Übersterblichkeit

Warum beteiligt sich mit Ausnahme der Bundesländer Hessen und Berlin, selbst nach 10 jährigem Bestehen des Projektes, die BRD nicht an Euromomo?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Mai 2020
  • Frist
    6. Juni 2020
  • 3 Follower:innen
Matthias Arnold
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum betei…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Matthias Arnold
Betreff
Übersterblichkeit [#185896]
Datum
3. Mai 2020 13:44
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum beteiligt sich mit Ausnahme der Bundesländer Hessen und Berlin, selbst nach 10 jährigem Bestehen des Projektes, die BRD nicht an Euromomo?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Matthias Arnold Anfragenr: 185896 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185896 Postanschrift Matthias Arnold << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Arnold
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Arnold, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannt…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Übersterblichkeit [#185896]
Datum
7. Mai 2020 10:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Arnold, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Arnold, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. Mai 2020. Das Masernschutzgesetz vom 20. Februar …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Übersterblichkeit [#185896]
Datum
15. Mai 2020 10:57
Status
Sehr geehrter Herr Arnold, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. Mai 2020. Das Masernschutzgesetz vom 20. Februar 2020 hat im § 13 Abs. 6 des Infektionsschutzgesetzes die Rechtsgrundlage für eine bundesweite Mortalitätssurveillance geschaffen. Die Landesbehörden werden verpflichtet, die von den Standesämtern erhobenen Daten zu verstorbenen Personen anonymisiert an das Robert Koch-Institut (RKI) zu übermitteln. Da es aber notwendig ist, zunächst die für die Datenübermittlung durch die Länder an das RKI notwendigen technischen Voraussetzungen zu schaffen, tritt diese Regelung am 1. November 2021 in Kraft. Um der Frage nach der Übersterblichkeit während der COVID-19 Pandemie nachzugehen, hat das Statistische Bundesamt (DESTATIS) eine Sonderauswertung der vorläufigen Sterbefallzahlen in Deutschland vorgenommen, diese ist unter dem folgenden Link zu finden: https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Corona/Gesellschaft/bevoelkerung-sterbefaelle.html . Es wird beabsichtigt, diese Daten auch EUROMOMO zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen