Übersterblichkeit durch Sars-Cov2

Bitte nennen Sie mir die numerische Übersterblichkeit in Deutschland für den Zeitraum Januar bis September 2020 verglichen mit den entsprechenden Zeiträumen der Jahre 2000 bis 2019.

Ergebnis der Anfrage

Trotz mehrfacher Nachfragen, wurde meine einfache Frage nicht beantwortet. Es wurden lediglich ausweichende Floskeln, Querverweise und Daten für nicht angefragte Zeiträume übermittelt. Offensichtlich will man meine Frage nicht beantworten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • 3 Follower:innen
Oliver Schrepfer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte nennen Sie…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Oliver Schrepfer
Betreff
Übersterblichkeit durch Sars-Cov2 [#201783]
Datum
27. Oktober 2020 17:27
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte nennen Sie mir die numerische Übersterblichkeit in Deutschland für den Zeitraum Januar bis September 2020 verglichen mit den entsprechenden Zeiträumen der Jahre 2000 bis 2019.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Oliver Schrepfer Anfragenr: 201783 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201783/ Postanschrift Oliver Schrepfer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Oliver Schrepfer
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schrepfer, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte fer…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Übersterblichkeit durch Sars-Cov2 [#201783]
Datum
30. Oktober 2020 14:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schrepfer, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schrepfer, auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bear…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht zu Ihrer Anfrage Übersterblichkeit durch Sars-Cov2 [#201783]
Datum
29. Dezember 2020 09:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schrepfer, auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schrepfer, bezugnehmend auf Ihre Anfrage zur Übersterblichkeit durch Sars-Cov2 teile ich folg…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Übersterblichkeit durch Sars-Cov2 [#201783]
Datum
7. April 2021 14:26
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
1,6 KB


Sehr geehrter Herr Schrepfer, bezugnehmend auf Ihre Anfrage zur Übersterblichkeit durch Sars-Cov2 teile ich folgendes mit: Die Gefährlichkeit des Virus hat sich besonders zum Jahreswechsel gezeigt. Die Zahl der COVID-19-Toten stieg binnen drei Monaten von 9.500 am 1. Oktober 2020 auf 33.071 am 31. Dezember 2020. Inzwischen ist die Zahl der COVID-19-Toten auf 74.664 (Stand: 21. März 2021) angewachsen. Das deutsche Statistische Bundesamt (Destatis) informiert in seiner Pressemitteilung vom 29. Januar 2021 zu Sterbezahlen. Demnach sind im Dezember 2020 in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen mindestens 106.607 Menschen gestorben. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, waren das 29 % beziehungsweise 24.038 Menschen mehr als in den Jahren 2016 bis 2019 durchschnittlich im Dezember verstorben waren. Im November 2020 lagen die Sterbefallzahlen nach aktuellem Stand 12 % über dem Durchschnitt der vier Vorjahre. Das Destatis gibt darüber hinaus eine sehr umfassende Darstellung von Daten zur Coronapandemie – inklusive Informationen zur Übersterblichkeit –heraus. Das „Statistik Dossier: Daten zur COVID-19-Pandemie Ausgabe 02/2021“ ist öffentlich zugänglich (https://www.destatis.de/DE/Themen/Que... ). Die von Ihnen erbetenen Informationen bis zu den Jahren 2000 rücklaufend liegen im Bundesministerium für Gesundheit nicht vor. Informationen zu Sterbezahlen und der Todesartenstatistik stellt das Statistische Bundesamt online oder im Statistischen Jahrbuch der Bundesrepublik Deutschland bereit. Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schrepfer
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Mitteilung vom 9. April. Nur kann ich in Ihrem Schreiben keinerlei A…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Oliver Schrepfer
Betreff
AW: Übersterblichkeit durch Sars-Cov2 [#201783]
Datum
15. April 2021 13:45
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Mitteilung vom 9. April. Nur kann ich in Ihrem Schreiben keinerlei Angaben zu meiner Frage finden. Diese lautete: "Bitte nennen Sie mir die numerische Übersterblichkeit in Deutschland für den Zeitraum Januar bis September 2020 verglichen mit den entsprechenden Zeiträumen der Jahre 2000 bis 2019." Die von Ihnen genannten Monate Oktober bis Dezember 2020 waren nich Gegenstand meiner Frage. Zur konkretisierung: ich benötige die Summe aller in Deutschland verstorbenen Personen der Monate Januar bis einschließlich September 2020 gegenübergestellt mit den entsprechenden Zeiträumen der Vorjahre. Sollten Ihnen und damit der Regierung diese Zahlen nicht vorliegen, frage ich mich, auf welcher Grundlage der Bundestag eine "Pandemie von nationaler Tragweite" feststellen konnte. Mit freundlichen Grüßen Oliver Schrepfer Anfragenr: 201783 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201783/
Oliver Schrepfer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersterblichkeit durch Sars-Cov2“ vom 27.10.2…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Oliver Schrepfer
Betreff
AW: Übersterblichkeit durch Sars-Cov2 [#201783]
Datum
20. Oktober 2021 22:49
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersterblichkeit durch Sars-Cov2“ vom 27.10.2020 (#201783) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 324 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Oliver Schrepfer Anfragenr: 201783 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201783/

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schrepfer, Ihre Anfrage wurde bereits am 7. April 2021 beantwortet. Die Antwort habe ich ange…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Übersterblichkeit durch Sars-Cov2 [#201783]
Datum
22. Oktober 2021 11:02
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWbersterblichkeitdurchSars-Cov220178.eml
32,3 KB
image001_2.jpg
1,6 KB
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1,6 KB


Sehr geehrter Herr Schrepfer, Ihre Anfrage wurde bereits am 7. April 2021 beantwortet. Die Antwort habe ich angefügt. Mit freundlichen Grüßen