…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag auf Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-780/010 II#0103
Datum
19. Februar 2018 13:03
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
365,2 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie mein Anschreiben im Anhang. Die späte Anwort bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen