Überwachungskameras der Stadt Passau

1. Wie viele Überwachungskameras überwachen in der Stadt Passau den öffentlich zugänglichen Raum? Dabei ist es egal, ob sie von einer öffentlichen Stelle oder einem privaten Unternehmen, welches eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, betrieben werden.

2. Gibt es eine Aufstellung, wo sich diese Überwachungskameras befinden?

3. Wie hoch sind die jährlichen laufenden Kosten für diese Überwachungskameras?

4. Welchen Nutzen sieht die Stadt Passau in der Überwachung des öffentlichen Raums und kann dieser Nutzen statistisch dargelegt werden (Rückgang von Straftaten usw)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. August 2014
  • Frist
    30. September 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Passau Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadtverwaltung Passau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überwachungskameras der Stadt Passau [#7264]
Datum
27. August 2014 15:38
An
Stadtverwaltung Passau
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Passau Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Überwachungskameras überwachen in der Stadt Passau den öffentlich zugänglichen Raum? Dabei ist es egal, ob sie von einer öffentlichen Stelle oder einem privaten Unternehmen, welches eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, betrieben werden. 2. Gibt es eine Aufstellung, wo sich diese Überwachungskameras befinden? 3. Wie hoch sind die jährlichen laufenden Kosten für diese Überwachungskameras? 4. Welchen Nutzen sieht die Stadt Passau in der Überwachung des öffentlichen Raums und kann dieser Nutzen statistisch dargelegt werden (Rückgang von Straftaten usw)?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt Passau (Informationsfreiheitssatzung Passau). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Passau
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage haben wir erhalten. Wir werden versuchen, Ihre Fragen so bald w…
Von
Stadtverwaltung Passau
Betreff
AW: Überwachungskameras der Stadt Passau [#7264]
Datum
28. August 2014 08:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage haben wir erhalten. Wir werden versuchen, Ihre Fragen so bald wie möglich zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Überwachungskameras der Stadt Passau"…
An Stadtverwaltung Passau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Überwachungskameras der Stadt Passau [#7264]
Datum
11. Oktober 2014 13:40
An
Stadtverwaltung Passau
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Überwachungskameras der Stadt Passau" vom 27.08.2014 (#7264) wurde von Ihnen nicht in der vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 7264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Stadtverwaltung Passau
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage vom 27.08.2014 können wir wie folgt beantworten: Die Stadt Pas…
Von
Stadtverwaltung Passau
Betreff
AW: AW: Überwachungskameras der Stadt Passau [#7264]
Datum
24. Oktober 2014 12:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage vom 27.08.2014 können wir wie folgt beantworten: Die Stadt Passau betreibt keine Überwachungskameras und kann deshalb über die von Ihnen gestellten Fragen keine Auskunft geben. Am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) wird von den Stadtwerken eine Überwachung durchgeführt. Falls Sie dazu Fragen haben, bitten wir Sie, sich direkt an die Stadtwerke zu wenden. Mit freundlichen Grüßen