Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Überwachung

Anfrage an: Landgericht Aurich

Wir haben seit September 2017 das Gefühl das wir (mein Sohn schwerstbehindert und ich) überwacht werden ,kann ich das irgendwo erfahren und wenn ja auch warum?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Februar 2018
  • Frist
    3. März 2018
  • 0 Follower:innen
Roswitha Schoolmann
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir haben seit Sept…
An Landgericht Aurich Details
Von
Roswitha Schoolmann
Betreff
Überwachung [#26406]
Datum
1. Februar 2018 21:19
An
Landgericht Aurich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir haben seit September 2017 das Gefühl das wir (mein Sohn schwerstbehindert und ich) überwacht werden ,kann ich das irgendwo erfahren und wenn ja auch warum?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Roswitha Schoolmann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Roswitha Schoolmann

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