Übersicht/Liste aller Stadtverordneten der Stadtverordnetenversammlungen der Landeshauptstadt Potsdam, Mitglieder von Ortsbeiräten, Ortsvorsteher (seit 1990)

1. Übersicht/Liste aller Stadtverordneten der Stadtverordnetenversammlungen der Landeshauptstadt Potsdam seit 1990

2. Übersicht/Liste aller Mitglieder von Ortsbeiräten der Landeshauptstadt Potsdam seit 1990

3.Übersicht/Liste aller Ortsvorsteher (und andere frühere Bezeichnungen) der Landeshauptstadt Potsdam seit 1990

(922 Büro der Stadtverordnetenversammlung- 92 Fachbereich Kommunikation, Wirtschaft und Beteiligung-9 Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. August 2014
  • Frist
    5. September 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht/Liste aller Stadtverordneten der Stadtverordnetenversammlungen der Landeshauptstadt Potsdam, Mitglieder von Ortsbeiräten, Ortsvorsteher (seit 1990) [#6840]
Datum
3. August 2014 14:12
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
1. Übersicht/Liste aller Stadtverordneten der Stadtverordnetenversammlungen der Landeshauptstadt Potsdam seit 1990 2. Übersicht/Liste aller Mitglieder von Ortsbeiräten der Landeshauptstadt Potsdam seit 1990 3.Übersicht/Liste aller Ortsvorsteher (und andere frühere Bezeichnungen) der Landeshauptstadt Potsdam seit 1990 (922 Büro der Stadtverordnetenversammlung- 92 Fachbereich Kommunikation, Wirtschaft und Beteiligung-9 Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters)
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümme…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: Übersicht/Liste aller Stadtverordneten der Stadtverordnetenversammlungen der Landeshauptstadt Potsdam, Mitglieder von Ortsbeiräten, Ortsvorsteher (seit 1990) [#6840] (Eingangsbestätigung)
Datum
3. August 2014 14:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihr Antrag ist nach Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz abzulehnen…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: Übersicht/Liste aller Stadtverordneten der Stadtverordnetenversammlungen der Landeshauptstadt Potsdam, Mitglieder von Ortsbeiräten, Ortsvorsteher (seit 1990) [#6840]
Datum
5. August 2014 08:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihr Antrag ist nach Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz abzulehnen, da es keine Auflistungen aller Potsdamer Stadtverordneten, Ortsbeiratsmitglieder und Ortsvorsteher ab 1990 gibt. Wir können Sie jedoch auf unser Ratsinformationssystem auf www.potsdam.de verweisen, in dem ab dem Jahr 2001 entsprechende Daten verfügbar sind. Freundliche Grüße Landeshauptstadt Potsdam - Der Oberbürgermeister - Büro der Stadtverordnetenversammlung Friedrich-Ebert-Straße 79/81 14461 Potsdam Telefon 0331/289-1071 Telefax 0331/289-1075 Mail: <<E-Mail-Adresse>> Diese E-Mail enthält vertrauliche oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das Kopieren von Inhalten dieser E-Mail, die Weitergabe ohne Genehmigung ist nicht erlaubt und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. >>> Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> 03.08.2014 14:12 >>> Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu: 1. Übersicht/Liste aller Stadtverordneten der Stadtverordnetenversammlungen der Landeshauptstadt Potsdam seit 1990 2. Übersicht/Liste aller Mitglieder von Ortsbeiräten der Landeshauptstadt Potsdam seit 1990 3.Übersicht/Liste aller Ortsvorsteher (und andere frühere Bezeichnungen) der Landeshauptstadt Potsdam seit 1990 (922 Büro der Stadtverordnetenversammlung- 92 Fachbereich Kommunikation, Wirtschaft und Beteiligung-9 Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters) Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen