Übertragung des Geschirrmobil der Stadt Ratingen an die Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann Neander Diakonie GmbH

Alle Verträge zu der Übertragung des Geschirrmobil der Stadt Ratingen an die Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann Neander Diakonie GmbH.

Alle Absprachen, Schriftverkehre und weitere Vermerke zu der Dauer des Betriebs des Geschirrmobil bzw. sofern erfolgt zur Einstellung des Betriebes durch die Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann Neander Diakonie GmbH.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Februar 2020
  • Frist
    22. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Ratingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übertragung des Geschirrmobil der Stadt Ratingen an die Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann Neander Diakonie GmbH [#180783]
Datum
18. Februar 2020 17:48
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Verträge zu der Übertragung des Geschirrmobil der Stadt Ratingen an die Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann Neander Diakonie GmbH. Alle Absprachen, Schriftverkehre und weitere Vermerke zu der Dauer des Betriebs des Geschirrmobil bzw. sofern erfolgt zur Einstellung des Betriebes durch die Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann Neander Diakonie GmbH.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 180783 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180783 Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Ratingen
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail vom 19.02.2020 Eingangsbestätigung und Abgabennachricht Ihre E-Mail betreffend Üb…
Von
Kommunalverwaltung Ratingen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail vom 19.02.2020
Datum
19. Februar 2020 13:36
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung und Abgabennachricht Ihre E-Mail betreffend Übertragung des Geschirrmobil der Stadt Ratingen Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich Ihnen, dass Ihr Schreiben mit Datum vom 19.02.2020 im Büro des Bürgermeisters der Stadt Ratingen eingegangen ist und unter der Nummer 0115 aus 2020 in die Wiedervorlageliste zum Beschwerdemanagement eingetragen wurde. Anschließend wurde Ihr Schreiben an das Amt für Schulverwaltung und Sport mit der Bitte abgegeben, Ihr Anliegen zeitnah abschließend zu bearbeiten. Zuständige Amtsleiterin ist Frau Troschitz, Telefon 02102/550-4001. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Ratingen
lhre Anfrage vom 18.02.2020 bezüglich des Ratingen Geschirrmobils WVL-Nr: 0115/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in
Von
Kommunalverwaltung Ratingen
Via
Briefpost
Betreff
lhre Anfrage vom 18.02.2020 bezüglich des Ratingen Geschirrmobils WVL-Nr: 0115/2020
Datum
27. März 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Datum vom 18.02.2020 haben Sie einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW gestellt und um Herausgabe aller Verträge bezüglich der Abgabe des Geschirrmobils der Stadt Ratingen an die Diakonie gebeten. Diese Anfrage wurde mir weitergeleitet, da das Geschirrmobil vom damaligen Amt für Sport und Freizeit betrieben wurde. Im Jahr 2012 wurde festgestellt, dass die Industriespülmaschine des Geschirrmobils defekt ist. Durch eine Wirtschaftlichkeitsprüfung des Geschirrmobils wurde nachgewiesen, dass dieses nicht wirtschaftlich betrieben wird. Im Rahmen anstehender Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen der Stadtverwaltung wurde daher beschlossen, keine Reparatur bzw. Neuanschaffung einer Spülmaschine durchzuführen, sondern das Geschirrmobil an einen gemeinnützigen Träger zu verschenken. Die Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann hat sich bereit erklärt das Geschirrmobil zu übernehmen um im Rahmen der Gemeinnützigkeit weiter zu verwenden. Da es sich um eine Schenkung gehandelt hat, wurde kein Vertrag und auch keine Absprache über einer eventuelle Verwendung oder Verwendungsdauer gefertigt und kann Ihnen daher nicht vorgelegt werden. Ich sende Ihnen die Vorlage zur Aufhebung der Benutzungsordnung des Geschirrmobils mit, aus der Sie meine obigen Ausführungen entnehmen können. Mit freundlichen Grüßen,