Übersicht von mir erstatteter Strafanzeigen

Ich bitte um Ausstellung einer Übersicht der von mir erstatteten Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Bonn inkl. der Aktenzeichen sowie eine Übersicht aller gegen mich geführten Ermittlungsverfahren inkl. evtl. Einstellungsverfügungen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Januar 2017
  • Frist
    3. Februar 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Staatsanwaltschaft Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht von mir erstatteter Strafanzeigen [#19704]
Datum
2. Januar 2017 13:49
An
Staatsanwaltschaft Bonn
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Ausstellung einer Übersicht der von mir erstatteten Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Bonn inkl. der Aktenzeichen sowie eine Übersicht aller gegen mich geführten Ermittlungsverfahren inkl. evtl. Einstellungsverfügungen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Antragsteller/in Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheits…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Übersicht von mir erstatteter Strafanzeigen“ [#19704]
Datum
21. Februar 2017 13:26
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/19704 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil da mir die Informationen zustehen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mails vom 21.02.2017 [#19704] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übers…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mails vom 21.02.2017 [#19704]
Datum
7. April 2017 10:30
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht von mir erstatteter Strafanzeigen“ vom 02.01.2017 (#19704) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 64 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Ihre E-Mails vom 21.02.2017 [#19704] Sehr geehrte Damen und Herren, bitte leiten Sie meine Anfrage an die…
An Staatsanwaltschaft Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre E-Mails vom 21.02.2017 [#19704]
Datum
7. April 2017 10:33
An
Staatsanwaltschaft Bonn
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte leiten Sie meine Anfrage an die Staatsanwaltschaften weiter. Mit Ausnahme von Antworten der kriminellen Staatsanwältin Gabriele Kliemsch (STA Köln), die sogar vor Unschuldigenverfolgung und Strafvereitelungen zugunsten der organisierten kriminellen Bande um die Betrüger und Steuerhinterzieher Prof. Dr. Ralf Höcker und Dr. Mathias Dieth nicht zurückschreckt, werde ich Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Ihre E-Mails vom 21.02.2017 [#19704] Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind doch die Staatsanwaltschaft …
An Staatsanwaltschaft Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre E-Mails vom 21.02.2017 [#19704]
Datum
8. April 2017 11:16
An
Staatsanwaltschaft Bonn
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind doch die Staatsanwaltschaft Bonn, daher verstehe ich Ihre merkwürdige Antwort nicht. Daher darf ich Sie dann um Bearbeitung bitten und um Weiterleitung meiner SCHRIFLTICHEN ANFRAGE an die stets ehrenwert agierende Staatsanwaltschaft Köln. Ich danke herzlichst! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: Ihre E-Mails vom 21.02.2017 [#19704] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrag…
An Staatsanwaltschaft Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Ihre E-Mails vom 21.02.2017 [#19704]
Datum
8. April 2017 11:21
An
Staatsanwaltschaft Bonn
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht von mir erstatteter Strafanzeigen“ vom 02.01.2017 (#19704) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 65 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>