Übersicht/Auflistung der Anordnungen von Staatssymbolen durch den Herrn Bundespräsidenten Gauck und seiner Amtsvorgänger

Anfrage an: Bundespräsidialamt

1. Übersicht/Auflistung der bisherigen Anordnungen von Staatssymbolen durch den Herrn Bundespräsidenten

2. Übersicht/Auflistung der geplanten Anordnungen von Staatssymbolen durch den Herrn Bundespräsidenten

3. Übersicht/Auflistung der Anordnungen von Staatssymbolen durch die Amtsvorgänger von Herrn Bundespräsidenten Gauck

4. 3. Übersicht/Auflistung der geplanten Anordnungen von Staatssymbolen durch die Amtsvorgänger von Herrn Bundespräsidenten Gauck

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. März 2014
  • Frist
    23. April 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Übersicht/Auf…
An Bundespräsidialamt Details
Von
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Betreff
Übersicht/Auflistung der Anordnungen von Staatssymbolen durch den Herrn Bundespräsidenten Gauck und seiner Amtsvorgänger [#5981]
Datum
22. März 2014 13:31
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Übersicht/Auflistung der bisherigen Anordnungen von Staatssymbolen durch den Herrn Bundespräsidenten 2. Übersicht/Auflistung der geplanten Anordnungen von Staatssymbolen durch den Herrn Bundespräsidenten 3. Übersicht/Auflistung der Anordnungen von Staatssymbolen durch die Amtsvorgänger von Herrn Bundespräsidenten Gauck 4. 3. Übersicht/Auflistung der geplanten Anordnungen von Staatssymbolen durch die Amtsvorgänger von Herrn Bundespräsidenten Gauck
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Übersicht/Auflistung der Anordnungen von …
An Bundespräsidialamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übersicht/Auflistung der Anordnungen von Staatssymbolen durch den Herrn Bundespräsidenten Gauck und seiner Amtsvorgänger [#5981]
Datum
23. April 2014 00:01
An
Bundespräsidialamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Übersicht/Auflistung der Anordnungen von Staatssymbolen durch den Herrn Bundespräsidenten Gauck und seiner Amtsvorgänger" vom 22.03.2014 (#5981) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 5981 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>