Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,
auf Ihren "Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG" vom 27.03. dieses Jahres nehme ich Bezug. Für unser Fristversäumnis entschuldige ich mich.
1. Petition nach § 16 BbgKVerf - Eingegangen in der Gemeindeverwaltung am 30.03.2013 per FAX
Gegenstand der Petition: "Es wird beantragt, für die kommunalpolitischen Vorgänge ein Bürgerinformationssystem auf dem Internetportal der Gemeinde Nuthe-Urstromtal einzurichten und online zu stellen."
Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Nuthe Urstromtal in der Sitzung am 14.05.2013, Beschluss Nummer 672/2013
Auszug aus der Niederschrift:
672/2013 "Beratung der "Petition nach § 16 BbgKVerf - Bürgerinformationssystem"
(Drucksache Nr. 2013/024)
Die Gemeindevertretung beschließt mit 10 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung zur "Petition nach § 16 BbgKVerf -Bürgerinformationssystem" vom 30.03.2013 gegenüber dem Petenten folgende Stellungnahme abzugeben:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal einschließlich ihrer Fachausschüsse und auch die Gemeindeverwaltung bemühen sich stetig im Rahmen ihrer Möglichkeiten und unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben um ein für Jedermann nachvollziehbares transparentes Handeln. Davon zeugen bereits die umfangreichen Informationen auf der Homepage der Gemeinde.
Im Rahmen der diesjährigen Haushaltsberatungen war unter anderem die Einführung eines Ratsinformationssystems zur Optimierung des Prozesses des Sitzungsdienstes Gegenstand der Diskussion. Es ist davon auszugehen, dass die derzeit auf dem Markt befindlichen entsprechenden Softwarelösungen jeweils auch ein Modul Bürgerinformationssystem beinhalten.
Vor Einführung einer entsprechenden Software bedarf es der Prüfung der technischen Voraussetzungen sowie der Bereitstellung der finanziellen Mittel für die Beschaffung. Seitens der Gemeindeverwaltung werden die diesbezüglichen Informationen aufbereitet und der Gemeindevertretung zur weiteren Beratung vorgelegt werden.
Es ist vorgesehen, noch in diesem Jahr eine Entscheidung über die Einführung eines Ratsinformations- und Bürgerinformationssystems herbeizuführen. Bei Zustimmung ist jedoch frühestens im Jahr 2014 von einer Umsetzung auszugehen, da finanzielle Mittel hierfür im Haushalt 2013 nicht eingestellt sind."
2. Petition nach § 16 BbgKVerf - Eingegangen in der Gemeindeverwaltung am 30.03.2013 per FAX
Gegenstand der Petition: ".. ich beantrage, zukünftig alle Beschluss- und Informationsvorlagen an die Gemeindevertretung und deren Ausschüsse auf der Internetseite der Gemeinde online zu stellen."
Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Nuthe Urstromtal in der Sitzung am 14.05.2013, Beschluss Nummer 671/2013
Auszug aus der Niederschrift:
"671/2013 Beratung der "Petition nach § 16 BbgKVerf i.V.m. § 36 Absatz 4 BbgKVerf - Veröffentlichung aller Beschluss- und Informationsvorlagen einschließlich von deren Anlagen"
(Drucksache Nr. 2013/023)
Die Gemeindevertretung beschließt mit 10 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung einstimmig zur "Petition nach § 16 BbgKVerf - Veröffentlichung aller Beschluss- und Informationsvorlagen einschließlich deren Anlagen" vom 30.03.2013 gegenüber dem Petenten folgende Stellungnahme abzugeben:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal einschließlich ihrer Fachausschüsse und auch die Gemeindeverwaltung bemühen sich stetig im Rahmen ihrer Möglichkeiten und unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben um ein für Jedermann nachvollziehbares transparentes Handeln. Davon zeugen bereits die umfangreichen Informationen auf der Homepage der Gemeinde.
Der Bereitstellung von Verwaltungsvorlage (Beschluss- und Informationsvorlagen) die den öffentlichen Teil der Sitzungen der Gremien betreffen, gehen bestimmte sicherheitsrelevante Anforderungen voraus. So ist zu gewährleisten, dass dem Onlinenutzer ausschließlich Lese- und Druckrechte eingeräumt werden. Sobald die softwaretechnischen Voraussetzungen hierfür geschaffen sind, werden die Verwaltungsvorlagen einschließlich deren Anlagen die den öffentlichen Teil der Sitzungen der Gremien betreffen, auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Es ist von einer kurzweiligen Umsetzungsphase auszugehen.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass ein gesetzlicher Anspruch auf Fertigung und Übersendung von Verwaltungsvorlagen (Beschluss- und Mitteilungsvorlagen) im Rahmen der Versendung der Tagesordnung nicht besteht.
Allerdings regelt § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal (GeschO) vom 28.03.2013, die jedoch keine Außenwirkung entfaltet, dass der Ladung neben der Tagesordnung etwaige Vorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten beizufügen sind. Aus dieser Regelung lässt sich jedoch keine Verpflichtung zur Fertigung von Verwaltungsvorlagen begründen, da die Regelungen des § 35 BbgKVerf "Tagesordnung der Gemeindevertretung" insofern abschließend sind. Analoges gilt für den Hauptausschuss und die beratenden Ausschüsse."
3. Petition nach § 16 BbgKVerf - Eingegangen in der Gemeindeverwaltung am 30.03.2013 per FAX
Gegenstand der Petition: ".. ich beantrage, zukünftig alle zu den Niederschriften der Gemeindevertretung und von deren Ausschüssen zu zu rechnenden Anlagen auf der Internetseite der Gemeinde Nuthe-Urstromtal online zu stellen."
Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Nuthe Urstromtal in der Sitzung am 14.05.2013, Beschluss Nummer 670/2013
Auszug aus der Niederschrift:
"670/2013 Beratung der "Petition nach § 16 BbgKVerf - Anlagen von Niederschriften der Gremien"
(Drucksache Nr. 2013/022)
Die Gemeindevertretung beschließt mit 10 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung einstimmig zur "Petition
nach § 16 BbgKVerf - Anlagen von Niederschriften von Gremien" vom 30.03.2013 gegenüber dem Petenten folgende Stellungnahme abzugeben:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal einschließlich ihrer Fachausschüsse und auch die Gemeindeverwaltung bemühen sich stetig im Rahmen ihrer Möglichkeiten und unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben um ein für Jedermann nachvollziehbares transparentes Handeln. Davon zeugen bereits die umfangreichen Informationen auf der Homepage der Gemeinde.
Bei Anlagen zu Niederschriften handelt es sich um Bestandteile derselben. Expliziter Regelungen zu deren Veröffentlichung bedarf es daher nicht. Anlagen werden den Niederschriften nur insoweit beigefügt, als dies ausdrücklich Bestandteil eines Beschlusses oder in der Niederschrift dokumentiert ist.
Ihrer Anregung, die Anlagen zu den Niederschriften über den öffentlichen Teil der Beratungen der Gemeindevertretung als auch deren Ausschüsse in elektronischer Form für die Öffentlichkeit auf der Homepage der Gemeinde Nuthe-Urstromtal zugänglich zu machen, wird entsprochen.
Allerdings geht dieser Art der Veröffentlichung in elektronischer Form die Erfüllung bestimmter sicherheitsrelevanter Anforderungen voraus. So ist zu gewährleisten, dass dem Onlinenutzer diesbezüglich ausschließlich Lese- und Druckrechte eingeräumt werden. Sobald die softwaretechnischen Voraussetzungen hierfür geschaffen sind, erfolgt die praktische Umsetzung.
Es ist von einer kurzweiligen Umsetzungsphase auszugehen."
4. Petition nach § 16 BbgKVerf - Eingegangen in der Gemeindeverwaltung am 30.03.2013 per FAX
Gegenstand der Petition: "Es wird beantragt, alle Niederschriften der Gemeindevertretung und von deren Ausschüssen auf der Internetseite der Gemeinde Nuthe Urstromtal umgehend online zu stellen."
Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Nuthe Urstromtal in der Sitzung am 14.05.2013, Beschluss Nummer 669/2013
Auszug aus der Niederschrift:
"669/2013 Beratung der "Petition nach § 16 BbgKVerf - Veröffentlichung der Niederschriften der kommunalen Gremien"
(Drucksache Nr. 2013/021)
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig zur "Petition nach § 16 BbgKVerf - Veröffentlichung der Niederschriften der kommunalen Gremien" vom 30.03.2013 gegenüber dem Petenten folgende Stellungnahme abzugeben:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal einschließlich ihrer Fachausschüsse und auch die Gemeindeverwaltung bemühen sich stetig im Rahmen ihrer Möglichkeiten und unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben um ein für Jedermann nachvollziehbares transparentes Handeln. Davon zeugen bereits die umfangreichen Informationen auf der Homepage der Gemeinde.
Ihre Anregung, die Niederschriften der Gemeindevertretung als auch deren Ausschüsse in elektronischer Form für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wurde zuletzt im Rahmen der Beratung zum Haushalt 2013 bewegt, wobei hier vordergründig die Einführung eines Ratsinformationssystems diskutiert wurde.
Der Bereitstellung der Niederschriften auf der Homepage der Gemeinde gehen bestimmte sicherheitsrelevante Anforderungen voraus. So ist zu gewährleisten, dass dem Onlinenutzer ausschließlich Lese- und Druckrechte eingeräumt werden. Sobald die softwaretechnischen Voraussetzungen hierfür geschaffen sind, werden die Niederschriften über den öffentlichen Teil der Beratungen der Gremien auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Es ist von einer kurzweiligen Umsetzungsphase auszugehen.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses entsprechend der ortsrechtlichen Regelungen im "Amtsblatt für die Gemeinde Nuthe-Urstromtal", das monatlich als Beilage zu den "Nuthe-Urstromtaler Nachrichten" (Gemeindeblatt) erscheint, veröffentlicht werden. Sowohl Gemeindeblatt als auch Amtsblatt werden in alle Haushalte der Gemeinde verteilt und stehen daneben auf der Homepage der Gemeinde in elektronischer Form zur Einsicht zur Verfügung."
Darüber hinaus steht auf der Tagesordnung zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.05. dieses Jahres (TOP I./10., Drucksache Nr. 2011/047.2) folgende Angelegenheit zur Beratung:
"Ehemalige Deponie im Ortsteil Felgentreu - Errichtung einer Photovoltaikanlage
hier: Behandlung einer Unterschriftensammlung gegen die Errichtung der Anlage"
Der Beschlussvorschlag lautet: "Die Gemeindevertretung beschließt, die Unterschriftensammlung als Petition nach § 15 der Kommunalverfassung des Lanes Brandenburg (BbgKVerf) zu behandeln und nach entsprechender Prüfung als unbegründet zurück zu weisen."
Weitere Petitionen haben hier nach meiner Kenntnis im genannten Zeitraum nicht vorgelegen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen