Übersicht/Auflistung bzw. Statistik o.ä. der Petitionen in den letzten Jahren bei der Stadt Trebbin

Anfrage an: Stadt Trebbin

Eine Übersicht/Auflistung bzw. Statistik o.ä. der in den letzten Jahren bei der Stadt Trebbin eingegangenen

1. Petitionen nach § 21 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg

2. Petitionen nach § 16 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

3. Petitionen nach § 24 der Verfassung des Landes Brandenburg

4. Petitionen nach einer sonstigen rechtlichen Grundlage
und die Art der Erledigung dieser Petitionen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2014
  • Frist
    25. April 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Stadt Trebbin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht/Auflistung bzw. Statistik o.ä. der Petitionen in den letzten Jahren bei der Stadt Trebbin [#6043]
Datum
24. März 2014 21:56
An
Stadt Trebbin
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
Eine Übersicht/Auflistung bzw. Statistik o.ä. der in den letzten Jahren bei der Stadt Trebbin eingegangenen 1. Petitionen nach § 21 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg 2. Petitionen nach § 16 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg 3. Petitionen nach § 24 der Verfassung des Landes Brandenburg 4. Petitionen nach einer sonstigen rechtlichen Grundlage und die Art der Erledigung dieser Petitionen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Übersicht/Auflistung bzw. Statistik o.ä. …
An Stadt Trebbin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übersicht/Auflistung bzw. Statistik o.ä. der Petitionen in den letzten Jahren bei der Stadt Trebbin [#6043]
Datum
25. April 2014 00:12
An
Stadt Trebbin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Übersicht/Auflistung bzw. Statistik o.ä. der Petitionen in den letzten Jahren bei der Stadt Trebbin" vom 24.03.2014 (#6043) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6043 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem AIG, UIG, VIG Brandenburg. Die…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Übersicht/Auflistung bzw. Statistik o.ä. der Petitionen in den letzten Jahren bei der Stadt Trebbin" [#6043]
Datum
9. Mai 2014 22:14
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem AIG, UIG, VIG Brandenburg. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/6043 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich habe zu meinem Antrag (bisher) keine Antwort erhalten. Ich habe zu meinem Antrag (bisher) keine Eingangsbestätigung erhalten. Ich habe zu meinem Antrag (bisher) keine sonstigen Zwischenmitteilungen erhalten. Ich habe zu meinem Antrag (bisher) keine sonstigen Mitteilungen erhalten. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6043 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Rückäußerung der LDA Brandenburg hier: Ihre E-Mail vom 9. Mai 2014 #6043 Az. 002/14/390 Sehr geehrte…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Antw: Vermittlung bei Anfrage "Übersicht/Auflistung bzw. Statistik o.ä. der Petitionen in den letzten Jahren bei der Stadt Trebbin"= 20[#6043]
Datum
21. Mai 2014 10:16
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
79,6 KB
Rückäußerung der LDA Brandenburg hier: Ihre E-Mail vom 9. Mai 2014 #6043 Az. 002/14/390 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anbei erhalten Sie zu Ihrem obigen Anliegen ein Schreiben unserer Frau Seigfried. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Trebbin
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich möchte mich für die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage entschuldigen u…
Von
Stadt Trebbin
Betreff
AW: Übersicht/Auflistung bzw. Statistik o.ä. der Petitionen in den letzten Jahren bei der Stadt Trebbin [#6043]
Datum
27. Mai 2014 17:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich möchte mich für die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage entschuldigen und Ihnen folgende Petitionen der letzten Jahren nennen: - Veröffentlichungen von Niederschriften - Anlagen der Niederschriften - Veröffentlichung aller Beschluss- und Informationsvorlagen einschließlich von deren Anlagen - Einrichtung eines Bürgerinformationssystems auf der Homepage der Stadt Trebbin - Kommunikation mit den gewählten Gemeindevertretern - in den Niederschriften der Stadtverordnetenversammlung (SVV) alle stimmberechtigten Personen aufführen Die Petitionen sind durch den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung beantwortet worden. Alle Petitionen sind durch die Stadt Trebbin bereits realisiert worden bzw. können auf Grund von datenschutzrechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden. Bezüglich eines Termins zur Akteneinsicht wenden Sie sich bitte wieder an mich. Mit freundlichen Grüßen