Überwachung der Partei DIE LINKE: Begründung.

Zur Zeit wird in den Medien, wie Ihnen sicher bekannt ist, die Beobachtung der Linkspartei durch den Verfassungsschutz thematisiert. Peter Altmaier, CDU, sagte hierzu: "Zu diesem gesetzlichen Auftrag gehört auch die Beobachtung der Partei die Linke". Die (geheimdienstliche) Beobachtung der Partei hält, wie Sie ebenso wissen, schon einige Jahre an. So spricht der letzte (mir verfügbare) Verfassungsschutzbericht (von 2010) eine deutliche Sprache, viele Vorgänge innerhalb der Partei werden kritisch beleuchtet. Eines fehlt jedoch: der Grund für die Beobachtung. Zwar "fehle eine deutliche Distanzierung" zu manchen gewaltbereiten Gruppen, doch auch im Bericht von 2010 finden sich -anscheinend- keine konkreten Ereignisse, die eine Bespitzelung der Linkspartei rechtfertigen. Dies trifft auf alle im Bericht erwähnten Subgruppierungen zu.

Ich beantrage damit Aktenauskunft zu den Vorgängen, die eine konkrete Verfassungsfeindlichkeit der Partei DIE LINKE nachweisen und eine permanente Beobachtung (zweifelsfrei) rechtfertigen.

Ergebnis der Anfrage

"...Ihnen leider mitteilen, dass eine entsprechende Anfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz nicht eingegangen ist." - Bemerkenswert ist, dass die Nachfrage, die ebenso über dieses Portal erfolgte, anscheinend problemlos behandelt werden konnte. Eine weitere Mail an die angegebene Adresse wurde versandt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Januar 2012
  • Frist
    28. Februar 2012
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überwachung der Partei DIE LINKE: Begründung.
Datum
25. Januar 2012 21:46
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Zur Zeit wird in den Medien, wie Ihnen sicher bekannt ist, die Beobachtung der Linkspartei durch den Verfassungsschutz thematisiert. Peter Altmaier, CDU, sagte hierzu: "Zu diesem gesetzlichen Auftrag gehört auch die Beobachtung der Partei die Linke". Die (geheimdienstliche) Beobachtung der Partei hält, wie Sie ebenso wissen, schon einige Jahre an. So spricht der letzte (mir verfügbare) Verfassungsschutzbericht (von 2010) eine deutliche Sprache, viele Vorgänge innerhalb der Partei werden kritisch beleuchtet. Eines fehlt jedoch: der Grund für die Beobachtung. Zwar "fehle eine deutliche Distanzierung" zu manchen gewaltbereiten Gruppen, doch auch im Bericht von 2010 finden sich -anscheinend- keine konkreten Ereignisse, die eine Bespitzelung der Linkspartei rechtfertigen. Dies trifft auf alle im Bericht erwähnten Subgruppierungen zu. Ich beantrage damit Aktenauskunft zu den Vorgängen, die eine konkrete Verfassungsfeindlichkeit der Partei DIE LINKE nachweisen und eine permanente Beobachtung (zweifelsfrei) rechtfertigen.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Überwachung der Partei DIE LINKE: Begrün…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Überwachung der Partei DIE LINKE: Begründung.
Datum
28. Februar 2012 14:30
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Überwachung der Partei DIE LINKE: Begründung." vom 25.01.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Stunden, 30 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,

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Bundesamt für Verfassungsschutz
Überwachung der Partei "DIE LINKE"
Von
Bundesamt für Verfassungsschutz
Via
Briefpost
Betreff
Überwachung der Partei "DIE LINKE"
Datum
7. März 2012
Status