Übersicht Verfahren EG 1008/2008

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Eine Übersicht wieviele Verfahren, das LBA in den Jahren 2014, 2015, 2016 bezüglich EG 1008/2008 gegen Fluggesellschaften führt / geführt hat. Bitte nach Jahren sortiert.

http://www.lba.de/DE/ZentraleDienste/Fluggastrechte/Preistransparenz/Preistransparenz.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. März 2017
  • Frist
    28. April 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht w…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht Verfahren EG 1008/2008 [#20794]
Datum
26. März 2017 09:28
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht wieviele Verfahren, das LBA in den Jahren 2014, 2015, 2016 bezüglich EG 1008/2008 gegen Fluggesellschaften führt / geführt hat. Bitte nach Jahren sortiert. http://www.lba.de/DE/ZentraleDienste/Fluggastrechte/Preistransparenz/Preistransparenz.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Luftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer IFG Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
Antw: Wtrlt: Übersicht Verfahren EG 1008/2008 [#20794]
Datum
31. März 2017 14:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer IFG Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Luftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre IFG Anfrage vom 26.3.17 kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Das Luftfahrt-…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: Übersicht Verfahren EG 1008/2008= 20[#20794]
Datum
21. April 2017 10:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre IFG Anfrage vom 26.3.17 kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Das Luftfahrt-Bundesamt überprüft anlassbezogen aufgrund eingehender Anzeigen gegen Fluggesellschaften, Reiseveranstalter und Reisevermittler die Buchungsportale der betreffenden Anbieter auf die Einhaltung der Vorgaben des Artikels 23 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008. Bei festgestellten Verstößen erfolgt zunächst eine Verwarnung des betroffenen Unternehmens. Hierdurch soll das betroffene Unternehmen auf festgestellte Mängel hingewiesen und zu einem Abstellen der Mängel angehalten werden. Sofern sich im Rahmen einer Nachprüfung des betroffenen Buchungsportals oder im Zuge der weiteren Anzeigenbearbeitung zeigt, dass die beanstandete Unternehmenspraxis fortgeführt wurde, werden die Verstöße auf der Grundlage des § 108 Abs. 5 LuftVZO sowie der maßgeblichen Bestimmungen des Ordnungswidrigkeitenrechts einer bußgeldrechtlichen Ahndung zugeführt. Im Zeitraum 2014 bis 2016 wurden seitens des LBA 18 Verfahren mit Bezug zur Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 durchgeführt, die sich wie folgt verteilen: 2014: 4 Verfahren 2015: 12 Verfahren 2016: 2 Verfahren Wir weisen darauf hin, dass den Verfahren teilweise mehrere, sich auf den denselben Sachverhalt beziehende Anzeigen zugrunde lagen. Mit freundlichen Grüßen