Überwachung der Einhaltung der EU-Verordnung 765/2008 im Online Versandhandel wie z.B. bei Amazon sowie der sonstigen Vorschriften zur Inverkehrbringung

Wer ist für die Überwachung und Durchsetzung der EU-Verordnung 765/2008 sowie aller
weiteren Vorschriften zur Inverkehrbringung bei Onlineplattformen wie Amazon & Ebay
zuständig und wie wird diese Überwachung gewährleistet?

An welche Stellen können sich Verbraucher wenden, wenn diese Verstöße gegen entsprechende Verordnungen und gesetzliche Vorgaben feststellen, insbesondere wenn weder Händler noch Plattformbetreiber auf entsprechende Meldung durch Verbraucher reagieren und entsprechend den Artikel nicht aus dem Angebot nehmen?

Wie werden Verstöße in oben genannten Fällen geahndet?

Ich bedanke mich bereits im Voraus für Ihre Rückantwort.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wer ist für die Übe…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überwachung der Einhaltung der EU-Verordnung 765/2008 im Online Versandhandel wie z.B. bei Amazon sowie der sonstigen Vorschriften zur Inverkehrbringung [#186410]
Datum
12. Mai 2020 01:44
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wer ist für die Überwachung und Durchsetzung der EU-Verordnung 765/2008 sowie aller weiteren Vorschriften zur Inverkehrbringung bei Onlineplattformen wie Amazon & Ebay zuständig und wie wird diese Überwachung gewährleistet? An welche Stellen können sich Verbraucher wenden, wenn diese Verstöße gegen entsprechende Verordnungen und gesetzliche Vorgaben feststellen, insbesondere wenn weder Händler noch Plattformbetreiber auf entsprechende Meldung durch Verbraucher reagieren und entsprechend den Artikel nicht aus dem Angebot nehmen? Wie werden Verstöße in oben genannten Fällen geahndet? Ich bedanke mich bereits im Voraus für Ihre Rückantwort.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186410 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Überwachung der Einhaltung der EU-Verordnung 765…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
AW: Überwachung der Einhaltung der EU-Verordnung 765/2008 im Online Versandhandel wie z.B. bei Amazon sowie der sonstigen Vorschriften zur Inverkehrbringung [#186410]
Datum
16. Juni 2020 16:14
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Überwachung der Einhaltung der EU-Verordnung 765/2008 im Online Versandhandel wie z.B. bei Amazon sowie der sonstigen Vorschriften zur Inverkehrbringung“ vom 12.05.2020 (#186410) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186410/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Überwachung der Einhaltung der EU-Verordnung 765…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
AW: Überwachung der Einhaltung der EU-Verordnung 765/2008 im Online Versandhandel wie z.B. bei Amazon sowie der sonstigen Vorschriften zur Inverkehrbringung [#186410]
Datum
27. Juni 2020 20:07
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Überwachung der Einhaltung der EU-Verordnung 765/2008 im Online Versandhandel wie z.B. bei Amazon sowie der sonstigen Vorschriften zur Inverkehrbringung“ vom 12.05.2020 (#186410) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186410/
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Überwachung der Einhaltung der EU-Verordnung 765/2008 im Online Versandhandel wie z.B. bei Amazon sowie der sonstigen Vorschriften zur Inverkehrbringung“ [#186410] [#186410]
Datum
1. Juli 2020 11:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/186410/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sowohl die Anfrage selber als auch die gesendeten Erinnerungen ohne Antwort geblieben sind obwohl die Anfrage bereits am 12.05.2020 gestellt wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 186410.pdf Anfragenr: 186410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186410/
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachrichten vom 12. Mai, vom 16. Juni und vom 27. Juni 2020. …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Überwachung der Einhaltung der EU-Verordnung 765/2008 im Online Versandhandel wie z.B. bei Amazon sowie der sonstigen Vorschriften zur Inverkehrbringung [#186410] - BMJV-ID: [17402002]
Datum
8. Juli 2020 13:11
Status
Warte auf Antwort
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15,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachrichten vom 12. Mai, vom 16. Juni und vom 27. Juni 2020. Ich bitte die verspätete Antwort zu entschuldigen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erhält täglich eine Vielzahl von Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums sind bestrebt, diese Anfragen möglichst schnell und präzise zu beantworten. Hauptaufgabe des Ministeriums ist es jedoch im Rahmen der Arbeit der Bundesregierung an der Gesetzgebung mitzuwirken. Daraus resultiert leider manchmal auch, dass die Anliegen der Bürger, so wie Ihres, verspätet beantwortet werden. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auf, denn Sie bitten darin um Beantwortung von Rechtsfragen. