Übersicht/Auflistung bzw. Statistik o.ä. der in den letzten Jahren bei der Stadt Baruth/Mark eingegangenen

Anfrage an: Stadt Baruth/Mark

Eine Übersicht/Auflistung bzw. Statistik o.ä. der in den letzten Jahren bei der Stadt Baruth/Mark eingegangenen

1. Petitionen nach § 21 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg

2. Petitionen nach § 16 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

3. Petitionen nach § 24 der Verfassung des Landes Brandenburg

4. Petitionen nach einer sonstigen rechtlichen Grundlage
und die Art der Erledigung dieser Petitionen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. März 2014
  • Frist
    25. April 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Stadt Baruth/Mark Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht/Auflistung bzw. Statistik o.ä. der in den letzten Jahren bei der Stadt Baruth/Mark eingegangenen [#6041]
Datum
24. März 2014 21:53
An
Stadt Baruth/Mark
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
Eine Übersicht/Auflistung bzw. Statistik o.ä. der in den letzten Jahren bei der Stadt Baruth/Mark eingegangenen 1. Petitionen nach § 21 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg 2. Petitionen nach § 16 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg 3. Petitionen nach § 24 der Verfassung des Landes Brandenburg 4. Petitionen nach einer sonstigen rechtlichen Grundlage und die Art der Erledigung dieser Petitionen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Übersicht/Auflistung bzw. Statistik o.ä. …
An Stadt Baruth/Mark Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übersicht/Auflistung bzw. Statistik o.ä. der in den letzten Jahren bei der Stadt Baruth/Mark eingegangenen [#6041]
Datum
25. April 2014 00:12
An
Stadt Baruth/Mark
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Übersicht/Auflistung bzw. Statistik o.ä. der in den letzten Jahren bei der Stadt Baruth/Mark eingegangenen" vom 24.03.2014 (#6041) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem AIG, UIG, VIG Brandenburg. Die…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Übersicht/Auflistung bzw. Statistik o.ä. der in den letzten Jahren bei der Stadt Baruth/Mark eingegangenen" [#6041]
Datum
12. September 2014 23:49
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem AIG, UIG, VIG Brandenburg. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/6041 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht nicht beantwortet. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Stadt Baruth/Mark
Petitionen an die Stadt Baruth/Mark gemäß Kommunalverfassung/Gemeindeordnung - Ihre Anfrage auf der Internetpr= E4…
Von
Stadt Baruth/Mark
Betreff
Petitionen an die Stadt Baruth/Mark gemäß Kommunalverfassung/Gemeindeordnung - Ihre Anfrage auf der Internetpr= E4sens "fragdenstaat.de" vom 25.04.2014
Datum
18. Dezember 2014 10:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zunächst einmal bitte ich um Nachsicht, dass ich Ihre Anfrage erst heute beantworten kann. Leider wurde sie durch den Spamfilter der IT-Abteilung der hiesigen Behörde blockiert, sodass ich erst durch die Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht davon erfuhr. In der Sache selbst gebe ich die nachfolgenden Informationen zum Eingang von Petitionen nach der brandenburgischen Kommunalverfassung/Gemeindeordnung der letzten drei Jahre (2012- 2014): 1. Petitionen nach § 21 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg: 0 2. Petitionen nach § 16 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg: 22 3. Petitionen nach § 24 der Verfassung des Landes Brandenburg: 0 Für etwaige Rückfragen stehe ich ab dem 05.01.2015 gern wieder zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Baruth/Mark
Korrektur - Petitionen an die Stadt Baruth/Mark gemäß Kommunalverfassung/Gemeindeordnung - Ihre Anfrage auf der In…
Von
Stadt Baruth/Mark
Betreff
Korrektur - Petitionen an die Stadt Baruth/Mark gemäß Kommunalverfassung/Gemeindeordnung - Ihre Anfrage auf der Internetpräsenz "fragdenstaat.de" vom 25.04.2014
Datum
18. Dezember 2014 10:34
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in unter Korrektur meiner Mail vom heutigen Tage teile ich mit, dass in den letzten drei Jahren (2012- 2014) folgende Petitionen nach der brandenburgischen Kommunalverfassung/Gemeindeordnung bei der hiesigen Kommune eingegangen sind: 1. Petitionen nach § 21 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg: 0 2. Petitionen nach § 16 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg: 23 3. Petitionen nach § 24 der Verfassung des Landes Brandenburg: 0 Ich wünsche erholsame Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Mit freundlichen Grüßen