Übersicht/Liste der Durchführung von Eheschließungen (namentliche Angabe) im Gebiet der Stadt Potsdam im Jahr 2014 -bisher-

Übersicht/Liste der Durchführung von Eheschließungen (namentliche Angabe der Ehepartner) im Gebiet der Stadt Potsdam im Jahr 2014 -bisher-

(im Stadthaus, im Krongut Bornstedt, auf dem Belvedere, im Schloss Kartzow und in der Kirche am Neuendorfer Anger und sonstigen Orten)

(3222 Arbeitsgruppe Bürgerservice Standesamt- 322 Bereich Bürgerservice- 32 Fachbereich Ordnung und Sicherheit- 3 Geschäftsbereich Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. August 2014
  • Frist
    5. September 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht/Liste der Durchführung von Eheschließungen (namentliche Angabe) im Gebiet der Stadt Potsdam im Jahr 2014 -bisher- [#6833]
Datum
3. August 2014 09:29
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
Übersicht/Liste der Durchführung von Eheschließungen (namentliche Angabe der Ehepartner) im Gebiet der Stadt Potsdam im Jahr 2014 -bisher- (im Stadthaus, im Krongut Bornstedt, auf dem Belvedere, im Schloss Kartzow und in der Kirche am Neuendorfer Anger und sonstigen Orten) (3222 Arbeitsgruppe Bürgerservice Standesamt- 322 Bereich Bürgerservice- 32 Fachbereich Ordnung und Sicherheit- 3 Geschäftsbereich Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung)
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümme…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: Übersicht/Liste der Durchführung von Eheschließungen (namentliche Angabe) im Gebiet der Stadt Potsdam im Jahr 2014 -bisher- [#6833] (Eingangsbestätigung)
Datum
3. August 2014 09:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Potsdam
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, Guten Morgen Herr Antragsteller/in, zu Ihrer Anfrage vom 03.08.2014 kann ic…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Guten Morgen Herr Antragsteller/in,
Datum
8. August 2014 08:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, zu Ihrer Anfrage vom 03.08.2014 kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Der § 1 AIG formuliert: Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes das Recht auf Einsicht in Akten soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen nach §§4 und 5 entgegenstehen oder andere Rechtsvorschriften bereichsspezifische Regelungen für einen unbeschränkten Personenkreis enthalten. Im Bereich des Personenstandsrechts sind für Auskünfte aus den Personenstandsregistern allein die Regelungen der §§ 61 ff. PStG maßgeblich, so dass für die Anwendung des AIG kein Raum ist. Die Voraussetzungen nach den §§ 61 ff. PStG liegen nicht vor. Die Anzahl der erfolgten Eheschließungen in der Stadt Potsdam können Sie am Jahresende dem statistischen Jahrbuch entnehmen. Mit freundlichem Gruß Frau Suske-Blankenhaus Standesbeamtin Landeshauptstadt Potsdam Standesamt Friedrich-Ebert-Str. 79/81 (Stadthaus, li. Seitenflügel) 14469 Potsdam Tel.: (0331) 289-1742, -1743 Fax: (0331) 289-1746 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Sprechzeiten: Mo 9-12 Uhr Di 9-18 Uhr Mi 9-12 Uhr Do 9-16 Uhr Fr geschlossen (nur Eheschließungen)