Übersicht/Liste der vermögensrechtlichen Anträge auf Rückübertragung von Vermögenswerten auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen, die die Stelle zur Abwicklung der offenen Vermögensfragen (StAV) bearbei

Übersicht/Liste der vermögensrechtlichen Anträge auf Rückübertragung von Vermögenswerten auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen, die die Stelle zur Abwicklung der offenen Vermögensfragen (StAV) bearbeitet der Landeshauptstadt Potsdam bearbeitet hat und bearbeitet

(93 Fachbereich Recht, Personal und Organisation; 9 Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters - Stelle zur Abwicklung der offenen Vermögensfragen (StAV))

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. August 2014
  • Frist
    5. September 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht/Liste der vermögensrechtlichen Anträge auf Rückübertragung von Vermögenswerten auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen, die die Stelle zur Abwicklung der offenen Vermögensfragen (StAV) bearbei [#6852]
Datum
3. August 2014 22:55
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
Übersicht/Liste der vermögensrechtlichen Anträge auf Rückübertragung von Vermögenswerten auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen, die die Stelle zur Abwicklung der offenen Vermögensfragen (StAV) bearbeitet der Landeshauptstadt Potsdam bearbeitet hat und bearbeitet (93 Fachbereich Recht, Personal und Organisation; 9 Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters - Stelle zur Abwicklung der offenen Vermögensfragen (StAV))
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümme…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: Übersicht/Liste der vermögensrechtlichen Anträge auf Rückübertragung von Vermögenswerten auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen, die die Stelle zur Abwicklung der offenen Vermögensfragen (StAV) bearbei [#6852] (Eing
Datum
3. August 2014 22:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Potsdam
zentrale Erfassung von Vorgängen u. Vergabe v. Aktenzeichen Sehr geehrter Antragsteller, eine zentrale Erfassung …
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
zentrale Erfassung von Vorgängen u. Vergabe v. Aktenzeichen
Datum
13. August 2014 14:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Recht-Personal.vcf
284 Bytes


Sehr geehrter Antragsteller, eine zentrale Erfassung von Vorgängen und Vergabe von Aktenzeichen erfolgt in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam nicht. Die Aktenzeichen werden durch die jeweils zuständigen Bereiche vergeben. Teilweise enthalten die Aktenzeichen personenbezogene Daten und können daher nicht veröffentlicht werden. Im Übrigen enthalten die Aktenzeichen in der Regel die Organisationsnummer des jeweils zuständigen Bereichs und Datum bzw. laufende Nummer des eingegangenen Antrages. Beispielhaft wurden im Bereich Recht in 2014 folgende Aktenzeichen vergeben: 93-00001/14, 93-00002/14 ... 93-lfd.Nr./14 ... 93-00456/14 Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Potsdam
Anfragen rechtl. Stellungnahmen/Gutachten usw. Sehr geehrter Antragsteller Der Bereich Recht berät die Verwaltung…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Anfragen rechtl. Stellungnahmen/Gutachten usw.
Datum
14. August 2014 10:57
Status
Warte auf Antwort
Recht-Personal.vcf
284 Bytes


Sehr geehrter Antragsteller Der Bereich Recht berät die Verwaltung sowie die Gremien der Landeshauptstadt Potsdam in allen rechtlichen Angelegenheiten und übernimmt die Prozessvertretung der Landeshauptstadt Potsdam, sofern im Einzelfall nicht Anwaltszwang besteht. Die Beratung erfolgt auf allen Rechtsgebieten. Der Aufgabenbereich des Fachbereiches Recht erfasst hingegen nicht die Besorgung fremder Rechtsgeschäfte im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes, wie z.B. die Beratung von Bürgern in Rechtsangelegenheiten. Ausschließlicher "Auftraggeber" ist daher die Landeshauptstadt Potsdam als Gebietskörperschaft bzw. der Oberbürgermeister. Rechtliche Stellungnahmen, Gutachten etc. erfassen alle Rechtsgebiete, insbesondere: Ausländerrecht, Personal- und Beamtenrecht, öffentliches und privates Baurecht, Denkmalrecht, Umweltrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Grundstücksrecht, Sozialrecht, Denkmalrecht, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Multimediarecht, Haushaltsrecht, Kommunalrecht, Steuerrecht, Vergaberecht, Gewerberecht, Straßenverkehrsrecht, etc. pp. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Potsdam
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz vom 03.08.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, …
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz vom 03.08.2014
Datum
26. August 2014 11:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich nehme Bezug auf Ihre Email vom 03.08.2014, in der Sie unter Bezugnahme auf das o.g. Gesetz um Übersendung einer Übersicht/Liste der vermögensrechtlichen Anträge auf Rückübertragung von Vermögenswerten auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen bitten. Hierzu teile ich mit, dass eine derartige Liste nicht vorhanden ist. Da der Aufwand, eine derartige Liste zu erstellen, einen zu großen Verwaltungsaufwand bedeuten würde, wird hiervon Abstand genommen. Mit freundlichen Grüßen