Übersicht über Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2016

Anfrage an: Ordnungsamt Aachen

(1) Eine Liste aller Verwarnungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten ("Knöllchen"), die 2016 in der Stadt Aachen durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB32) erteilt wurden. Die Liste soll enthalten:
- Datum
- Fahrzeugart
- Fabrikat
- Straße und ggf. Hausnummer
- Tatbestandsnummer(n) der festgestellten Ordnungswidrigkeiten
Bitte übersenden Sie diese Liste in einem maschinenlesbaren Dateiformat (z.B. *.xlsx oder *.csv).

(2) Darüber hinaus bitte ich um Auskunft, wie viele Verwarnungen für Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2016 im Stadtgebiet durch Mitarbeiter des FB32 ausgesprochen wurden und wieviele Drittanzeigen es gab.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. März 2017
  • Frist
    11. April 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht über Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2016 [#20645]
Datum
10. März 2017 12:27
An
Ordnungsamt Aachen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Eine Liste aller Verwarnungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten ("Knöllchen"), die 2016 in der Stadt Aachen durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB32) erteilt wurden. Die Liste soll enthalten: - Datum - Fahrzeugart - Fabrikat - Straße und ggf. Hausnummer - Tatbestandsnummer(n) der festgestellten Ordnungswidrigkeiten Bitte übersenden Sie diese Liste in einem maschinenlesbaren Dateiformat (z.B. *.xlsx oder *.csv). (2) Darüber hinaus bitte ich um Auskunft, wie viele Verwarnungen für Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2016 im Stadtgebiet durch Mitarbeiter des FB32 ausgesprochen wurden und wieviele Drittanzeigen es gab.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungsamt Aachen
Sehr geehrte(r) Absenderin/Absender, Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eing…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
Antw: Übersicht über Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2016 [#20645] (Eingangsbestätigung Ihrer Mail)
Datum
10. März 2017 12:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Absenderin/Absender, Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eingegangen und an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in oder eine andere zuständige Stelle weitergeleitet worden. Sie erhalten, soweit erforderlich, von dort weitere Nachricht. Bitte nehmen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen Abstand. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt Aachen
#a271-17 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW Sehr geehrtAntragsteller/in mit an den Fachbereich Sicherheit und Ordnu…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a271-17 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW
Datum
15. März 2017 08:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit an den Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB 32) gerichteter E-Mail vom 10.03.2017 haben Sie unter Hinweis auf das IFG NRW mehrere Fragen zu Verwarnungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Stadt Aachen gestellt. Dieser Antrag wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Nach Prüfung werde ich unaufgefordert auf Ihren Antrag zurückkommen. Die Frist des § 5 Abs. 2 S. 1 IFG NRW ist hier bekannt. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt Aachen
#a271-17 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW Sehr geehrtAntragsteller/in mit an den Fachbereich Sicherheit und Ordnu…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a271-17 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW
Datum
15. März 2017 08:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit an den Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB 32) gerichteter E-Mail vom 10.03.2017 haben Sie unter Hinweis auf das IFG NRW mehrere Fragen zu Verwarnungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Stadt Aachen gestellt. Dieser Antrag wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Nach Prüfung werde ich unaufgefordert auf Ihren Antrag zurückkommen. Die Frist des § 5 Abs. 2 S. 1 IFG NRW ist hier bekannt. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt Aachen
