Übertragung der Anteile der Innogy SE an der Stadtwerke Vlotho GmbH an Eon

Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Vlotho GmbH und mögliche Zusatzvereinbarungen mit einer Change-of-Control-Klausel.

Mitte September 2019 hat die EU-Kommission die Übernahme der RWE-Tochter Innogy SE durch den Energiekonzern EON genehmigt. Die Innogy SE ist auch Gesellschafterin der Stadtwerke Vlotho GmbH. Es ist deswegen zu erwarten, dass auch die Anteile an den Stadtwerken Vlotho an EON übertragen werden.

Manche Gesellschaftsverträge beinhalten eine sogenannte Change-of-Control-Klausel. Bei einem Wechsel des Eigentümers von Gesellschaftsanteilen können bei einer Change-of-Control-Klausel die anderen Eigentümer der Veräußerung widersprechen und die Anteile selbst übernehmen. Die Stadt Vlotho könnte also in diesem Fall zum alleinigen Eigentümer der Stadtwerke Vlotho GmbH werden.

Beinhaltet der Gesellschaftsvertrag oder eine andere Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern der Stadtwerke Vlotho GmbH eine Change-of-Control-Klausel?

Innerhalb welcher Frist müsste die Übernahme der Gesellschaftsanteile erklärt werden?

Beabsichtigt die Stadt Vlotho ihr Recht aus der Change-of-Control-Klausel zu nutzen, wenn eine solche Klausel existiert?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Oktober 2019
  • Frist
    9. November 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Kommunalverwaltung Vlotho Details
Von
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Betreff
Übertragung der Anteile der Innogy SE an der Stadtwerke Vlotho GmbH an Eon [#167982]
Datum
6. Oktober 2019 19:23
An
Kommunalverwaltung Vlotho
Status
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Vlotho GmbH und mögliche Zusatzvereinbarungen mit einer Change-of-Control-Klausel. Mitte September 2019 hat die EU-Kommission die Übernahme der RWE-Tochter Innogy SE durch den Energiekonzern EON genehmigt. Die Innogy SE ist auch Gesellschafterin der Stadtwerke Vlotho GmbH. Es ist deswegen zu erwarten, dass auch die Anteile an den Stadtwerken Vlotho an EON übertragen werden. Manche Gesellschaftsverträge beinhalten eine sogenannte Change-of-Control-Klausel. Bei einem Wechsel des Eigentümers von Gesellschaftsanteilen können bei einer Change-of-Control-Klausel die anderen Eigentümer der Veräußerung widersprechen und die Anteile selbst übernehmen. Die Stadt Vlotho könnte also in diesem Fall zum alleinigen Eigentümer der Stadtwerke Vlotho GmbH werden. Beinhaltet der Gesellschaftsvertrag oder eine andere Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern der Stadtwerke Vlotho GmbH eine Change-of-Control-Klausel? Innerhalb welcher Frist müsste die Übernahme der Gesellschaftsanteile erklärt werden? Beabsichtigt die Stadt Vlotho ihr Recht aus der Change-of-Control-Klausel zu nutzen, wenn eine solche Klausel existiert?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Vlotho
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Ich werde nach Prüfung der Sa…
Von
Kommunalverwaltung Vlotho
Betreff
AW: Übertragung der Anteile der Innogy SE an der Stadtwerke Vlotho GmbH an Eon [#167982]
Datum
14. Oktober 2019 17:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Ich werde nach Prüfung der Sach- und Rechtslage, auch insbesondere vor dem Hintergrund, dass ich meine Mitgesellschafterin beteiligen muss, auf die Angelegenheit zurückkommen. Freundliche Grüße