Übersicht über Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2018

Anfrage an: Ordnungsamt Aachen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr << Antragsteller:in >>

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

(1) Eine Liste aller Verwarnungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten ("Knöllchen"), die 2018 in der Stadt Aachen durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB32) erteilt wurden. Die Liste soll enthalten:
- Datum,
- Uhrzeit,
- Fabrikat,
- Tatort und
- Tatbestandsnummer(n) der festgestellten Ordnungswidrigkeit(en).
(2) Darüber hinaus bitte ich um Auskunft, wie viele Verwarnungen für Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2017 aufgrund von Drittanzeigen geahndet wurden.

In den vergangenen beiden Jahren hatte ich bereits gleichlautende Anfragen gestellt.

Im vergangenen Jahr wurde die als CSV-Datei vorliegende Liste (1) vor dem Versenden in das PDF-Format konvertiert. Dieser Arbeitsschritt ist überflüssig, macht Ihnen zusätzlich Arbeit und verzögert nur die Auswertung der Daten. Bitte senden Sie mir dieses Mal direkt die CSV-Datei zu.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2019
  • Frist
    15. März 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<<…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht über Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2018 [#57645]
Datum
13. Februar 2019 13:44
An
Ordnungsamt Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) Eine Liste aller Verwarnungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten ("Knöllchen"), die 2018 in der Stadt Aachen durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB32) erteilt wurden. Die Liste soll enthalten: - Datum, - Uhrzeit, - Fabrikat, - Tatort und - Tatbestandsnummer(n) der festgestellten Ordnungswidrigkeit(en). (2) Darüber hinaus bitte ich um Auskunft, wie viele Verwarnungen für Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2017 aufgrund von Drittanzeigen geahndet wurden. In den vergangenen beiden Jahren hatte ich bereits gleichlautende Anfragen gestellt. Im vergangenen Jahr wurde die als CSV-Datei vorliegende Liste (1) vor dem Versenden in das PDF-Format konvertiert. Dieser Arbeitsschritt ist überflüssig, macht Ihnen zusätzlich Arbeit und verzögert nur die Auswertung der Daten. Bitte senden Sie mir dieses Mal direkt die CSV-Datei zu. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Ordnungsamt Aachen
Sehr geehrte(r) Absenderin/Absender, Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eing…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
Antw: Übersicht über Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2018 [#57645] (Eingangsbestätigung Ihrer Mail)
Datum
13. Februar 2019 13:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Absenderin/Absender, Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eingegangen und an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in oder eine andere zuständige Stelle weitergeleitet worden. Sie erhalten, soweit erforderlich, von dort weitere Nachricht. Bitte nehmen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen Abstand. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt Aachen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 13.02.2019 zu der o.g. Thema…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
Antw: Übersicht über Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2018 [#57645]
Datum
14. Februar 2019 16:07
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 13.02.2019 zu der o.g. Thematik. Eine entsprechende weitere Bearbeitung wurde von mir bereits heute in die Wege geleitet. Eine abschließende Antwort werden Sie vom Rechtsamt der Stadt Aachen erhalten. Für eventuelle weitere Rückfragen stehe ich Ihnen bis dahin gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht über Verkehrsordnungswidrigkeit…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Übersicht über Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2018 [#57645]
Datum
19. März 2019 13:55
An
Ordnungsamt Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht über Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2018“ vom 13.02.2019 (#57645) wurde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die Frist wurde mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ordnungsamt Aachen
Sehr geehrtAntragsteller/in in der oben bezeichneten Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihre heutige e-mail. Bitt…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
AW: Antw: Übersicht über Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2018 [#57645]
Datum
19. März 2019 17:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in der oben bezeichneten Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihre heutige e-mail. Bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihre Anfrage noch nicht beantworten konnte. Dies wird kurzfristig erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt Aachen
>>> Kai Thomé 03.04.2019 10:09 >>> Sehr geehrtAntragsteller/in bitte öffnen Sie die anliegenden…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a247-19 - AW: Antw: Übersicht über Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2018 [#57645]
Datum
3. April 2019 14:04
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
851,7 KB
17,0 MB
>>> Kai Thomé 03.04.2019 10:09 >>> Sehr geehrtAntragsteller/in bitte öffnen Sie die anliegenden Dateien. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Übersendung der Daten. Wieso wurde die Liste als PDF-Dat…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #a247-19 - AW: Antw: Übersicht über Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2018 [#57645]
Datum
3. April 2019 15:36
An
Ordnungsamt Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Übersendung der Daten. Wieso wurde die Liste als PDF-Datei geschickt? Ich hatte in meiner Anfrage explizit eine CSV-Datei erbeten. (Die Dateieigenschaften des PDF offenbaren, dass der Datenbankauszug zunächst als CSV erstellt wurde. Die Konvertierung in PDF ist also nachträglich manuell erfolgt). Ich möchte Sie nochmals freundlichst bitten, mir die CSV-Datei der Datenliste zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ordnungsamt Aachen
