Übersicht/Liste der Anlässe der Sperrungen der Straße des 17.Juni in Berlin

Übersicht/Liste der (konkreten) Anlässe der Sperrungen der Straße des 17.Juni In Berlin

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Mai 2014
  • Frist
    3. Juni 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Verkehrslenkung Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht/Liste der Anlässe der Sperrungen der Straße des 17.Juni in Berlin [#6348]
Datum
1. Mai 2014 12:14
An
Verkehrslenkung Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht/Liste der (konkreten) Anlässe der Sperrungen der Straße des 17.Juni In Berlin
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Verkehrslenkung Berlin
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre E Mail vom 1. Mai an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) habe ich erhalten…
Von
Verkehrslenkung Berlin
Betreff
Übersicht/Liste der Anlässe der Sperrungen der Straße des 17.Juni in Berlin [#6348]
Datum
16. Mai 2014 16:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre E Mail vom 1. Mai an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) habe ich erhalten und möchte Ihr allgemeines Ersuchen gern wie folgt beantworten. Ihre Anfrage nach dem IFG auf eine Übersicht/Liste der Anlässe zu Sperrungen der Straße des 17.Juni in Berlin bezieht sich relativ pauschal auf sehr unterschiedliche temporäre Ereignisse wie Demonstrationen, Staatsbesuche, Baustellen und Veranstaltungen. Die Verkehrslenkung Berlin als zentrale Straßenverkehrsbehörde kann nur zu Fragen im Zusammenhang mit Baustellen und Veranstaltungen Stellung nehmen. Aussagen zu Demonstrationen und Staatsbesuchen kann nur die zuständige Versammlungsbehörde beim Polizeipräsidenten in Berlin treffen. Leider wurden von Ihnen keine konkreten Straßenabschnitte auf der Straße des 17. Juni benannt, so dass bei einer Recherche durch die VLB sowohl hinsichtlich von Baustellen als auch Veranstaltungen weitgehend gemutmaßt werden müsste. Die Frage nach der Rechtfertigung von Straßensperrungen anlässlich von Bauarbeiten und Veranstaltungen im unmittelbaren Straßenzug, aber auch im zentralen Bereich kann aus oben genanntem Grund nur allgemein beantwortet werden. Tatsächlich erlebt der zuständige Verwaltungsbezirk Mitte gegenwärtig erneut eine Konzentration diverser Bauvorhaben. Diese dienen dazu, den zentralen Bereich Berlins stadtgestalterisch und verkehrlich den veränderten Bedürfnissen der Stadt anzupassen. Die Durchführung von Veranstaltungen im Zentralen Bereich liegt im öffentlichen Interesse Berlins. Sie sind Teil des öffentlichen Lebens einer lebendigen Stadt und erhöhen zugleich nicht unerheblich die touristische Anziehungskraft Berlins. Die durchgängig hohen Teilnehmer- und Touristenzahlen aus Anlass dieser Veranstaltungen bestätigen dies. Gemeinsam mit dem Bezirk als Straßenlandeigentümer, der Polizei, der BVG, der Feuerwehr und den sonstigen Anhörungspartnern setzt die VLB als Erlaubnisbehörde alles daran, Verkehrsbehinderungen bei solchen Großveranstaltungen so weit wie möglich zu begrenzen. Es gibt in Berlin bereits eine zentrale Veranstaltungsdatenbank, in der in allgemeiner Form stadtweit alle bedeutenden kulturellen oder sportlichen Ereignisse zusammengefasst sind. Die Daten können über das offizielle Internetportal: www.berlin.de abgerufen werden. Darüber hinaus gibt es eine Übersicht über alle verkehrsrelevanten Ereignisse, diese ist zu finden unter www.viz-info.de. Eine quasi einheitliche und allgemein zugängliche Liste sowie statistische Angaben, wie sie ggf von Ihnen erwartet wird, wird hier nicht geführt und kann deshalb auch nicht beantwortet werden. Diese Information ergeht aus Gründen der allgemeinen Information kostenfrei und erhebt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung in weiteren oder zukünftigen Fällen. Mit freundlichen Grüßen