Übersicht über Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2017

Anfrage an: Ordnungsamt Aachen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir (wie schon im vergangenen Jahr erfolgt) Folgendes zu:

(1) Eine Liste aller Verwarnungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten ("Knöllchen"), die 2017 in der Stadt Aachen durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB32) erteilt wurden. Die Liste soll enthalten: Datum, Uhrzeit, Fabrikat, Tatort und Tatbestandsnummern der festgestellten Ordnungswidrigkeiten.
Bitte übersenden Sie diese Liste in einem maschinenlesbaren Dateiformat (z.B. *.csv oder *.xlsx). (2) Darüber hinaus bitte ich um Auskunft, wie viele Verwarnungen für Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2017 aufgrund von Drittanzeigen geahndet wurden.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2018
  • Frist
    20. Februar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht über Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2017 [#26175]
Datum
17. Januar 2018 10:22
An
Ordnungsamt Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir (wie schon im vergangenen Jahr erfolgt) Folgendes zu: (1) Eine Liste aller Verwarnungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten ("Knöllchen"), die 2017 in der Stadt Aachen durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB32) erteilt wurden. Die Liste soll enthalten: Datum, Uhrzeit, Fabrikat, Tatort und Tatbestandsnummern der festgestellten Ordnungswidrigkeiten. Bitte übersenden Sie diese Liste in einem maschinenlesbaren Dateiformat (z.B. *.csv oder *.xlsx). (2) Darüber hinaus bitte ich um Auskunft, wie viele Verwarnungen für Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2017 aufgrund von Drittanzeigen geahndet wurden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Ordnungsamt Aachen
Sehr geehrte(r) Absenderin/Absender, Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eing…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
Antw: Übersicht über Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2017 [#26175] (Eingangsbestätigung Ihrer Mail)
Datum
17. Januar 2018 10:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Absenderin/Absender, Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eingegangen und an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in oder eine andere zuständige Stelle weitergeleitet worden. Sie erhalten, soweit erforderlich, von dort weitere Nachricht. Bitte nehmen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen Abstand. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt Aachen
#a88-18 Ihr mit E-Mail vom 17.01.2018 gestellter Antrag nach §§ 4, 5 IFG NRW - Verkehrsordnungswidrigkeiten 2017 S…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a88-18 Ihr mit E-Mail vom 17.01.2018 gestellter Antrag nach §§ 4, 5 IFG NRW - Verkehrsordnungswidrigkeiten 2017
Datum
19. Januar 2018 14:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.g. Informationsantrags, der vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung zur Bearbeitung an mich weitergeleitet wurde. Nach Prüfung komme ich unaufgefordert auf Ihren Antrag zurück. Die Frist des § 5 Abs. 2 IFG NRW ist hier bekannt. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt Aachen
#a88-18 Ihr Antrag nach §§ 4, 5= 20IFG NRW vom 17.01.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit übers…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a88-18 Ihr Antrag nach §§ 4, 5= 20IFG NRW vom 17.01.2018
Datum
16. Februar 2018 09:40
Status
geschwärzt
757,0 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen das anliegende Schreiben. Nach § 5 Abs. 2 S. 3 IFG NRW ist die (Teil-)Ablehnung eines Antrags schriftlich zu erteilen. Deshalb bitte ich um Mitteilung einer Postanschrift, damit ich Ihnen den Bescheid in Papierform zusenden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: #a88-18 Ihr Antrag nach §§ 4, 5= 20IFG NRW vom 17.01.2018 [#26175] Sehr geehrt<< Anrede >> meine …
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #a88-18 Ihr Antrag nach §§ 4, 5= 20IFG NRW vom 17.01.2018 [#26175]
Datum
18. Februar 2018 17:21
An
Ordnungsamt Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Postanschrift finden Sie anbei. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: #a88-18 Ihr Antrag nach §§ 4, 5= 20IFG NRW vom 17.01.2018 [#26175] Sehr geehrt<< Anrede >> ic…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: #a88-18 Ihr Antrag nach §§ 4, 5= 20IFG NRW vom 17.01.2018 [#26175]
Datum
23. Februar 2018 13:49
An
Ordnungsamt Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke für die Zusendung des Bescheids vom 16.02.2018. Allerdings muss ich in der Sache widersprechen: Sie schreiben, "dass die Daten nicht einfach aus dem System 'ausgelesen' und zusammengestellt werden können" und das die gewünschte Datei "nur unter Einschaltung des Softwareherstellers mit zusätzlichem Aufwand erzeugt werden" konnte. Weiter führen Sie aus, dass öffentliche Stellen nicht verpflichtet sind Informationen erst noch zu schaffen, um sie dann zugänglich zu machen. Letzteres ist zwar richtig, trifft auf meine Anfrage aber sicher nicht zu. Alle Informationen liegen bereits in einer Datenbank vor. Die Informationen müssen nicht erst "geschaffen" werden, sie müssen nur exportiert werden. Darüberhinaus widerspreche ich Ihrer Darstellung, dass die Daten nur unter hohem Aufwand ausgelesen und zusammengestellt werden können. Der FB 32 nutzt zur Erfassung und Verwaltung von Ordnungswidrigkeiten eine Software der Schelhorn OWiG Software GmbH. Laut Auskunft eines Mitarbeiters dieser Firma besitzt die Software bereits im Basisumfang weitreichende Statistikfunktionen und Suchdienste. Da im vergangenen Jahr die gleichen Informationen bereits abgefragt wurden, ist die Suchabfrage vermutlich sogar noch im System gespeichert, muss nur geöffnet und bezüglich der Jahreszahl angepasst werden. Die Arbeitszeit, den der/die MitarbeiterIn im FB32 für die Beantwortung meiner Frage aufwenden muss, halte ich für vergleichbar mit dem Heraussuchen eines Ordners aus einem Aktenschrank und dem Anlegen einer Kopie. Ich möchte daher nochmals darum bitten, mir die gewünschten Informationen zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ordnungsamt Aachen
#a88-18 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFg NRW; zuletzt Ihre E-Mail vom 23.02.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in in o.g. …
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a88-18 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFg NRW; zuletzt Ihre E-Mail vom 23.02.2018
Datum
1. März 2018 09:40
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen das anliegende Schreiben nebst Anlage. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: #a88-18 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFg NRW; zuletzt Ihre E-Mail vom 23.02.2018 [#26175] Sehr geehrt<< Anred…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #a88-18 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFg NRW; zuletzt Ihre E-Mail vom 23.02.2018 [#26175]
Datum
1. März 2018 10:03
An
Ordnungsamt Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ganz herzlichen Dank für die Daten! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>