Sehr geehrtAntragsteller/in das Ihnen übersandte pdf-Dokument wurde der Stadt Aachen von einem externen IT-Dienst…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a247-19 - AW: Antw: Übersicht über Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2018 [#57645]
Datum
5. April 2019 09:39
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in das Ihnen übersandte pdf-Dokument wurde der Stadt Aachen von einem externen IT-Dienstleister zur Verfügung gestellt. Die Übersendung als CSV-Datei wurde seitens des IT-Dienstleisters aufgrund rechtlicher Bedenken abgelehnt. Ich bitte daher um Verständnis dafür, dass ich Ihnen die angefragten Informationen nur in dem übersandten Format zur Verfügung stellen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> CSV-Dateien enthalten keine Metadaten. Der Unterschied zu einer PDF-Datei lie…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #a247-19 - AW: Antw: Übersicht über Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2018 [#57645]
Datum
8. April 2019 11:37
An
Ordnungsamt Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> CSV-Dateien enthalten keine Metadaten. Der Unterschied zu einer PDF-Datei liegt darin, dass in PDF den eigentlichen Daten graphische Elemente hinzugefügt werden. Ich kann nicht erkennen, welche rechtlichen Bedenken der Übersendung einer CSV Datei entgegenstehen, wenn die Daten als solche herausgegeben werden können. Es drängt sich der Eindruck auf, dass man eine Weiterverarbeitung oder Auswertung der Daten erschweren bzw. verzögern möchte. Ich bitte letztmalig um Übersendung der Daten im CSV Format. Sollte Sie das weiterhin als nicht möglich erachten bitte ich um eine Stellungnahme, aufgrund welcher "rechtlicher Bedenken" genau Ihr externer Dienstleister die Übersendung ablehnt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ordnungsamt Aachen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre e-mail vom 08.04.2019 habe ich zum Anlass genommen, die rechtlichen Voraussetzun…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a247-19 - AW: Antw: Übersicht über Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2018 [#57645]
Datum
11. April 2019 09:50
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre e-mail vom 08.04.2019 habe ich zum Anlass genommen, die rechtlichen Voraussetzungen für den von Ihnen beantragten Informationszugang genauer zu prüfen. Demnach vermag ich bereits keinen Rechtsanspruch auf den beantragten Informationszugang zu erkennen. Ein Anspruch nach dem IFG NRW dürfte bereits deshalb ausscheiden, weil im vorliegenden Fall besondere Rechtsvorschriften über den Informationszugang bestehen, die den Vorschriften des IFG NRW vorgehen (vgl. § 4 Abs. 2 IFG NRW). So bitten Sie bekanntlich gemäß Ihrem Antrag vom 13.02.2019 um die Übersendung einer Liste aller Verwarnungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten ("Knöllchen") des Jahres 2018, wobei die Liste besondere Daten wie Datum, Uhrzeit, Fabrikat Tatort und Tatbestandsnummern der festgestellten Ordnungswidrigkeiten enthalten soll. Der Anspruch Informationszugang bestimmt sich damit vorrangig nach den Vorschriften des OWiG (vgl. §§ 46 Abs. 1 und 49b OWiG in Verbindung mit § 475 StPO). Gemäß § 475 StPO kann einer Privatperson nur unter den dort genannten Voraussetzungen - insbesondere nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses - Auskunft gewährt werden. Aufgrund der einschränkenden Voraussetzungen der §§ 46 Abs. 1 und 49b OWiG in Verbindung mit § 475 StPO gehen diese Vorschriften als bereichsspezifische Regelung dem Informationsfreiheitsgesetz vor. Letzteres findet auch nicht ergänzend Anwendung, weil nach Sinn und Zweck der StPO-Vorschrift, auf die in den genannten Bestimmungen des OWiG verwiesen wird, nur ein begrenzter Zugang eröffnet sein soll (vgl. etwa Ziffer 4.1 der Anwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetz des LDI NRW). Ein Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 46 Abs. 1 und 49b OWiG in Verbindung mit § 475 StPO ist jedoch weder vorgetragen noch ersichtlich. Selbst wenn man entgegen der obigen Ausführungen eine Anwendbarkeit des IFG NRW annehmen würde, besäßen Sie dennoch keinen Anspruch auf Übersendung der angefragten Informationen als CSV-Datei. Zwar kann der Antragsteller gemäß § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW die Art des Informationszugangs grundsätzlich frei wählen. Dieses Wahlrecht des Antragstellers beinhaltet jedoch keine Pflicht der Behörde zur Aufbereitung von Informationen in das von Ihnen bevorzugte CSV-Format. Schon aus den oben genannten Gründen lehne ich daher eine Übersendung der Daten im CSV Format ab. Sollten Sie Wert auf eine förmliche Bescheidung legen, bitte ich höflich um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre letzte Nachricht. Eine förmliche Bescheidung brauche ich…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #a247-19 - AW: Antw: Übersicht über Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2018 [#57645]
Datum
24. April 2019 12:32
An
Ordnungsamt Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre letzte Nachricht. Eine förmliche Bescheidung brauche ich nicht. Das können wir ggf. im nächsten Jahr machen. Ich möchte Sie aber auf einen Fehler in Ihrem letzten Absatz hinweisen (bzgl. Wahlrecht der Art des Informationszugangs bzw. Datenformat CSV): Natürlich besteht keine Pflicht der Behörde, die Daten wunschgemäß aufzubereiten. Das habe ich allerdings nie verlangt. Ich habe mehrfach dargestellt, dass die Daten bereits im gewünschten Format bei Ihnen bzw. (wie Sie schreiben) bei Ihrem externen IT-Dienstleister vorliegen. Das haben Sie auch nie verneint. Wenn man also Anwendbarkeit des IFG NRW annimmt, dann spräche nichts dagegen, die Daten im Format CSV herauszugeben. Für das Jahr 2018 ist das nicht mehr notwendig. Die Daten sind inzwischen in einem halbautomatisierten Verfahren konvertiert worden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>