Überwachungskameras im Stadtgebiet Köln

1. Wieviele Kameras sind von Seiten der Stadt Köln im Kölner Stadtgebiet angebracht?
2. Bitte lassen Sie uns eine Liste der Kamerastandorte zukommen.
3. Ist ein externer Dienstleister mit dem Betrieb der Kameras beauftragt (z.B. Überwachung der Live-Bilder, Speicherung und Auswertung des Bildmaterials, etc.)?
4. Welche dritten Parteien haben unmittelbaren Zugriff auf die Kameradaten?
5. An welche dritten Parteien wurden oder werden Kameradaten weitergegeben?
6. Wie lange werden die Daten gespeichert?
7. Werden Auswertungsverfahren, wie z.B. eine Gesichtserkennung, auf die Bilddaten angewendet?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. September 2018
  • Frist
    23. Oktober 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überwachungskameras im Stadtgebiet Köln [#33648]
Datum
20. September 2018 10:52
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wieviele Kameras sind von Seiten der Stadt Köln im Kölner Stadtgebiet angebracht? 2. Bitte lassen Sie uns eine Liste der Kamerastandorte zukommen. 3. Ist ein externer Dienstleister mit dem Betrieb der Kameras beauftragt (z.B. Überwachung der Live-Bilder, Speicherung und Auswertung des Bildmaterials, etc.)? 4. Welche dritten Parteien haben unmittelbaren Zugriff auf die Kameradaten? 5. An welche dritten Parteien wurden oder werden Kameradaten weitergegeben? 6. Wie lange werden die Daten gespeichert? 7. Werden Auswertungsverfahren, wie z.B. eine Gesichtserkennung, auf die Bilddaten angewendet?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Mail zuständigkeitshalber an das Verkehrsmanagement weitergeleitet. I…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: WG: Überwachungskameras im Stadtgebiet Köln [#33648]
Datum
20. September 2018 11:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Mail zuständigkeitshalber an das Verkehrsmanagement weitergeleitet. Ihr Ordnungsamt
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei die Information über Verkehrsbeobachtungskameras in Zuständigkeit des Amtes für…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: WG: Überwachungskameras im Stadtgebiet Köln [#33648]
Datum
24. September 2018 11:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei die Information über Verkehrsbeobachtungskameras in Zuständigkeit des Amtes für Verkehrsmanagement. Ich weise darauf hin, das außerhalb der Zuständigkeit des Amtes weitere Videosysteme unterschiedlicher Betreiber im öffentlichen Raum existieren, über die hier jedoch keine Kenntnisse vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort und die Auflistung der Systeme zur Verkehrsüberwachung…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: Überwachungskameras im Stadtgebiet Köln [#33648]
Datum
24. September 2018 16:09
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort und die Auflistung der Systeme zur Verkehrsüberwachung. Meine Anfrage bezieht sich auch um Kameras, die zur Überwachung des öffentlichen Raums, z.B. rund um den Dom, angebracht sind. Bitte liefern Sie diese Information für das Kölner Stadtgebiet noch nach. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits mitgeteilt verfüge ich NICHT über weitere Informationen zu Kameras im Sta…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: WG: WG: Überwachungskameras im Stadtgebiet Köln [#33648]
Datum
24. September 2018 16:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits mitgeteilt verfüge ich NICHT über weitere Informationen zu Kameras im Stadtgebiet. Ich werde versuchen, den möglicherweise Zuständigen um eine Antwort an Sie zu bitten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer Frage vom 24.09. wenden Sie sich bitte an das Polizeipräsidium Köln oder nu…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: WG: WG: Überwachungskameras im Stadtgebiet Köln [#33648]
Datum
26. September 2018 13:17
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer Frage vom 24.09. wenden Sie sich bitte an das Polizeipräsidium Köln oder nutzen deren relevanten Internetauftritt. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Nachricht. Gerne wenden wir uns mit unserer Anfrage auch an das Po…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: WG: Überwachungskameras im Stadtgebiet Köln [#33648]
Datum
27. September 2018 09:54
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Nachricht. Gerne wenden wir uns mit unserer Anfrage auch an das Polizeipräsidium Köln. Ihre letzte Antwort verstehen wir so, dass die Stadt Köln, abgesehen von den von Ihnen genannten Kamerasystemen zur Verkehrsüberwachung, keinerlei Kameras zur Überwachung des öffentlichen Raums betreibt und Sie unsere Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz somit voll umfänglich beantwortet haben. Ist das so richtig? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>