Überwachungskameras in Fahrzeugen der go.on

1. Wie viele Kameras hat go.on in Bussen/Bahnen und ggf. an weiteren Orten angebracht?
2. Ist ein externer Dienstleister mit dem Betrieb der Kameras beauftragt (z.B. Überwachung der Live-Bilder, Speicherung und Auswertung des Bildmaterials, etc.)?
3. Welche dritten Parteien haben unmittelbaren Zugriff auf die Kameradaten, d.h. ohne eine Anfrage an go.on zu stellen?
4. Wie lange werden die Daten gespeichert?
5. Werden Auswertungsverfahren, wie z.B. eine Gesichtserkennung, auf die Bilddaten angewendet?
6. Gibt es eine Statistik über die Effektivität der Kameras? (insbesondere in Bezug auf Kriminalitätsaufklärung und -prävention)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. September 2019
  • Frist
    29. Oktober 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An go.on Gesellschaft für Bus- und Schienenverkehr mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überwachungskameras in Fahrzeugen der go.on [#167347]
Datum
27. September 2019 00:09
An
go.on Gesellschaft für Bus- und Schienenverkehr mbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Kameras hat go.on in Bussen/Bahnen und ggf. an weiteren Orten angebracht? 2. Ist ein externer Dienstleister mit dem Betrieb der Kameras beauftragt (z.B. Überwachung der Live-Bilder, Speicherung und Auswertung des Bildmaterials, etc.)? 3. Welche dritten Parteien haben unmittelbaren Zugriff auf die Kameradaten, d.h. ohne eine Anfrage an go.on zu stellen? 4. Wie lange werden die Daten gespeichert? 5. Werden Auswertungsverfahren, wie z.B. eine Gesichtserkennung, auf die Bilddaten angewendet? 6. Gibt es eine Statistik über die Effektivität der Kameras? (insbesondere in Bezug auf Kriminalitätsaufklärung und -prävention)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Überwachungskameras in Fahrzeugen der go.on“ vom…
An go.on Gesellschaft für Bus- und Schienenverkehr mbH Details
Von
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Betreff
AW: Überwachungskameras in Fahrzeugen der go.on [#167347]
Datum
29. Oktober 2019 17:48
An
go.on Gesellschaft für Bus- und Schienenverkehr mbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Überwachungskameras in Fahrzeugen der go.on“ vom 27.09.2019 (#167347) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/167347
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Überwachungskameras in Fahrzeugen der go.on“ vom…
An go.on Gesellschaft für Bus- und Schienenverkehr mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Überwachungskameras in Fahrzeugen der go.on [#167347]
Datum
2. Dezember 2019 17:46
An
go.on Gesellschaft für Bus- und Schienenverkehr mbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Überwachungskameras in Fahrzeugen der go.on“ vom 27.09.2019 (#167347) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167347

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go.on Gesellschaft für Bus- und Schienenverkehr mbH
Überwachungskameras Sehr geehrteAntragsteller/in leider können wir uns erst jetzt bei Ihnen melden, da wir durch…
Von
go.on Gesellschaft für Bus- und Schienenverkehr mbH
Betreff
Überwachungskameras
Datum
4. Dezember 2019 14:30
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
5,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in leider können wir uns erst jetzt bei Ihnen melden, da wir durch Krankheits- und Urlaubsausfälle personell schwach aufgestellt waren. Wir haben uns erlaubt Ihre Fragen direkt zu beantworten und hoffen, Ihnen damit weiterhelfen zu können. 1. Wie viele Kameras hat go.on in Bussen/Bahnen und ggf. an weiteren Orten angebracht? In den von uns derzeit betriebenen Linienbündeln haben wir insgesamt 49 Fahrzeuge mit Videoüberwachung ausgerüstet, die vom Aufgabenträger vorgegeben wurde. 2. Ist ein externer Dienstleister mit dem Betrieb der Kameras beauftragt (z.B. Überwachung der Live-Bilder, Speicherung und Auswertung des Bildmaterials, etc.)? Nein, wir haben keinen externen Dienstleister beauftragt. 3. Welche dritten Parteien haben unmittelbaren Zugriff auf die Kameradaten, d.h. ohne eine Anfrage an go.on zu stellen? Niemand, da die Videosequenzen in einem unüblichen Dateiformat gespeichert werden und der Datenträger nur durch einen Schlüssel entfernt werden kann. 4. Wie lange werden die Daten gespeichert? Nach 72 Stunden werden die Daten automatisch überschrieben. 5. Werden Auswertungsverfahren, wie z.B. eine Gesichtserkennung, auf die Bilddaten angewendet? Nein. 6. Gibt es eine Statistik über die Effektivität der Kameras? (insbesondere in Bezug auf Kriminalitätsaufklärung und -prävention) Nein, wir führen keine statistischen Auswertungen. Mit freundlichem Gruß