Überwachung mittels Wärmebildkamera

Ihre datenschutzrechtliche Bewertung oder Stellungnahmen zur

Überwachung öffentlicher Plätze mittels Wärmebildkamera durch

1) öffentliche Stellen

2) private Stellen.

3) Welche technischen Eigenschaften der Kamera bzw. Software führten dazu, dass der Einsatz unzulässig wird.
Gemeint sind hier u.a. Angaben wie Auflösung, aber auch die Möglichkeit NORMALBILDER mit der Kamera aufzunehmen.

4) Sollten Ihnen noch keine Bewertungen vorliegen, so bitte ich um die Erstellung einer solchen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. März 2017
  • Frist
    3. Mai 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre datenschutz…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Überwachung mittels Wärmebildkamera [#20876]
Datum
31. März 2017 13:18
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre datenschutzrechtliche Bewertung oder Stellungnahmen zur Überwachung öffentlicher Plätze mittels Wärmebildkamera durch 1) öffentliche Stellen 2) private Stellen. 3) Welche technischen Eigenschaften der Kamera bzw. Software führten dazu, dass der Einsatz unzulässig wird. Gemeint sind hier u.a. Angaben wie Auflösung, aber auch die Möglichkeit NORMALBILDER mit der Kamera aufzunehmen. 4) Sollten Ihnen noch keine Bewertungen vorliegen, so bitte ich um die Erstellung einer solchen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der Bundesbeauftragten…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) # 11-540 II#1898
Datum
28. April 2017 16:04
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
262,7 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mit freundlichen Grüßen
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AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der Bundesbeauftra…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) # 11-540 II#1898 [#20876]
Datum
9. Mai 2017 11:33
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn es keine Stellungnahme zu diesem Thema gibt, so gibt es doch bestimmt gesetzliche Regelungen für die datenschutzrechtliche Beurteilung der genannten Foto- bzw. Videoaufzeichnungen. Senden Sie mir bitte Dokumente bzw. Links zu den gesetzlichen Regelungen bzw. zu untergesetzlichen Verordnungen, Anweisungen o.ä. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit # 11…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit # 11-540 II#1898
Datum
21. Juni 2017 12:34
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
274,5 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mit freundlichen Grüßen