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Der Bürgerservice des BMJV steht Ihnen gerne für Auskünfte zu allen Bereichen, für die unser Haus gemäß der Aufgabenverteilung innerhalb der obersten Bundesbehörden zuständig ist, zur Verfügung. Ihr Anliegen fällt jedoch in den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Aus Datenschutzgründen bzw. da uns Ihre explizite Einwilligung zur Weiterleitung nicht vorliegt, können wir Ihr Schreiben leider nicht an die Kolleginnen und Kollegen zur Bearbeitung abgeben. Daher muss ich Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen an den dortigen Bürgerservice zu wenden. Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen die Kontaktdaten: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 11019 Berlin Telefon: 03018 615-0 Telefax: 03018 615-7010 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bmwi.de Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Gemäß Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Referat Bürgerkommunika…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überwachung der Einhaltung der EU-Verordnung 765/2008 im Online Versandhandel wie z.B. bei Amazon sowie der sonstigen Vorschriften zur Inverkehrbringung [#186410] - BMJV-ID: [17402002] [#186410]
Datum
13. Juli 2020 00:36
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Gemäß Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Referat Bürgerkommunikation sind Sie für meine unten stehende Anfrage zuständig. Daher richte ich meine Fragen nun an Sie. Wer ist für die Überwachung und Durchsetzung der EU-Verordnung 765/2008 sowie aller weiteren Vorschriften zur Inverkehrbringung bei Onlineplattformen wie Amazon & Ebay zuständig und wie wird diese Überwachung gewährleistet? An welche Stellen können sich Verbraucher wenden, wenn diese Verstöße gegen entsprechende Verordnungen und gesetzliche Vorgaben feststellen, insbesondere wenn weder Händler noch Plattformbetreiber auf entsprechende Meldung durch Verbraucher reagieren und entsprechend den Artikel nicht aus dem Angebot nehmen? Wie werden Verstöße in oben genannten Fällen geahndet? Ich bedanke mich bereits im Voraus für Ihre Rückantwort. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186410 Anfragenr: 186410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186410/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. Juli 2020 15:24
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Marktüberwachung im Geltungsbereich der Verordnun…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
WG: Überwachung der Einhaltung der EU-Verordnung 765/2008 im Online Versandhandel wie z.B. bei Amazon sowie der sonstigen Vorschriften zur Inverkehrbringung [#186410] - BMJV-ID: [17402002] [#186410]
Datum
17. Juli 2020 13:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Marktüberwachung im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 liegt in Deutschland größtenteils im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Ausnahmen gibt es bei Kraftfahrzeugen und Traktoren (Kraftfahrt-Bundesamt), bei Schiffsausrüstung (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) sowie bei elektrischen und elektronischen Produkten, die dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) bzw. dem Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (FuAG) unterliegen (Bundesnetzagentur). Im Anhang dieser E-Mail finden Sie ein Schaubild zur Marktüberwachung im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 765/2008, auf dem die Produktsektoren und harmonisierten Rechtsvorschriften der EU sowie die entsprechend zuständigen Resorts und die Marktüberwachungsbehörden dargestellt sind. Zudem finden Sie weiterführende Informationen zum Deutschen Marktüberwachungsforum (DMÜF) unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/S.... Die Marktüberwachungsbehörden haben neben der Überprüfung von Wirtschaftsakteuren des stationären Handels auch die Überprüfung von Akteuren im Online-Handel im Blick. Gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 kontrollieren die Marktüberwachungsbehörden anhand angemessener Stichproben auf geeignete Art und Weise und in angemessenem Umfang die Merkmale von Produkten durch Überprüfung der Unterlagen oder, wenn dies angezeigt ist, durch physische Kontrollen und Laborprüfungen. Bei Fragen und Hinweisen auf Verstöße zu Produkten, die in den Zuständigkeitsbereich von Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer fallen, können sich Verbraucher an die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (http://www.zls-muenchen.de/) wenden. Für Produktsektoren, die in den Zuständigkeitsbereich der Marktüberwachung auf Bundesebene fallen, können sich Verbraucher direkt an die entsprechende Marktüberwachungsbehörde (KBA, BSH, BNetzA) wenden. Bei Hinweisen auf auffällige Produkte, die dem EMVG bzw. FuAG unterliegen, steht die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> bei der Bundesnetzagentur zur Verfügung. Verstöße gegen gesetzliche Anforderungen können mit markteinschränkenden Maßnahmen geahndet werden. Ob diese Verstöße bußgeldbehaftet sind, hängt immer vom jeweiligen Verstoß und der entsprechenden Rechtsvorschrift ab. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. August 2020 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
680,3 KB

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