Überwachungskameras in Hamburg

1. Wie viele Überwachungskameras überwachen in der Stadt Hamburg den öffentlich zugänglichen Raum? Dabei ist es egal, ob sie von einer öffentlichen Stelle oder einem privaten Unternehmen, welches eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, betrieben werden.

2. Gibt es eine Aufstellung, wo sich diese Überwachungskameras befinden? (Sofern vorhanden bitte ich um eine maschinenlesbare Version)

3. Wie hoch sind die jährlichen laufenden Kosten für diese Überwachungskameras?

4. Falls neue Kameras geplant sind: An welchen Standorten und wie hoch sind die geplanten Investitionskosten für neue Anlagen?

5. Sämtliche Evaluationen zur Effektivität und zum Nutzen dieser Kameras.

6. Informationen über die Speicherdauer der Kamerabilder.

7. Informationen welche Firmen mit der Auswertung/Sichtung der jeweiligen Kameras beauftragt sind.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    7. Februar 2014
  • Frist
    29. März 2014
  • 2 Follower:innen
Robin Bergmann
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Robin Bergmann
Betreff
Überwachungskameras in Hamburg [#5669]
Datum
7. Februar 2014 11:02
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Wie viele Überwachungskameras überwachen in der Stadt Hamburg den öffentlich zugänglichen Raum? Dabei ist es egal, ob sie von einer öffentlichen Stelle oder einem privaten Unternehmen, welches eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, betrieben werden. 2. Gibt es eine Aufstellung, wo sich diese Überwachungskameras befinden? (Sofern vorhanden bitte ich um eine maschinenlesbare Version) 3. Wie hoch sind die jährlichen laufenden Kosten für diese Überwachungskameras? 4. Falls neue Kameras geplant sind: An welchen Standorten und wie hoch sind die geplanten Investitionskosten für neue Anlagen? 5. Sämtliche Evaluationen zur Effektivität und zum Nutzen dieser Kameras. 6. Informationen über die Speicherdauer der Kamerabilder. 7. Informationen welche Firmen mit der Auswertung/Sichtung der jeweiligen Kameras beauftragt sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Robin Bergmann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Robin Bergmann

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Ihr Antrag auf Information zu Überwachungskameras Sehr geehrter Herr Bergmann, Ihr Antrag ist hier eingegangen. S…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Ihr Antrag auf Information zu Überwachungskameras
Datum
20. März 2014 15:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bergmann, Ihr Antrag ist hier eingegangen. Sie erbitten allerdings mit Ihrem Antrag umfassende Informationen zu Videoüberwachungsanlagen des öffentlichen Raums der gesamten Stadt. Diese Informationen sind bei der Behörde für Inneres und Sport nicht vollständig vorhanden. Hier sind allenfalls Information zu den von der Behörde für Inneres und Sport verantworteten Videoüberwachungsanlagen vorhanden. Bei den Dokumentationen und Informationen zu diesen Anlagen handelt es sich zudem zum Teil auch aus Sicherheitsgründen um Verschlusssachen, die nach § 6 Absatz 2 Nr. 2 HmbTG von der Informationspflicht ausgenommen sind. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Mitteilung Ihrer Postanschrift, da Ihr Antrag voraussichtlich zumindest teilweise abgelehnt werden muss. Ich weise darauf hin, dass die Frist des § 13 HmbTG erst mit der vollständigen Antragstellung beginnt. Hinsichtlich der Anlagen, die von anderen Behörden betrieben werden, empfehle ich Ihnen, sich direkt mit entsprechenden Anträgen an diese Behörden zu wenden. Mit freundlichen Grüßen Behörde für Inneres und Sport Amt für Innere Verwaltung und Planung Allgemeines Justitiariat Johanniswall 4 20095 Hamburg Tel: 040-428.39-3760 E-Fax: 040- 4279 39102 Fax: 040-428.39-2552 <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>