Übersicht/Auflistung bzw. Statistik o.ä. der in den letzten Jahren beim Landkreis Teltow-Fläming eingegangenen Petitionen


Eine Übersicht/Auflistung bzw. Statistik o.ä. der in den letzten Jahren beim Landkreis Teltow-Fläming eingegangenen

1. Petitionen nach § 21 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg

2. Petitionen nach § 16 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

3. Petitionen nach § 24 der Verfassung des Landes Brandenburg

4. Petitionen nach einer sonstigen rechtlichen Grundlage
und die Art der Erledigung dieser Petitionen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. März 2014
  • Frist
    23. April 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Landkreis Teltow-Fläming Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht/Auflistung bzw. Statistik o.ä. der in den letzten Jahren beim Landkreis Teltow-Fläming eingegangenen Petitionen [#5980]
Datum
22. März 2014 13:26
An
Landkreis Teltow-Fläming
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
Eine Übersicht/Auflistung bzw. Statistik o.ä. der in den letzten Jahren beim Landkreis Teltow-Fläming eingegangenen 1. Petitionen nach § 21 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg 2. Petitionen nach § 16 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg 3. Petitionen nach § 24 der Verfassung des Landes Brandenburg 4. Petitionen nach einer sonstigen rechtlichen Grundlage und die Art der Erledigung dieser Petitionen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landkreis Teltow-Fläming
Ihre Anfrage vom 22. März 2014 zu der statistischen Erfassung von Petitionen beim Landkreis Teltow-Fläming Sehr ge…
Von
Landkreis Teltow-Fläming
Betreff
Ihre Anfrage vom 22. März 2014 zu der statistischen Erfassung von Petitionen beim Landkreis Teltow-Fläming
Datum
31. März 2014 15:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, entsprechend Ihrer obigen Anfrage teile ich Ihnen mit, dass seit Juni 2007 insgesamt 21 Petitionen im Kreistag behandelt wurden. Davon betrafen 7 Petitionen § 19 LKrO und 14 Petitionen § 16 der BbgKVerf. Von diesen 21 Petitionen: sind 7 Petitionen positiv entschieden worden. konnten 8 Petitionen im Ergebnis nicht abgeholfen werden wurden 4 Petitionen teilweise positiv entschieden und 2 Petitionen sind derzeit noch offen und werden in der Kreistagsitzung am 28. April. 2014 behandelt. Freundliche Grüße, Dißmann Herr Dißmann Landkreis Teltow-Fläming Kreisverwaltung /Dezernatsleitung I Dezernatsleitung Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde Tel: 03371 608-1303 Fax: 03371 608-9110 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Homepage: www.teltow-flaeming.de ______________________________________________________________________ Die genannte E-Mail-Adresse dient nur zum Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung. Sie dient nicht der Übermittlung rechtsverbindlicher Erklärungen und Anträge, die nach geltendem Recht der Schriftform bedürfen. Der Empfang von Dateianhängen ist auf eine Größe von 10 MB pro E-Mail begrenzt.