Übersicht/Auflistung von Grundstücken im Land Brandenburg, die in den Grundbüchern immer noch als "Eigentum des Volkes" bezeichnet werden

1. Eine Übersicht/Auflistung von Grundstücken im Land Brandenburg, die in den Grundbüchern immer noch als "Eigentum des Volkes" bezeichnet werden

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Februar 2014
  • Frist
    15. März 2014
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen Außenstelle im Landesbehördenzentrum, Teilbereich B Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht/Auflistung von Grundstücken im Land Brandenburg, die in den Grundbüchern immer noch als "Eigentum des Volkes" bezeichnet werden [#5699]
Datum
11. Februar 2014 15:53
An
Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen Außenstelle im Landesbehördenzentrum, Teilbereich B
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
1. Eine Übersicht/Auflistung von Grundstücken im Land Brandenburg, die in den Grundbüchern immer noch als "Eigentum des Volkes" bezeichnet werden
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen Außenstelle im Landesbehördenzentrum, Teilbereich B
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, für Ihren unten nachfolgenden Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informatio…
Von
Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen Außenstelle im Landesbehördenzentrum, Teilbereich B
Betreff
Übersicht/Auflistung von Grundstücken im Land Brandenburg, die in den Grundbüchern immer noch als "Eigentum des Volkes" bezeichnet werden
Datum
19. Februar 2014 12:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, für Ihren unten nachfolgenden Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) vom 10. März 1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Oktober 2013 (GVBl. I/13, [Nr. 30]), in einem ersten Schritt zunächst gerichtet auf die Übersendung einer Übersicht/Auflistung von Grundstücken im Land Brandenburg, die in den Grundbüchern "immer noch" als "Eigentum des Volkes" bezeichnet sind, bedanke ich mich. Gleichzeitig bedauere ich Ihnen mitteilen zu müssen, dass die erbetene oder auch eine dieser nahe kommende Aufstellung hier in der Außenstelle des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen (LARoV) Brandenburg mangels entsprechender Zuständigkeit für die von Ihnen benannte Gruppe von Grundstücken nicht geführt wird. Auch vermag ich Ihren Antrag nicht an eine andere (zuständige) aktenführende Stelle des Landes Brandenburg weiterzuleiten. So wird die von Ihnen begehrte Auflistung meines Wissens von keiner staatlichen Einrichtung des Landes Brandenburg vorgehalten. Insbesondere dürften die von Ihnen erbetenen Daten auch nicht im Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg als der die Fachaufsicht über die Grundbuchämter des Landes ausübenden Stelle zusammengestellt vorgehalten werden. Sollten Sie jedoch konkrete einzelne Grundstücke im Fokus Ihrer Betrachtung haben, kann Ihnen möglicherweise die BVVG Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH, Borkumstraße 2, in 13189 Berlin (Tel.: 030/47704; E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> ) - außerhalb der Anwendbarkeit des AIG - weiterhelfen. So obliegt der BVVG eine Art Auffangzuständigkeit für die hier in Rede stehende Grundstücksgruppe. Mit freundlichen Grüßen