Übersicht/Liste von Problemen in Haftpflicht- und Sachversicherungsfragen in Schadensfällen, für die die Stadtverwaltung Potsdam die Verantwortung trägt

Übersicht/Liste von Problemen in Haftpflicht- und Sachversicherungsfragen in Schadensfällen, für die die Stadtverwaltung Potsdam die Verantwortung trägt

(93 Fachbereich Recht, Personal und Organisation; 9 Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. August 2014
  • Frist
    5. September 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht/Liste von Problemen in Haftpflicht- und Sachversicherungsfragen in Schadensfällen, für die die Stadtverwaltung Potsdam die Verantwortung trägt [#6851]
Datum
3. August 2014 22:53
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
Übersicht/Liste von Problemen in Haftpflicht- und Sachversicherungsfragen in Schadensfällen, für die die Stadtverwaltung Potsdam die Verantwortung trägt (93 Fachbereich Recht, Personal und Organisation; 9 Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters)
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümme…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: Übersicht/Liste von Problemen in Haftpflicht- und Sachversicherungsfragen in Schadensfällen, für die die Stadtverwaltung Potsdam die Verantwortung trägt [#6851] (Eingangsbestätigung)
Datum
3. August 2014 22:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Potsdam
Übersicht/Liste von Problemen in Haftpflicht- und Sachversicherungsfragen Sehr geehrter Herr Jansen, die Landesha…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Übersicht/Liste von Problemen in Haftpflicht- und Sachversicherungsfragen
Datum
6. August 2014 08:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Jansen, die Landeshauptstadt Potsdam ist durch den Abschluss folgender Haftpflicht- und Sachversicherungen gegen eine Vielzahl von Risiken geschützt: Haftpflichtversicherung allgemein sowie speziell für Pflegeeltern und Pflegekinder, Kfz-Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung, Inventarversicherung, Bauleistungsversicherung, Elektronikversicherung, Rechtsschutzversicherung, Ausstellungsversicherung, Kfz-Kaskoversicherung, Rettungsbootkaskoversicherung. Nähere Auskünfte zu Schadenfällen betreffen in der Regel personenbezogene Daten und unterliegen daher dem Datenschutz. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Potsdam
Übersicht/Liste der Anträge auf Durchführung der Schlichtung bei den Schiedsstellen= 20der Landeshauptstadt Potsda…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Übersicht/Liste der Anträge auf Durchführung der Schlichtung bei den Schiedsstellen= 20der Landeshauptstadt Potsdam
Datum
8. August 2014 18:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Jansen, zu 1.-3. die Landeshauptstadt Potsdam ist lediglich für die Bestellung der Schiedspersonen sowie die sachliche Ausstattung der Schiedsstellen zuständig, nicht jedoch für die Kontrolle der Arbeitsweise. Die angefragten Übersichten/Listen/Auswertungen/Statistiken werden durch die Landeshauptstadt Potsdam daher nicht erstellt. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Potsdam
Schiedsstellen der Landeshauptstadt Potsdam: Verfahren nach dem Täter-Opfer-Ausgleich in Strafsachen; Nächste (gep…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Schiedsstellen der Landeshauptstadt Potsdam: Verfahren nach dem Täter-Opfer-Ausgleich in Strafsachen; Nächste (geplante/angesetzte) Termine für Verhandlungen der Schiedsstellen der Landeshauptstadt Potsdam
Datum
8. August 2014 18:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Jansen, zu 1. Die Landeshauptstadt Potsdam ist lediglich für die Bestellung der Schiedspersonen sowie die sachliche Ausstattung der Schiedsstellen zuständig, nicht jedoch für die Kontrolle der Arbeitsweise. Die angefragte Übersicht/Liste/Auswertung wird durch die Landeshauptstadt Potsdam daher nicht erstellt. zu 2. siehe zu 1. Ergänzender Hinweis: Gemäß § 24 Absatz 1 Schiedsstellengesetz des Landes Brandenburg sind Schiedsverfahren nicht öffentlich. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Potsdam
Biografien der Schiedspersonen der Schiedsstellen der Landeshauptstadt Potsdam Sehr geehrter Herr Antragsteller/in…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Biografien der Schiedspersonen der Schiedsstellen der Landeshauptstadt Potsdam
Datum
11. August 2014 17:06
Status
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, bei den Biografien der Schiedspersonen handelt es sich um personenbezogene Daten. Ihr Antrag ist daher mit Blick auf § 5 Abs. 1 Nr. 1 AIG abzulehnen. Ich hoffe auf Ihr Verständnis für die getroffene Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen