Übersicht/Liste der 40.000 Künstler in der Stadt Berlin

Übersicht/Liste der 40.000 Künstler in der Stadt Berlin

(Quelle dieser Zahl:

Beitrag auf Inforadio vom rbb vom 05.08.2014

http://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/kultur/201408/208049.html

Thema: Bilanz: 100 Tage Kulturstaatsekretär)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. August 2014
  • Frist
    6. September 2014
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
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Betreff
Übersicht/Liste der 40.000 Künstler in der Stadt Berlin [#6892]
Datum
5. August 2014 14:21
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht/Liste der 40.000 Künstler in der Stadt Berlin (Quelle dieser Zahl: Beitrag auf Inforadio vom rbb vom 05.08.2014 http://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/kultur/201408/208049.html Thema: Bilanz: 100 Tage Kulturstaatsekretär)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Sie haben mit Ihrem Schreiben per Mail vom 5.8.2014 einen Antrag auf Akten…
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Sie haben mit Ihrem Schreiben per Mail vom 5.8.2014 einen Antrag auf Akteneinsicht in eine Übersicht/liste von 40.000 Künstlern gestellt und um Übersendung gebeten. Eine Liste/Übersicht von 40.000 Künstlern in Berlin hat die Senatskanzlei-Kulturelle Angelegenheiten nicht. Die hiesige Abteilung Kultur ist für die Förderung von Künstlerinnen und Künstlern zuständig, die sich auf verschiedene Programme bewerben können. Diese Förderungen sind nach Entscheidungen der jeweiligen Jurys auf der Homepage der Kulturverwaltung (s.u.) veröffentlicht. Ich bitte Sie, die Angaben im Einzelnen dort einzusehen. Über Künstler/innen, die in Berlin tätig sind, die aber keine Förderung bei der Senatskanzlei-Kulturelle Angelegenheiten- beantragen, existieren hier keine Angaben. Insofern kann die von Ihnen gewünschte, komplette Übersicht von hier nicht erstellt werden. Inwieweit es vollständige Angaben, wie von Ihnen gewünscht, bei der Künstlersozialkasse, bei den einzelnen Berufsverbänden oder Interessenvertretungen gibt, ist hier nicht bekannt. Ich stelle anheim, diese Stellen um Mitteilung von Daten zu bitten. Die Informationen zu Daten, die hier nicht vorhanden sind, können und müssen wir nicht beschaffen. Ich gehe davon aus, dass sich Ihr Antrag hiermit erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen