Übersicht über Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2016

(1) Eine Liste aller Verwarnungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten ("Knöllchen"), die 2016 in der Stadt Düsseldorf durch das Ordnungsamt erteilt wurden. Die Liste soll enthalten:
- Datum
- Fahrzeugart
- Fabrikat
- Straße und ggf. Hausnummer
- Tatbestandsnummer(n) der festgestellten Ordnungswidrigkeiten
Bitte übersenden Sie diese Liste in einem maschinenlesbaren Dateiformat (z.B. *.xlsx oder *.csv).

(2) Darüber hinaus bitte ich um Auskunft, wie viele Verwarnungen für Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2016 im Stadtgebiet durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes ausgesprochen wurden und wieviele Drittanzeigen es gab.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Oktober 2017
  • Frist
    28. November 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht über Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2016 [#25077]
Datum
27. Oktober 2017 15:47
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Eine Liste aller Verwarnungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten ("Knöllchen"), die 2016 in der Stadt Düsseldorf durch das Ordnungsamt erteilt wurden. Die Liste soll enthalten: - Datum - Fahrzeugart - Fabrikat - Straße und ggf. Hausnummer - Tatbestandsnummer(n) der festgestellten Ordnungswidrigkeiten Bitte übersenden Sie diese Liste in einem maschinenlesbaren Dateiformat (z.B. *.xlsx oder *.csv). (2) Darüber hinaus bitte ich um Auskunft, wie viele Verwarnungen für Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2016 im Stadtgebiet durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes ausgesprochen wurden und wieviele Drittanzeigen es gab.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Düsseldorf
Sehr geehrtAntragsteller/in die Informationen zu Frage 1 liegen dem Ordnungsamt nicht vor. Sie angefragte Liste m…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Antwort: Übersicht über Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2016 [#25077]
Datum
30. Oktober 2017 11:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Informationen zu Frage 1 liegen dem Ordnungsamt nicht vor. Sie angefragte Liste müsste erst durch eine gesondert extern zu programmierende Auswertung mit entsprechenden Kosten erzeugt werden, es handelt sich damit nicht um eine einfache Anfrage. Schon die Einholung eines Angebots über den Programmierauftrag ist kostenpflichtig, so dass die voraussichtlichen Kosten aktuell leider auch nicht beziffert werden können. Selbst dann läge allerdings noch der Ablehnungsgrund des § 9 Abs. 1 IFG NRW vor, weil jedenfalls bei kleinen Fallzahlen für Fahrzeugfabrikate und/oder Tatorte personenbezogene Daten enthalten wären. Zu Frage 2 wird mitgeteilt: Insgesamt gingen im Jahr 2016 im Ordnungsamt 735.614 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten ein. Soweit eine Erledigung durch gebührenpflichtige Verwarnung in Betracht kam, wurde diese den Betroffenen angeboten. Darin enthalten sind 3.902 sog. Sonder-Ordnungswidrigkeiten, die in der Regel keine Verkehrsordnungswidrigkeiten sind. In der Gesamtzahl enthalten sind 6.810 sog. Drittanzeigen. Die angefragte Zuordnung der Erledigungsarten (Einstellung, Annahme der Verwarnung, Bußgeldbescheid) zur Art der Anzeigeerstatter (städtische Mitarbeiter oder andere) ist nicht möglich, sondern müßte ebenfalls nach den oben beschriebenen Regularien beauftragt werden. Sofern Sie Wert auf eine förmliche Bescheidung legen, stellen Sie Ihren Antrag bitte unter Beachtung der Formvorschriften des § 5 IFG - E-Mails ohne qualifizierte elektronische Signatur reichen dazu bekanntlich nicht aus. Nutzen Sie für eine sinnvolle Antragstellung bitte auch die mündliche oder telefonische Beratung durch das Amt, um Missverständnisse und unnötige Rückfragen zu vermeiden. Ich hoffe, Ihnen mit der Antwort gedient zu haben. Mit freundlichen Grüßen