Überteuerte Preise für Ladung bei der GET CHARGE/Telekom entsprechend StGB § 291

Ist es im Sinne der Förderung für die Elektromobilität wenn solche Preise verlangt werden:

Gesendet: Montag, 04. November 2019 um 16:57 Uhr
Von: "<<E-Mail-Adresse>>" <<Name und E-Mail-Adresse>>
Betreff: GET CHARGE Auslandstarife

Hallo,

wir freuen uns, dass wir dir ab dem 07. November mit GET CHARGE Zugang zu mehr als 56.000 öffentlichen Ladepunkten in 29 Ländern anbieten können. Von Norwegen bis Portugal, von Island bis Estland steht dir GET CHARGE zur Verfügung.

0,79 Euro pro kWh 1,29 Euro pro kWh
Niederlande Dänemark
Belgien Schweden
Luxemburg Norwegen
Italien Finnland
Frankreich Estland
Spanien Lettland
Ungarn Island
Slowakei Schweiz
Slowenien Österreich
Polen Liechtenstein
Irland Tschechien
Vereinigtes Königreich
Kroatien
Nordmazedonien
Montenegro
Albanien
Rumänien
Ab dem 07. November findest du mehr Infos zu unserem Angebot für ausländische Ladungen auf unserer Website und in der App.

Noch ein kleiner Hinweis:
Letzte Woche haben wir ein Update der GET CHARGE App mit einigen Verbesserungen für Android und iOS veröffentlicht. Die App läuft nun schneller und bietet eine bessere Suchfunktion. Wir empfehlen dir, die GET CHARGE App vor dem 07. November zu aktualisieren, damit die ausländischen Ladepunkte schneller in die Ladestellenkarte der App geladen werden.

Viele Grüße
Marcella vom GET CHARGE Team

PS: Wir sind für dich da.
Wenn du dich über GET CHARGE oder öffentliches Laden direkt mit uns austauschen möchtest, laden wir dich gern zu unserem Slack Chat ein. Sende uns einfach eine Anfrage für eine Einladung zu Slack per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> .
Unseren Kundenservice erreichst du per E-Mail sowie telefonisch (0800 330 1338) und über WhatsApp (0170 32 382 31) von Mo bis Fr 8.00 bis 18.00 Uhr.

TELEKOM DEUTSCHLAND GMBH
GET CHARGE
Landgrabenweg 151, 53227 Bonn
0800 330 1338
E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
www.telekom.de/get-charge

Preise die über dem 3fachen des normalen Strompreises liegen? Unterstützt die Regierung solche Preise die abschreckend und behindernd für die Elektromobilität sind bzw. gegen BGB § 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher oder StGB § 291 Wucher "auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung" entsprechen.

Ich bitte um Stellungnahme.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. November 2019
  • Frist
    6. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist es im Sinne der…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überteuerte Preise für Ladung bei der GET CHARGE/Telekom entsprechend StGB § 291 [#169789]
Datum
4. November 2019 18:32
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist es im Sinne der Förderung für die Elektromobilität wenn solche Preise verlangt werden: Gesendet: Montag, 04. November 2019 um 16:57 Uhr Von: "<<E-Mail-Adresse>>" <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: GET CHARGE Auslandstarife Hallo, wir freuen uns, dass wir dir ab dem 07. November mit GET CHARGE Zugang zu mehr als 56.000 öffentlichen Ladepunkten in 29 Ländern anbieten können. Von Norwegen bis Portugal, von Island bis Estland steht dir GET CHARGE zur Verfügung. 0,79 Euro pro kWh 1,29 Euro pro kWh Niederlande Dänemark Belgien Schweden Luxemburg Norwegen Italien Finnland Frankreich Estland Spanien Lettland Ungarn Island Slowakei Schweiz Slowenien Österreich Polen Liechtenstein Irland Tschechien Vereinigtes Königreich Kroatien Nordmazedonien Montenegro Albanien Rumänien Ab dem 07. November findest du mehr Infos zu unserem Angebot für ausländische Ladungen auf unserer Website und in der App. Noch ein kleiner Hinweis: Letzte Woche haben wir ein Update der GET CHARGE App mit einigen Verbesserungen für Android und iOS veröffentlicht. Die App läuft nun schneller und bietet eine bessere Suchfunktion. Wir empfehlen dir, die GET CHARGE App vor dem 07. November zu aktualisieren, damit die ausländischen Ladepunkte schneller in die Ladestellenkarte der App geladen werden. Viele Grüße Marcella vom GET CHARGE Team PS: Wir sind für dich da. Wenn du dich über GET CHARGE oder öffentliches Laden direkt mit uns austauschen möchtest, laden wir dich gern zu unserem Slack Chat ein. Sende uns einfach eine Anfrage für eine Einladung zu Slack per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> . Unseren Kundenservice erreichst du per E-Mail sowie telefonisch (0800 330 1338) und über WhatsApp (0170 32 382 31) von Mo bis Fr 8.00 bis 18.00 Uhr. TELEKOM DEUTSCHLAND GMBH GET CHARGE Landgrabenweg 151, 53227 Bonn 0800 330 1338 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> www.telekom.de/get-charge Preise die über dem 3fachen des normalen Strompreises liegen? Unterstützt die Regierung solche Preise die abschreckend und behindernd für die Elektromobilität sind bzw. gegen BGB § 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher oder StGB § 291 Wucher "auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung" entsprechen. Ich bitte um Stellungnahme.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlich…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Überteuerte Preise für Ladung bei der GET CHARGE/Telekom entsprechend StGB § 291 [#169789]
Datum
13. Dezember 2019 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - unter Umständen kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Wir gehen davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, die wir ohne förmlichen Bescheid wie folgt beantworten können. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist der Auffassung, dass neben der Verfügbarkeit von öffentlichen Ladesäulen auch die Verbraucherpreise des Ladestroms ein wesentlicher Faktor für den Erfolg der Elektromobilität sein werden. Wir setzen darauf, dass sich durch den von der Bundesregierung geförderten Ausbau der Ladeinfrastruktur -welcher über das Verkehrsministerium erfolgt- der Wettbewerb beim öffentlichen Laden verstärken wird. Damit entsteht ein höherer Druck auf die Ladesäulenanbieter, nicht nur ihre Preise an die Nachfrage anzupassen, sondern auch ein rundum nutzerfreundliches Laden anzubieten. In Deutschland sollen bis 2030 insgesamt eine Million Ladepunkte zur Verfügung stehen. Das Bundeskabinett hat dafür am 18. November 2019 einen "Masterplan Ladesäuleninfrastruktur" beschlossen. Der Masterplan enthält Ziele und Maßnahmen für den Ladeinfrastrukturaufbau bis 2030. Dazu gehört auch die Bezahlsituation an Ladesäulen. Weitere Informationen finden Sie auf https://www.bundesregierung.de/breg-de/… Mit freundlichen Grüßen