Übersicht Umweltinformationen über die Lärmbelastung oder Belastung durch Strahlen

- Übersicht Umweltinformationen über die Lärmbelastung oder Belastung durch Strahlen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. September 2018
  • Frist
    20. Oktober 2018
  • Ein:e Follower:in
Johannes Filter
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Verfassungsschutz Berlin Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Übersicht Umweltinformationen über die Lärmbelastung oder Belastung durch Strahlen [#33584]
Datum
18. September 2018 12:06
An
Verfassungsschutz Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Übersicht Umweltinformationen über die Lärmbelastung oder Belastung durch Strahlen
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter

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Verfassungsschutz Berlin
Sehr geehrter Herr Filter, bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 18. September 2018 bestätige ich den Eingang Ihrer …
Von
Verfassungsschutz Berlin
Betreff
AW: Übersicht Umweltinformationen über die Lärmbelastung oder Belastung durch Strahlen [#33584]
Datum
18. September 2018 13:58
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
9,9 KB


Sehr geehrter Herr Filter, bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 18. September 2018 bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Ihr Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft wird aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen abgelehnt. § 3 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG Bln) findet gemäß § 32 Abs. 3 Verfassungsschutzgesetz Berlin (VSG Bln) keine Anwendung auf die von der Verfassungsschutzabteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport geführten Akten. Ferner kann Ihr Antrag auf Akteneinsicht auch nicht auf § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) gestützt werden, da der Anwendungsbereich des Gesetzes nicht eröffnet ist. Die Verfassungsschutzabteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport stellt keine informationspflichtige Stelle iSd § 2 VIG dar, da nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabengebiet der Abteilung des Verfassungsschutzes (vgl. § 5 Abs. 1 VSG Bln) ein Bezug zu Informationen zu Erzeugnissen oder Produkten iSd des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes oder des Produktsicherheitsgesetzes nicht gegeben ist. Im Übrigen scheitert eine Herausgabe der von Ihnen geforderten Unterlagen auch daran, dass solche Unterlagen hier nicht existieren. Mit freundlichen Grüßen