#a271-17 Ihre E-Mail-Anfrage nach §§ 4, 5 IFG NRW vom 10.03.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in mit o.g. Antrag beg…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a271-17 Ihre E-Mail-Anfrage nach §§ 4, 5 IFG NRW vom 10.03.2017
Datum
4. April 2017 15:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit o.g. Antrag begehrten Sie Informationen zu Verwarnungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten ("Knöllchen"), die im Kalenderjahr 2016 durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung erteilt wurden. Auf die Anfrage zu Ziff. 1 Ihres Antrags übersende ich Ihnen die anliegende Datei. Zu Ziff. 2 Ihres Antrages teile ich Ihnen mit, dass von den 259.846 im ruhenden Verkehr erfassten Fällen 829 Fälle aufgrund von Drittanzeigen geahndet wurden. Diese Auskunft wird gebührenfrei erteilt. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt Aachen
#a271-17 Ihre E-Mail-Anfrage nach §§ 4, 5 IFG NRW vom 10.03.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in mit o.g. Antrag beg…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a271-17 Ihre E-Mail-Anfrage nach §§ 4, 5 IFG NRW vom 10.03.2017
Datum
4. April 2017 15:49
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
OWi_ruhenderVerkehr_Aachen_2016.csv
12,6 MB
Sehr geehrtAntragsteller/in mit o.g. Antrag begehrten Sie Informationen zu Verwarnungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten ("Knöllchen"), die im Kalenderjahr 2016 durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung erteilt wurden. Auf die Anfrage zu Ziff. 1 Ihres Antrags übersende ich Ihnen die anliegende Datei. Zu Ziff. 2 Ihres Antrages teile ich Ihnen mit, dass von den 259.846 im ruhenden Verkehr erfassten Fällen 829 Fälle aufgrund von Drittanzeigen geahndet wurden. Diese Auskunft wird gebührenfrei erteilt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: #a271-17 Ihre E-Mail-Anfrage nach §§ 4, 5 IFG NRW vom 10.03.2017 [#20645] Sehr geehrt<< Anrede >>
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #a271-17 Ihre E-Mail-Anfrage nach §§ 4, 5 IFG NRW vom 10.03.2017 [#20645]
Datum
10. April 2017 12:21
An
Ordnungsamt Aachen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der gewünschten Informationen. Nach erster Durchsicht der Daten habe ich noch eine Rückfrage: Im Feld "Tbnr1" (Tatbestandsnummer) sind in einigen Fällen Werte eingetragen, die keine der bundeseinheitlichen Tatbestandsnummern darstellen. Bitte erläutern Sie, welchen Ordnungswidrigkeiten bzw. welchen (sechsstelligen) Tatbestandsnummern die folgenden Werte zugeordnet werden müssen: - "80" (n=4730) - "013_Umwelt" (n=13) - "011_Umwelt (n=8) - "012_Umwelt" (n=8) - "010_Umwelt" (n=7) - "021_Umwelt" (n=3) - "023_Umwelt" (n=2) - "280" (n=1) - "014_Umwelt" (n=1) - "020_Umwelt" (n=1) - "L1" (n=1) Die Werte (n=...) geben die Häufigkeit des jeweiligen Eintrags im gesamten Datensatz an und sind nur informationshalber aufgeführt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ordnungsamt Aachen
#a271-17 Ihre Anfrage nach §§ 4, 5 IFG NRW vom 10.03.2017; ergänzende Nachfrage mit E-Mail vom 10.04.2017 Sehr gee…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a271-17 Ihre Anfrage nach §§ 4, 5 IFG NRW vom 10.03.2017; ergänzende Nachfrage mit E-Mail vom 10.04.2017
Datum
11. April 2017 09:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre ergänzende Nachfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Tatbestandsnummern mit Anfangsziffern "01" oder "02": Diese können der BET-Nummer 14621 zugeordnet werden. Tatbestandsnummer "80": Unter dieser Tatbestandsnummer werden in der verwendeten Software Gebührenverfahren (Kosten und Gebühren bei Sicherstellung ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge) bearbeitet. Eine Tatbestandsnummer kann nicht zugeordnet werden. Tatbestandsnummer "L1": Hierbei handelt es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit aus dem Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten, sondern aus dem Bereich Allgemeine Ordnungswidrigkeiten. Dabei steht die Abkürzung "L" für "Lärmbelästigung". Die Speicherung als Verkehrsordnungswidrigkeit beruht auf einer fehlerhaften Eingabe. Tatbestandsnummer "280": Auch hier handelt es sich um eine fehlerhafte Eingabe, diese Ordnungswidrigkeit sollte eigentlich als Nummer "80" erfasst werden. Ich hoffe, Ihre Anfrage damit beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen