Übersicht/Auflistung bzw. Statistik o.ä. beim Amt Mönchgut-Granitz den letzten Jahren eingegangenen Petitionen und die Art der Erledigung dieser Petitionen.

Anfrage an: Amt Mönchgut-Granitz

Übersicht/Auflistung bzw. Statistik o.ä. beim Amt Mönchgut-Granitz den letzten Jahren eingegangenen Petitionen und die Art der Erledigung dieser Petitionen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. August 2014
  • Frist
    9. September 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht…
An Amt Mönchgut-Granitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht/Auflistung bzw. Statistik o.ä. beim Amt Mönchgut-Granitz den letzten Jahren eingegangenen Petitionen und die Art der Erledigung dieser Petitionen. [#6945]
Datum
7. August 2014 23:21
An
Amt Mönchgut-Granitz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht/Auflistung bzw. Statistik o.ä. beim Amt Mönchgut-Granitz den letzten Jahren eingegangenen Petitionen und die Art der Erledigung dieser Petitionen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Amt Mönchgut-Granitz
Ihr Antrag nach dem IFG M-V ..... Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, da uns nur Ihre E-Mail-Adresse vorliegt, m…
Von
Amt Mönchgut-Granitz
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG M-V .....
Datum
29. August 2014 08:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, da uns nur Ihre E-Mail-Adresse vorliegt, möchten wir auf diesem Wege den Eingang Ihres Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG vom 7.8.2014 (Posteingang per E-Mail) bestätigen. Ihrem Antrag wird auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 und 2 IFG M-V i.V. m. 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwfG) nicht gefolgt, da der Antrag nicht die formalen Vorschriften eines Antrages nach IFG M-V, LUIG, VIG erfüllt. Mit freundlichen Grüßen