Übersicht/Liste von Vorfällen/Sacherverhalten, die dem Bundeswahlleiter bekannt wurden/sind, bei denen geistig Behinderten keine Wahlbenachrichtigungen zugestellt wurden, obwohl sie das Wahlrecht haben

Anfrage an: Bundeswahlleiter

Übersicht/Liste von Vorfällen/Sachverhalten, die dem Bundeswahlleiter bekannt wurden/sind, bei denen geistig Behinderten - zu Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland- (z.B. Wahlen zum Deutschen Bundestag; Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlamentes aus der Bundesrepublik Deutschland etc...) keine Wahlbenachrichtigungen zugestellt wurden, obwohl sie das Wahlrecht haben

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Mai 2014
  • Frist
    27. Juni 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht/Liste …
An Bundeswahlleiter Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht/Liste von Vorfällen/Sacherverhalten, die dem Bundeswahlleiter bekannt wurden/sind, bei denen geistig Behinderten keine Wahlbenachrichtigungen zugestellt wurden, obwohl sie das Wahlrecht haben [#6482]
Datum
24. Mai 2014 23:58
An
Bundeswahlleiter
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht/Liste von Vorfällen/Sachverhalten, die dem Bundeswahlleiter bekannt wurden/sind, bei denen geistig Behinderten - zu Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland- (z.B. Wahlen zum Deutschen Bundestag; Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlamentes aus der Bundesrepublik Deutschland etc...) keine Wahlbenachrichtigungen zugestellt wurden, obwohl sie das Wahlrecht haben
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundeswahlleiter
Ihre Anfrage vom 24.05.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage beantworten wir mit dem anliegenden…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
Ihre Anfrage vom 24.05.2014
Datum
30. Mai 2014 11:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage beantworten wir mit dem anliegenden Schreiben. Mit freundlichen Grüßen