Übersicht/Auflistung bzw. Statistik o.ä. der in den letzten Jahren bei der Stadt Jüterbog eingegangen Petitionen

Anfrage an: Stadt Jüterbog


Eine Übersicht/Auflistung bzw. Statistik o.ä. der in den letzten Jahren bei der Stadt Jüterbog eingegangenen

1. Petitionen nach § 21 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg

2. Petitionen nach § 16 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

3. Petitionen nach § 24 der Verfassung des Landes Brandenburg

4. Petitionen nach einer sonstigen rechtlichen Grundlage
und die Art der Erledigung dieser Petitionen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. März 2014
  • Frist
    29. April 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Stadt Jüterbog Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht/Auflistung bzw. Statistik o.ä. der in den letzten Jahren bei der Stadt Jüterbog eingegangen Petitionen [#6069]
Datum
27. März 2014 22:36
An
Stadt Jüterbog
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
Eine Übersicht/Auflistung bzw. Statistik o.ä. der in den letzten Jahren bei der Stadt Jüterbog eingegangenen 1. Petitionen nach § 21 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg 2. Petitionen nach § 16 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg 3. Petitionen nach § 24 der Verfassung des Landes Brandenburg 4. Petitionen nach einer sonstigen rechtlichen Grundlage und die Art der Erledigung dieser Petitionen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Jüterbog
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in den letzten Jahren ist kein Petitionseingang bei der Stadt Jüterbog zu ve…
Von
Stadt Jüterbog
Betreff
AW: Übersicht/Auflistung bzw. Statistik o.ä. der in den letzten Jahren bei der Stadt Jüterbog eingegangen Petitionen [#6069]
Datum
31. März 2014 08:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in den letzten Jahren ist kein Petitionseingang bei der Stadt Jüterbog zu verzeichnen. Mit freundlichen Grüßen