Übertragung der Anteile der Innogy SE an der Stadtwerke Vlotho GmbH an Eon
Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Vlotho GmbH und mögliche Zusatzvereinbarungen mit einer Change-of-Control-Klausel.
Mitte September 2019 hat die EU-Kommission die Übernahme der RWE-Tochter Innogy SE durch den Energiekonzern EON genehmigt. Die Innogy SE ist auch Gesellschafterin der Stadtwerke Vlotho GmbH. Es ist deswegen zu erwarten, dass auch die Anteile an den Stadtwerken Vlotho an EON übertragen werden.
Manche Gesellschaftsverträge beinhalten eine sogenannte Change-of-Control-Klausel. Bei einem Wechsel des Eigentümers von Gesellschaftsanteilen können bei einer Change-of-Control-Klausel die anderen Eigentümer der Veräußerung widersprechen und die Anteile selbst übernehmen. Die Stadt Vlotho könnte also in diesem Fall zum alleinigen Eigentümer der Stadtwerke Vlotho GmbH werden.
Beinhaltet der Gesellschaftsvertrag oder eine andere Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern der Stadtwerke Vlotho GmbH eine Change-of-Control-Klausel?
Innerhalb welcher Frist müsste die Übernahme der Gesellschaftsanteile erklärt werden?
Beabsichtigt die Stadt Vlotho ihr Recht aus der Change-of-Control-Klausel zu nutzen, wenn eine solche Klausel existiert?
Anfrage eingeschlafen
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Datum6. Oktober 2019
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9. November 2019
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