Überwachungskameras in Köln

1. Wie viele Überwachungskameras überwachen in der Stadt Köln den öffentlich zugänglichen Raum?
Diese Anfrage ist unabhängig davon, ob sie von einer öffentlichen Stelle oder einem privaten Unternehmen, welches eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, betrieben werden.

2. Gibt es eine Aufstellung, wo sich diese Überwachungskameras befinden?

3. Wie hoch sind die jährlichen laufenden Kosten für diese Überwachungskameras?

4. Kopien der vorliegende Gutachten und Dokumente bzgl. der Interessensabwägungen des potentiellen Sicherheitsgewinns in Relation zu dem Verlust der Persönlichkeitsrechte der aufgezeichneten Personen (Dokumentation nach BDSG § 6b, Abs 3).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Januar 2013
  • Frist
    12. März 2013
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überwachungskameras in Köln
Datum
3. Januar 2013 20:38
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Überwachungskameras überwachen in der Stadt Köln den öffentlich zugänglichen Raum? Diese Anfrage ist unabhängig davon, ob sie von einer öffentlichen Stelle oder einem privaten Unternehmen, welches eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, betrieben werden. 2. Gibt es eine Aufstellung, wo sich diese Überwachungskameras befinden? 3. Wie hoch sind die jährlichen laufenden Kosten für diese Überwachungskameras? 4. Kopien der vorliegende Gutachten und Dokumente bzgl. der Interessensabwägungen des potentiellen Sicherheitsgewinns in Relation zu dem Verlust der Persönlichkeitsrechte der aufgezeichneten Personen (Dokumentation nach BDSG § 6b, Abs 3).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: Überwachungskameras in Köln
Datum
4. Januar 2013 07:12
Status
Warte auf Antwort
-----Ursprüngliche Nachricht-----
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Überwachungskameras in Köln" vom 03…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Überwachungskameras in Köln
Datum
5. Februar 2013 11:51
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Überwachungskameras in Köln" vom 03.01.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Stunden, 51 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre Anfrage wurde von der Stadtverwaltung Köln weitergeleitet an den Landesb…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: WG: Überwachungskameras in Köln
Datum
5. Februar 2013 11:59
Status
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre Anfrage wurde von der Stadtverwaltung Köln weitergeleitet an den Landesbeauftragten für Datenschutz- und Informationsfreiheit(LDI) in Düsseldorf. Mailadresse: <<E-Mailadresse>> Auch Ihre jetzige Nachfrage wurde an die entsprechende Stelle weitergeleitet. Freundliche Grüße
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, zunächst bitte ich um Entschuldigung, dass Ihre Anfrage noch nicht beantworte…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: WG: Überwachungskameras in Köln
Datum
6. Februar 2013 09:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, zunächst bitte ich um Entschuldigung, dass Ihre Anfrage noch nicht beantwortet wurde. Leider konnte ich Ihre Anfrage vom 03.01. bei den gängigen Zugangsadressen nicht ausfindig machen. Daher wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir diese noch mal übersenden könnten, damit ich sie zwecks zügiger Beantwortung an die zuständige Fachdienststelle weiterleiten kann. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Köln
Schmaul, Dirk möchte die Nachricht "WG: Überwachungskameras in Köln " zurückrufen.
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Rückruf: WG: Überwachungskameras in Köln
Datum
6. Februar 2013 10:30
Status
Schmaul, Dirk möchte die Nachricht "WG: Überwachungskameras in Köln " zurückrufen.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, wie von Ihnen gewünscht, hier noch eine Kopie der Anfrage. Bitte beachten Sie, d…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rückruf: WG: Überwachungskameras in Köln
Datum
6. Februar 2013 10:48
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, wie von Ihnen gewünscht, hier noch eine Kopie der Anfrage. Bitte beachten Sie, dass sie unabhängig von der erneuten Zusendung bereits die gesetzlich vorgeschrieben Antwortzeit überschirtten haben. -------------------------- Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Überwachungskameras überwachen in der Stadt Köln den öffentlich zugänglichen Raum? Diese Anfrage ist unabhängig davon, ob sie von einer öffentlichen Stelle oder einem privaten Unternehmen, welches eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, betrieben werden. 2. Gibt es eine Aufstellung, wo sich diese Überwachungskameras befinden? 3. Wie hoch sind die jährlichen laufenden Kosten für diese Überwachungskameras? 4. Kopien der vorliegende Gutachten und Dokumente bzgl. der Interessensabwägungen des potentiellen Sicherheitsgewinns in Relation zu dem Verlust der Persönlichkeitsrechte der aufgezeichneten Personen (Dokumentation nach BDSG § 6b, Abs 3). Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Köln
Verkehrskameras Köln Sehr geejhrter herr Anonymer Nutzer, ich werde mich kurzfristig bei Ihnen melden. Mit freun…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Verkehrskameras Köln
Datum
8. Februar 2013 08:58
Status
Sehr geejhrter herr Anonymer Nutzer, ich werde mich kurzfristig bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Köln
sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, ihre Anfrage an die Stadtverwaltung Köln wurde an das Amt für Strassen und Ve…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: Überwachungskameras in Köln
Datum
15. Februar 2013 09:12
Status
sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, ihre Anfrage an die Stadtverwaltung Köln wurde an das Amt für Strassen und Verkehrstechnik weitergeleitet, in Fehleinschätzung der hier verwendeten Kameras. Bei diesen Kameras handelt es sich nicht um Überwachungskameras, sondern Verkehrsbeobachtungskameras, die ausschließlich der visuellen Verifizierung von ansonsten elektronisch angezeigten Verkehrzuständen dienen und deren Signale NICHT aufgezeichnet werden. Das Verfahren ist abgestimmt bis hin zum Landesdatenschutzbeauftragten. Bilder dieser Kameras sowie deren Standorte finden sie u.a. unter www.koeln.de. Die lfd. Kosten bewegen sich im Bereich unter 5000€ pro Jahr. Weitere Kameras in Köln, soweit mir bekannt, werden von den Kölner Verkehrsbetrieben eingesetzt. Die Kontaktdaten entnehmen sie bitte dem Internet. Mit freundlichen Grüßen